LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 29

EZ/OZ 2455/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer zur Mindestsicherungsreform

 

zu:
EZ 2455/1, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer zur Mindestsicherungsreform: „In der warmen Stube der Gutmenschendebatte sehen manche Dinge eben anders aus als in der Realität.“ (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.09.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 29.05.2018 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2455/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein notwendiges soziales Netz das Menschen unterstützen soll, die für ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufkommen können. Die Landesregierung bekennt sich dazu, dass es die Aufgabe einer solidarischen Gesellschaft ist, solche sozialen Systeme zu erhalten. Gleichzeitig müssen diese Systeme bei Bedarf weiterentwickelt werden und gegen Missbrauch sicher gestaltet sein.

Die Punktation der Bundesregierung zur Mindestsicherung nimmt in ihren Grundzügen Anleihe an bestehenden Bundesländervarianten, unter anderem auch an der Steiermark. Nach Vorliegen des endgültigen Vorschlags der Bundesregierung für die Mindestsicherung in Österreich wird die Landesregierung eine inhaltliche Bewertung vornehmen. Erst dann kann auch über die notwendige Novellierung der betroffenen landesgesetzlichen Regelungen entschieden werden.

Die Landesregierung betont, dass die Neuregelung durch den Bund den Bundesländern jedenfalls die Möglichkeit einräumen muss, auf regionale Besonderheiten, etwa die Höhe der Mietpreise, Rücksicht zu nehmen. Dabei soll die Expertise der Bundesländer in Ausgestaltung und Abwicklung sozialer Basisversorgung weiterhin Berücksichtigung finden.

Es steht außer Streit, dass der Missbrauch von Sozialleistungen jedweder Art zu verfolgen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Landes die Abwicklung von Sozialleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vornehmen und ihren Dienstverpflichtungen korrekt nachkommen. Das Land Steiermark kontrolliert und sanktioniert ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen. Wo dies notwendig ist, werden solche Fälle auch den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht. Die Landesregierung bekennt sich dazu, dass alle Maßnahmen gegen den Missbrauch von Sozialsystemen getroffen werden und getroffen werden müssen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ, EZ 2455/1 betreffend "Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer zur Mindestsicherungsreform: "In der warmen Stube der Gutmenschendebatte sehen manche Dinge eben anders aus als in der Realität."" wird zur Kenntnis genommen.

Der Obmann:

LTAbg. Klaus Zenz