EZ/OZ: 3522/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 13.08.2019, 13:30:10
Geschäftszahl(en): ABT04-103495/2018-103; LAD-112302/2018-62
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Anton Lang
Beilagen: Band I: Gesamtbudget Bereichsbudgets, Band II: Globalbudgets Erläuterungen, Band III: Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings, Band IV: Detailbudgets Teilhefte, Band V: Detailnachweis auf Kontoebene
Betreff:
1. Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Rechnungsabschluss 2018; 2. Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht 2018)
1. Rechnungsabschluss 2018
Mit Beschluss Nr. 670 vom 12.12.2017 wurde der Entwurf der Landesregierung zum Landesbudget 2018, mit Beschluss Nr. 932 vom 20.11.2018 der Nachtrag zum Landesbudget 2018 durch den Landtag Steiermark genehmigt. Nunmehr liegt der Entwurf des Landesfinanzreferenten über den Rechnungsabschluss zum 31.12.2018 vor.
Allgemeines
Durch einen restriktiven Budgetvollzug und die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen konnten die veranschlagten Ergebnisse sowohl im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt sowie auch im Regime des Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) wesentlich verbessert werden.
Der budgetierte Schuldenstand wurde unterschritten und konnte eine Senkung der Schuldenquote erreicht werden.
Vorlage an den Landtag Steiermark
Nach Art. 41 Abs. 8 L-VG des Landes-Verfassungsgesetzes 2010 (L-VG) hat die Landesregierung den Entwurf des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Finanzjahr zur Stellungnahme an den Landesrechnungshof zu übermitteln, ein entsprechender Beschluss wurde in der Regierungssitzung am 09.05.2019 gefasst.
Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofs – welche gem. Art. 57a L-VG die Beurteilung zum Gegenstand hat, ob der Rechnungsabschluss im Einklang mit dem Budget sowie den dazu vom Landtag im Budgetbeschluss erteilten Ermächtigungen und sonstigen budgetwirksamen Beschlüssen des Landtages erstellt wurde – liegt nunmehr vor und ist im Entwurf des Rechnungsabschlusses berücksichtigt. Mehrere Empfehlungen konnten bereits in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet werden, jene Punkte, bei denen eine Abstimmung nicht zu Stande kommt, sind mit einer Äußerung der Landesregierung ausgewiesen (Band I, Abschnitt G).
Nach Art. 41 Abs. 8 iVm. Art 57a L-VG hat die Landesregierung nach der Einholung der Stellungnahme des Landesrechnungshofs den Rechnungsabschluss dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen.
Weiterleitung an den Rechnungshof
Die Weiterleitung des vorläufigen Rechnungsabschlusses an den Rechnungshof (Bund) gem. Art. 127 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und § 15 Rechnungshofgesetz (RHG) ist bereits fristgerecht erfolgt.
2. Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht 2018)
Gemäß § 53 Abs. 4 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG) hat die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich gleichzeitig mit dem Landesrechnungsabschluss einen Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht – Band III) zu übermitteln.
Der Aufbau des vorliegenden Wirkungsberichtes folgt der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung zum Stand 31.12.2018.
Die Basis für den vorliegenden Bericht bilden die Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudget 2018 und die von den haushaltsleitenden Organen erstellten Meldungen über die Erreichung der im Landesbudget festgelegten Wirkungsziele des Finanzjahres 2018. Das Globalbudget KAGes Personalamt (KAGPA) wurde nicht in den Bericht aufgenommen, da dieses im Landesbudget 2018 keine Angaben zur Wirkungsorientierung enthielt.
Zur umfassenden Darstellung der Wirkungsorientierung zum Zeitpunkt der Berichtslegung – also fast zwei Jahre nach Planung der Wirkungsziele und Indikatoren für das Budget 2018 – werden im Wirkungsbericht 2018 auch neue Ziele und Indikatoren der Landesbudgets 2019 und 2020 ausgewiesen. Zur leichteren Unterscheidbarkeit wurden diese in kursiv angedruckt und ein diesbezüglicher Hinweis bei den Erläuterungen angebracht.
In Summe wird damit über 128 Wirkungsziele berichtet (122 aus 2018 und sechs neue aus 2019/2020). Zur besseren Lesbarkeit wurde der Bericht gänzlich neu gestaltet, auf den Quellennachweis wurde verzichtet, da er sich bereits im Landesbudget 2018 findet. Zusätzliche Informationen zur Steuerbarkeit der Ziele und Indikatoren sowie ein Ampelsystem zur Zielerreichung wurden hingegen aufgenommen.
Je Wirkungsziel sind die umgesetzten Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzten Ziele beschrieben (Zielverfolgung). Für jeden Indikator sind – falls vorhanden – die Ist-Werte 2017 und 2018 angeführt und dem Soll-Wert 2018 gegenübergestellt und sofern erforderlich erläutert (Erläuterungen zur Indikatorenentwicklung).
Da für das Jahr 2018 keine Berichte über Interne Evaluierungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle übermittelt wurden, enthält der vorliegende Wirkungsbericht keine diesbezüglichen Angaben.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 08. August 2019.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
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Die vorliegenden Bände I und II des Rechnungsabschlusses 2018 werden samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen Um-und Nachbuchungen inklusive der in Band I Abschnitt A, Punkt 4. angeführten Vorgänge und den dazugehörigen Anlagen genehmigt.
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Der beiliegende Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings für das Finanzjahr 2018 (Wirkungsbericht 2018 – Band III) sowie die Bände IV und V des Rechnungsabschlusses 2018 werden zur Kenntnis genommen.