LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 40

EZ/OZ 1746/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Regionalverkehr Bus - Bündel Graz Nord; Sommerferienbeginn Juli 2018 bis längstens Sommerferienbeginn Juli 2028; Kosten des Landes: maximal rund € 13.376.000,00

 

zu:
EZ 1746/1, Regionalverkehr Bus - Bündel Graz Nord; Sommerferienbeginn Juli 2018 bis längstens Sommerferienbeginn Juli 2028; Kosten des Landes: maximal rund € 13.376.000,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Ausgangslage:

Mit Regierungssitzungsbeschluss, GZ: ABT16-1539/2015-127, vom 21.05.2015 wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten.

Zusätzlich wurde mit der ÖBB-Postbus GmbH vereinbart, die Pauschalzahlungen für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen gemäß dem Vertrag über Verkehrsdienste (VDV) vom 28.11.2008, zuletzt verlängert am 23.11.2012, stufenweise abzubauen und entsprechend den oben genannten Gesetzen die Verkehrsdienstleistungen durch wettbewerbliche Verfahren neu zu vergeben. Mit der Abschichtung der Pauschalleistungen wurde entsprechend der Vereinbarung vom 22.03.2016 in den Linienbündeln Schladming und Thermenland mit Sommerferienbeginn 2017 begonnen. Als nächstes kommt nun nach Abstimmung mit den bestehenden Konzessionären das Bündel Graz Nord mit Betriebsbeginn Sommerferien 2018 zur Ausschreibung. Nach der erfolgten Leistungsvergabe an den Bestbieter werden die Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH aus dem bestehenden Verkehrsdienstevertrag entsprechend angepasst.

Auf Basis dieses Auftrages befindet sich die entsprechende Planung für das betroffene Konzessionsbündel Graz Nord zwischenzeitlich in der Umsetzung. Die betroffenen Gemeinden wurden darüber informiert und allfällige Wünsche abgefragt.

 

Leistungen:

Im gegenständlichen Bündel Graz Nord ist vorgesehen, die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH und der Firma Watzke auf den Verbundlinien 100, 110, 120, 121, 125, 130 und 140 erbrachten Verkehrsdienstleistungen in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben.

Ohne Bereitschaft zur Mitfinanzierung der eingebrachten Wünsche seitens der Gemeinden würde das bestehende ÖV-Angebot im Busbereich im derzeitigen Ausmaß in etwa gleichbelassen werden. Sinnvolle Verbesserungen durch Nutzung von Synergien infolge der bündelweiten Planung aus einer Hand sollen jedoch nach Möglichkeit umgesetzt werden.

Die Entscheidungen der Gemeinden über die Mitfinanzierung der zusätzlichen Wünsche werden für die kommenden Tage erwartet.

Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2018 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2024 mit der Option einer viermaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen.

 

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen im Bündel Graz Nord werden überwiegend vom Land Steiermark und in einem geringeren Maße von den jeweils betroffenen Gemeinden getragen. Für die Weiterführung der bisherigen Leistungen sollen die Beiträge der Gemeinden gleich bleiben. Die Entscheidung über die Mitfinanzierung der Gemeinden über zusätzliche Leistungen, die auf deren Wunsch berücksichtigt werden sollen, wird in den kommenden Tagen erwartet.

Gemäß Grobkostenschätzung der Steirischen Verkehrsverbund GmbH, unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen und unter Annahme der Realisierung aller zusätzlich gewünschten Verkehrsdienstleistungen belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15 % für Unvorhergesehenes auf maximal rund € 1.116.000,00.

Unter dem Ansatz von 3 % Valorisierung, einschließlich der rund 15 % für Unvorhergesehenes, betragen die erwarteten Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2018 bis Juli 2028 demnach maximal rund € 13.376.000,00.

Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3 % Valorisierung und rund 15 % für Unvorhergesehenes):       

Jahr

jährliche Kosten für das Land Steiermark  in €

 

 

2018
(ab Sonntag 8.Juli 2018)

        575.000,00

 

 

 

 

 

Summe 2018 bis 2020:

2.978.000,00

 

 

2019

    1.184.000,00

 

2020

1.219.000,00

 

 

2021
 

    1.256.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 2021 bis 2028:

10.398.000,00

 

 

2022

    1.294.000,00

 

2023

    1.333.000,00

 

2024

    1.373.000,00

 

2025

    1.414.000,00

 

2026

    1.456.000,00

 

2027

    1.500.000,00

 

2028

(bis Samstag 8. Juli 2028)

        772.000,00

 

 

Gesamtsumme:                 

  13.376.000,00

 

 

 

 

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 2.978.000,00 erfolgen in den Jahren 2018 bis 2020 innerhalb der jeweils genehmigten Detailbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ (Konto 1/690204-7420).

Für den darüber hinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2021 bis 08.07.2028 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 10.398.000,00 in einer Novellierung des Finanzrahmens 2018 – 2021 und in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr von 2021 bis 2028, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge  ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
     

  2. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für das Projekt „Regionalverkehr Bus ab Sommerferienbeginn 2018 im Linienbündel Graz Nord“ die erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdiensteverträge bis längstens Sommerferienbeginn 2028 abzuschließen.
     

  3. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebene Maßnahme Zahlungen in der Höhe von bis zu € 13.376.000,00 zu leisten.
     

  4. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 2.978.000,00 erfolgen in den Jahren 2018 bis 2020 innerhalb der jeweils genehmigten Detailbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ (Konto 1/690204-7420).
    Für den darüber hinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2021 bis 08.07.2028 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 10.398.000,00 in einer Novellierung des Finanzrahmens 2018 – 2021 und in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr von 2021 bis 2028, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer