LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 9

EZ/OZ 3298/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Bus Verkehrsbündel Vulkanland – Abschnitte Nord und West 2020-2030; Sommerferienbeginn Juli 2020 bis längstens Sommerferienbeginn Juli 2030; Kosten des Landes: maximal rund € 7.235.000,00

 

zu:
EZ 3298/1, Bus Verkehrsbündel Vulkanland – Abschnitte Nord und West 2020-2030; Sommerferienbeginn Juli 2020 bis längstens Sommerferienbeginn Juli 2030; Kosten des Landes: maximal rund € 7.235.000,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 14.05.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Ausgangslage:

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2015, GZ: ABT16-1539/2015-127, wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Verkehrsverbund Steiermark Gesellschaft m.b.H. (VSTG) die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten.

Diesem Auftrag bzw. dieser Vorgabe zufolge sind im gegenständlichen Bereich - dem nördlichen und westlichen Teil des Konzessionsbündels Vulkanland (betrifft die Region zwischen Markt Hartmannsdorf– Kirchbach-Zerlach – Mureck – Feldbach – Riegersburg) - bereits Planungen in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden erfolgt.

Leistungen:

Im gegenständlichen Bündelabschnitt ist vorgesehen, die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH auf den Verbundlinien 406, 412, 413, 414, 563, 565, 566, 574 und 575 erbrachten Verkehrsdienstleistungen in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben. Nach der erfolgten Leistungsvergabe an den Bestbieter entfallen die bisher pauschalen Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH für diesen Bereich.

Im Zuge der Planungen werden die in der Landesverkehrsreferentenkonferenz vom 02.04.2014 beschlossenen Mindestbedienungsstandards umgesetzt. Zusätzlich wird bzw. werden mit der grundsätzlichen Neustrukturierung des Busangebotes infolge der erstmaligen Planung dieses Bündels aus einer Hand

  • das Liniennetz übersichtlich aufgebaut,

  • die Kursführungen vereinheitlicht - mit weitestgehend einheitlichen Start- und Endpunkten in den Hauptorten Feldbach, Gnas, Kirchbach an der Raab, Mureck, Riegersburg, St. Stefan im Rosental und St. Peter am Ottersbach,

  • Leerfahrten zu attraktiveren Zeiten in Kursfahrten umgewandelt,

  • teilweise Linienverkehre in Schülergelegenheitsverkehre und umgekehrt umgewandelt und

  • einzelne Zusatzkurse eingeführt.

Dabei wird bzw. werden zum Beispiel werktags

  • Mureck via St. Stefan im Rosental ganzjährig umsteigefrei an die neue Bezirkshauptstadt Feldbach angebunden,

  • Gnas im Zuge der Einhaltung der Mindeststandards mit vier ganzjährigen Kursen an Feldbach angeschlossen,

  • zwischen Gnas und St. Stefan pendlertaugliche Verbindungen zum Anschluss an die VL500 St.Stefan im Rosental – Graz geschaffen,

  • Riegersburg ganzjährig am Vormittag und am Nachmittag an Feldbach angeschlossen,

  • an Schultagen eine bessere Verbindung zwischen Kirchbach und Feldbach angeboten.

Zusammenfassend kann angemerkt werden, dass durch die erstmalige Planung aus einer Hand das Fahrplanangebot neu strukturiert und systematisiert wird. Der ÖV wird besser an den Schulbedarf angepasst und an weiterführende ÖV-Relationen angebunden. Durch die Umwandlung von Leerfahrten in Kursfahrten und einiger zusätzlicher Kurse werden die für den Schülerverkehr erforderlichen Busse auch in Schwachlastzeiten besser ausgelastet und damit Verkehrsrelationen für Pendler und Erledigungsverkehre geschaffen. Alles in Allem soll so ein Angebot geschaffen werden, das die Schülerverkehre bestmöglich abwickelt, die Einhaltung der ÖV-Mindestbedienstandards sicherstellt und mit dem bestehenden Busmaterial effizient Zusatznutzen für Pendler und Bedarfsverkehre schafft.

Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2020 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2025 mit der Option einer fünfmaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen.

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen werden zur Gänze seitens des Landes Steiermark getragen.

Gemäß Kostenschätzung - unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen - belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15% für Unvorhergesehenes und allfällige Fahrplananpassungen auf maximal rund € 610.000,00.

Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes und allfällige Fahrplananpassungen):    

Jahr

jährliche Kosten für das Land Steiermark  in €

 

 

2020
(ab Sonntag 12. Juli 2020)

305.000,00

 

Summe 2020:

305.000,00

 

2021

628.000,00

 

 

Summe 2021 bis 2022:

1.275.000,00

 

2022

647.000,00

 

 

2023

667.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 2023 bis 2030:

5.655.000,00

 

2024

687.000,00

 

2025

707.000,00

 

2026

728.000,00

 

2027

750.000,00

 

2028

773.000,00

 

2029

796.000,00

 

2030

(bis Sommerferienbeginn, Samstag 6. Juli 2030)

547.000,00

 

 

Gesamtsumme:                  

7.235.000,00

 

 

 

Unter dem Ansatz von 3% Valorisierung, einschließlich der rund 15% für Unvorhergesehenes und Fahrplanausweitungen, betragen die maximalen Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2020 bis Juli 2030 demnach rund € 7.235.000,00.

Es handelt sich hier um einen Maximalrahmen, es wird jedoch ein deutlich besseres Ausschreibungsergebnis erwartet.

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 305.000,00 erfolgen im Jahr 2020 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.

Für die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.275.000,00 in den Jahren 2021 und 2022 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 837 vom 3. Juli 2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2023 bis 06.07.2030 (Sommerferienbeginn) sind die erforderlichen Mittel von insgesamt bis zu € 5.655.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der oben dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 305.000,00 erfolgen im Jahr 2020 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.
  3. Für die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.275.000,00 in den Jahren 2021 und 2022 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 837 vom 3. Juli 2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.
  4. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2023 bis 06.07.2030 (Sommerferienbeginn) sind die erforderlichen Mittel von insgesamt bis zu € 5.655.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im obig angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer