EZ/OZ: 1981/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.10.2017, 08:54:53
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Betreff:
Mehr Bürgerbeteiligung – „Gemeindeversammlungen“ aufwerten
Begründung
Die Instrumente der direkten Demokratie unterstützen die repräsentative Demokratie in ihren Aufgaben. Sie bedeuten eine intensivere Auseinandersetzung mit Sachthemen im Rahmen der politischen Diskussionskultur. Die Parteien und deren Repräsentanten werden damit angehalten, die Bürger von ihren inhaltlichen Positionen zu überzeugen. Die steirische Bevölkerung zeichnet sich durch Leistungsbereitschaft, Fleiß und großes Engagement aus. Sie hat ein gigantisches Potential an Talenten, Fähigkeiten und Begabungen sowie einen feinen Sinn für Werte wie Gerechtigkeit und ein ausgeprägtes Gespür dafür, was richtig oder falsch für unser Land bzw. ihr nächstes Umfeld ist.
Die Mechanismen der direkten Demokratie halten der Politik einen Spiegel vor. Mehr Bürgerbeteiligung ist der beste Weg, um das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und die Akzeptanz politischer Entscheidungen zu erhöhen.
Auf kommunaler Ebene sieht das Steiermärkische Volksrechtegesetz unter anderem die jährliche Abhaltung sogenannter „Gemeindeversammlungen“ vor. Entsprechende Regelungen finden sich beispielsweise auch im Burgenland (§ 51 Bgld GdO iVm § 5 Bgld GemeindevolksrechteG), in Kärnten (§ 60 K-AGO), in Oberösterreich (§ 38a Abs 3 Oö. GemO) und Tirol (§ 66 TGO).
Gemeindeversammlungen dienen der Information und Kommunikation zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeindebürgern. Sie sind mindestens einmal pro Jahr, oder wenn fünf Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger dies verlangen, abzuhalten (§ 177 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich Bürgermeister oftmals nicht an diese gesetzliche Vorschrift halten. Da derzeit keinerlei Sanktionsmaßnahmen im Steiermärkischen Volksrechtegesetz verankert sind, kommt es vermehrt vor, dass über Jahre hinweg, trotz gesetzlicher Verpflichtung, keine Gemeindeversammlungen abgehalten werden. Damit wird dieses wichtige Instrument der direkten Demokratie stark abgewertet. Die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Abhaltung von Gemeindeversammlungen in steirischen Gemeinden würde „sanften Druck“ auf die Bürgermeister ausüben und somit zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung beitragen.
Während in § 177 Abs 1 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes lediglich von „Information und Kommunikation zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeindebürgern“ die Rede ist, geht man in Salzburg andere Wege. Laut § 66 Abs 1 Sbg GdO ist Gemeindemitgliedern im Zuge der Gemeindeversammlung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die von den Teilnehmern an der Gemeindeversammlung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sind von den Organen der Gemeinde bei der weiteren Behandlung der Angelegenheit in Erwägung zu ziehen (§ 66 Abs 2 Sbg GdO). Eine entsprechende Regelung im Steiermärkischen Volksrechtegesetz würde auch in unserem Bundesland das „Werkzeug Gemeindeversammlung“ in erheblichem Ausmaß aufwerten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
-
durch die Gemeindeaufsichtsbehörde jährlich einen steiermarkweiten Bericht über die Abhaltung von Gemeindeversammlungen nach § 177 Steiermärkisches Volksrechtegesetz ausarbeiten zu lassen und diesen zu veröffentlichen sowie
-
das Steiermärkische Volksrechtegesetz dahingehend zu novellieren, dass zukünftig von den Teilnehmern an Gemeindeversammlungen vorgebrachte Einwendungen und Anregungen von den Organen der Gemeinde bei der weiteren Behandlung der Angelegenheiten verpflichtend zu würdigen sind.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)