LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2371/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 05.04.2018, 12:51:11


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl

Betreff:
Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie und Verdreifachung des Wasserpreises verhindern!

Sauberes Wasser bildet die Grundlage des Lebens, weshalb der Gewährleistung einer ausgezeichneten Trinkwasserqualität höchste Priorität einzuräumen ist. Daher gibt es in Österreich zahlreiche Vorschriften, die eine flächendeckende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sicherstellen sollen. Wie die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) im „Branchenbild 2018“ erklärt, ist Österreich in dieser Hinsicht im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern in der glücklichen Lage, zu 100 Prozent auf das deutlich besser geschützte Grund- und Quellwasser zurückgreifen zu können und nicht auf die Aufbereitung von Oberflächenwasser angewiesen zu sein. Laut AQA-Wasserreport, einer Studie zum Thema Trinkwasser, beurteilt die Bevölkerung die Qualität des österreichischen Leitungswassers nach dem Schulnotensystem mit dem Mittelwert von 1,5.

Ungeachtet dessen plant die EU derzeit eine weitere Verschärfung der bestehenden Regelungen betreffend die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Unter anderem sind eine Erhöhung der Untersuchungshäufigkeit und strengere Bestimmungen in Hinblick auf die Einhaltung von Parametern vorgesehen. Insbesondere für die heimische Wasserwirtschaft stellt sich dieser Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie als eindeutig überschießend dar, weshalb er in dieser Form abzulehnen ist.

Sowohl der Landtag Vorarlberg und der oberösterreichische Landtag als auch der Bundesrat haben bereits kritische Stellungnahmen zum Vorhaben der Brüsseler Eurokraten abgegeben. Einhellige Meinung ist, dass die derzeit bestehenden Regelungen in Österreich als ausreichend anzusehen sind, um eine hervorragende Trinkwasserqualität zu gewährleisten. Viele der vorgesehenen Änderungen bringen hingegen keinerlei Nutzen und berücksichtigen nicht, dass in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der EU andere regionale Gegebenheiten vorliegen. Stattdessen würden diese einen unnötigen Mehraufwand verursachen, der mit entsprechend horrenden Kosten verbunden wäre.

Laut der ÖVGW gibt es in Österreich rund 5.500, meist sehr kleine, Wasserversorgungsunternehmen. Insbesondere für diese kleinen Wasserversorger (bis zu 100m3/Tag Abgabemenge) – dort sollen in Zukunft mindestens zehn anstelle der bisherigen ein bis zwei Proben pro Jahr entnommen werden – könnten diese Verschärfungen zu einer unüberbrückbaren Herausforderung werden. Nicht nur die heimischen Verbraucher würden durch eine spürbare Erhöhung der Wassergebühren massiv belastet, sondern auch die bestehende kleinteilige Versorgungsstruktur würde zerschlagen werden. Als Konsequenz drohen Versorgungslücken oder gar eine mögliche Privatisierung des Trinkwassers. Wie die „Kronen Zeitung“ am 22. März 2018 berichtete, müssten oberösterreichische Wasserversorger, um weiterhin rentabel zu bleiben, den Abgabepreis für zehn Kubikmeter auf circa fünf Euro verdreifachen, da der derzeitige Mindestwasserpreis bei 1,68 Euro liegt.

Auch der Landtag Steiermark muss sich entschieden gegen den aktuellen Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie aussprechen. Es gilt zu verhindern, dass dem österreichischen Rechtssystem in einem so wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge seitens der EU Bestimmungen aufgezwungen werden, die zu wenig Rücksicht auf die in Österreich vorherrschenden Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft nehmen und sogar die heimische Versorgungsstruktur aufgrund unnötiger überschießender Regulierung gefährden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich ausdrücklich gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie (RL 98/83/EG) vom 1. Februar 2018 aus und fordert die Landesregierung auf, der geplanten Neufassung auf allen politischen Ebenen aktiv entgegenzuwirken.


Unterschrift(en):
LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)