LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2829/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.11.2018, 09:27:16


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Wohnbau muss leistbar bleiben – teure und unzweckmäßige Bestimmungen gehören beseitigt

Wohnen wird zunehmend unleistbar, da die Kosten hierfür im Verhältnis zu den Einkommenserhöhungen der letzten Jahre zu stark steigen. Die Kostenexplosion hat mehrere Gründe. So treiben nicht nur die steigende Nachfrage und das geringe Angebot an Wohnraum in Ballungszentren sowie die zunehmend anwachsenden Grundstückspreise die Gesamtkosten in die Höhe, sondern auch weitere Faktoren sind für den eklatanten Anstieg der Baukosten insbesondere im Bereich des Neubaus ausschlaggebend.

Die Bauwirtschaft floriert und die Firmen können sich aussuchen, für wen und zu welchen Konditionen sie Aufträge annehmen. Dadurch liegen die Projektvoranschläge teilweise um bis zu 60 Prozent über den kalkulierten Kosten, was wiederum die Planer zu Abstrichen bei der Bauausführung veranlasst. Zusätzlich gelten komplexe technische Vorgaben, Normen und Richtlinien sowie thermische Auflagen als generelle Kostentreiber. Regelungen zur Haftungsübernahme durch den Projektabwickler sind grundsätzlich wichtig, jedoch bewirken diese in der Praxis oftmals, dass immer größere Sicherheitsreserven einkalkuliert werden, was sich im Endergebnis preislich zu Lasten des Endverbrauchers auswirkt.

Die ÖNORM B 1300 begründet beispielsweise einen Maßstab an Sorgfaltspflichten und sieht für den Eigentümer bzw. die Gebäudeverwaltung eine jährliche Überprüfung des Gebäudes auf Schäden und Gefahrenquellen vor. Eine durchwegs sinnvolle Bestimmung, von welcher jedoch bei einem Neubau wohl eher abgesehen werden kann, zumal damit ja auch Kosten verbunden sind.

Auch im Bereich der ökologischen Wohnbauförderung gibt es Bestimmungen, die sich nicht immer gänzlich einer Logik erschließen. So sehen die Vorgaben vor, dass Fenster und Türen bzw. Tore sowie Bodenbeläge und Rohre PVC-frei auszuführen sind. Diese Regelung führt dazu, dass auf teurere Alternativen zurückgegriffen werden muss, um im Förderrahmen zu bleiben. Solcherart Bestimmungen müssen hinsichtlich ihrer Kostenauswirkung evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden, um einer Teuerung im Wohnbau effektiv entgegenzuwirken.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Ziviltechnikern, Architekten und anderen Fachexperten aus der Privatwirtschaft im Bereich des (gemeinnützigen) Wohnbaus (Baurecht, Wohnbau, Raumordnung) zu evaluieren, welche anzuwendende Normen sich konkret im Verhältnis zur langfristigen Nutzenbringung als unzweckmäßig und kostentreibend darstellen und die Ergebnisse dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)