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EZ/OZ 3689/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Infrastruktur
Betreff:
Projekt „4takt VerkehrsgmbH; Mariazell“; Bus-Verkehrsdienstleistungen im Bündel Mariazell ab Sommerferienbeginn im Juli 2020 bis Sommerferienbeginn im Juli 2030; Kosten des Landes: maximal rund € 8.776.000,00
zu:
EZ 3689/1, Projekt „4takt VerkehrsgmbH; Mariazell“; Bus-Verkehrsdienstleistungen im Bündel Mariazell ab Sommerferienbeginn im Juli 2020 bis Sommerferienbeginn im Juli 2030; Kosten des Landes: maximal rund € 8.776.000,00 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Ausgangslage
Die Mürztaler VerkehrsgesmbH (MVG) erbringt - zusätzlich zum Stadtverkehr im Raum Bruck an der Mur und Kapfenberg - einen wesentlichen Teil der Regionalverkehrsleistungen im Gebiet zwischen Mariazell, Mürzzuschlag, Kapfenberg, Leoben und Trofaiach. Die Aufgabenträgerschaft für diese Regionalbusleistungen liegt beim Land Steiermark und bei den betroffenen Gemeinden. Die MVG befindet sich im Eigentum der Stadtgemeinde Kapfenberg und wird von dieser mit der Erbringung des Stadtverkehrs Bruck an der Mur und Kapfenberg direkt beauftragt. Entsprechend den Bestimmungen der EU-VO 1370/2007 ist eine Teilnahme der MVG an den wettbewerblichen Vergabeverfahren im Regionalverkehr daher nicht möglich. Mit einer Ausschreibung der gegenständlichen Linien würde die MVG folglich einen wesentlichen Teil ihrer Verkehrsleistungen und damit wertvolle betriebliche Synergien zwischen Stadtverkehr und Regionalverkehr verlieren. Des Weiteren haben die Gemeinden mit dieser Lösung direkten Einfluss auf die Fahrplangestaltung und regional wertvolle Kenntnisse bleiben somit erhalten.
Aus diesem Grund gründet die Stadtgemeinde Kapfenberg gemeinsam mit den Gemeinden in der betroffenen Region die „4takt-Verkehrsg.m.b.H“. Diese Gesellschaft (Gruppe von Behörden im Sinne der EU-VO 1370/2007) kann wiederrum die MVG mit der Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragen. Dadurch kann die MVG weiterhin Synergien nutzen und als Verkehrsdienstleister in der Region auftreten. Für dieses Vorhaben wurde entsprechend GZ ABT16-158239/2017-2 bereits ein „Memorandum of Understanding“ von der Abteilung 16 unterzeichnet.
Leistungen
Die betroffene Verkehrsregion unterteilt sich - entsprechend den Laufzeiten der Konzessionen - in vier Verkehrsbereiche:
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Die erste Region, das Linienbündel Mariazell, betrifft Regionalverkehre zwischen Bruck an der Mur, Kapfenberg, Aflenz und Mariazell. Diese Region wird mit Sommerferienbeginn 2020 umgestellt.
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Die zweite Region betrifft Regionalverkehre zwischen Bruck an der Mur und Tragöß. Diese Region wird mit Sommerferienbeginn 2021 umgestellt.
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Die dritte Region betrifft Regionalverkehre zwischen Bruck an der Mur, Leoben und Trofaiach. Diese Region wird mit Sommerferienbeginn 2022 umgestellt.
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Die vierte Region betrifft Stadtverkehre im Kernraum Bruck an Mur, Kapfenberg, St. Marein und St. Lorenzen. Hier erfolgt die Umstellung mit Sommerferienbeginn 2023. Diese Umstellung ist rein formal und mit keinen Zahlungen durch das Land Steiermark verbunden.
Aufgrund dieser zeitlichen Vorgaben sind nun die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für das Linienbündel Mariazell zu treffen. Dieses Bündel betrifft die Linien 171, 172, 197 und 198, wobei die Linien 172, 197 und 198 bereits bisher von der MVG bedient worden sind. Die die Linie 171 (derzeit ÖBB Postbus GmbH und Steiermarkbahn- und Bus GmbH) wird neu in die Verantwortung der MVG kommen. Die Regionalbuslinien 188 und 195 werden im Zuge der Vergabe „Linienbündel Mürztal“ wettbewerblich vergeben und werden somit nicht mehr durch die MVG erbracht werden. Durch diese Umstrukturierung können die jeweiligen Regionalbusleistungen jeweils besser aufeinander abgestimmt werden.
Neben einer detaillierten Abgrenzung des Liniengutes und planerischen Abstimmungen in den Überlappungsbereichen wird das zukünftige Verkehrsangebot sowie die geforderte Qualität in enger Abstimmung mit der Abteilung 16, Referat Öffentlicher Verkehr, sowie dem Verkehrsverbund definiert.
Die Betriebsaufnahme für das Bündel Mariazell soll mit Sommerferienbeginn 2020 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2030 vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Der 4takt-Verkehrsg.m.b.H werden für die Leistungen, welche die MVG bisher erbringt, finanzielle Mittel zugestanden, die die MVG derzeit bereits für diese Verkehrsleistungen erhalten. Für die neuen Leistungen (derzeit ÖBB Postbus GmbH und Steiermarkbahn- und Bus GmbH) wird aufgrund des höheren organisatorischen Aufwandes (z.B. Übernahme Lenkpersonal) ein höherer Kilometersatz zugestanden.
Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen im Linienbündel Mariazell werden überwiegend vom Land Steiermark sowie von den Gemeinden getragen.
Nach der erfolgten Leistungsvergabe entfallen die bisher pauschalen Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH, an die Mürztaler VerkehrsgesmbH sowie an die Steiermarkbahn- und Bus GmbH für diesen Bereich.
Gemäß Kostenschätzung - unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen - belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15% für Unvorhergesehenes auf maximal rund € 754.000,00.
Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes):
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jährliche Kosten für das Land Steiermark
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2020 (ab Juli 2020)
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€ 377.000
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Summe: €377.000
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2021
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€ 777.000
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Summe: €2.401.000
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2022
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€ 800.000
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2023
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€ 824.000
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2024
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€ 849.000
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Summe: €5.998.000
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2025
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€ 874.000
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2026
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€ 901.000
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2027
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€ 928.000
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2028
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€ 955.000
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2029
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€ 984.000
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2030 (bis Juli)
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€ 507.000
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Gesamtsumme
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€ 8.776.000
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Unter dem Ansatz von 3 % Valorisierung, einschließlich der rund 15 % für Unvorhergesehenes, betragen die maximalen Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2020 bis Juli 2030 demnach rund € 8.776.000,00.
Die Auszahlungen der Landesbeiträge im Jahr 2020 in der Höhe von rund € 377.000,00 erfolgen im Rahmen des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“.
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2021 bis 2023 in der Höhe von bis zu € 2.401.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 1110 vom 2. Juli 2019) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.
Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2024 bis 06.07.2030 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 5.998.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr entsprechend der oben dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Der Abschluss der erforderlichen Verträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Zahlungen des Landes im Jahr 2020 in der Höhe von € 377.000,00 erfolgt im Rahmen des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.
3. Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2021, 2022 und 2023 in der Höhe von bis zu € 2.401.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 1110 vom 2. Juli 2019) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.
Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2024 bis 06.07.2030 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 5.998.2000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr entsprechend der im obig angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Der Obfraustellvertreter:
LTAbg. Armin Forstner, MPA