TOP 12
EZ/OZ 3216/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Gesundheit
Betreff:
Tiertransporte
zu:
EZ 3216/1, Tiertransporte (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit vom 14.05.2019 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 3216/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ist direkt von den Mitgliedsstaaten anzuwendendes Recht. Im österreichischen Tiertransportgesetz 2007 (TTG), BGBL. I Nr. 54/2007, sind ergänzende Durchführungs- und Vollzugsbestimmungen festgelegt. Beide Rechtsgrundlagen liefern Vorgaben, aus welchen sich die Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollen von Lebendtiertransporten ergibt.
Zur Sicherstellung, dass diese Kontrollen effizient und wirksam durchgeführt werden, erstellt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) gemäß § 6 TTG jährlich für das gesamte Bundesgebiet einen Kontrollplan für stichprobenartige Kontrollen von Tiertransporten. Gemäß § 3 Abs. 1 TTG obliegt der Vollzug des Tiertransportrechts der Bezirksverwaltungsbehörde, für die Durchführung des Kontrollplanes ist gemäß § 6 Abs. 2 TTG der Landeshauptmann zuständig.
Das übergeordnete strategische Ziel des Kontrollplanes ist, sicherzustellen, dass Tiere während des Transportes bestmöglich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geschützt werden.
Dementsprechend sind die operativen Ziele des Kontrollplanes:
- eine Risikobewertung der unterschiedlichen Varianten von Tiertransporten,
- die fachliche Beurteilung der unterschiedlichen Kontrollorte,
- die Vorgabe der Mindestanzahl von Tiertransportkontrollen,
- die Aufteilung der erforderlichen Mindestkontrollanzahl auf die einzelnen Bundesländer,
- die stete Erhöhung der Effizienz der Kontrollen, indem die zuständigen Behörden bei der Planung der Kontrollen unterstützt werden,
- die Vorgabe der relevanten Definitionen, um österreichweit eine einheitliche Durchführung zu gewährleisten und den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können, sowie
- die Gewährleistung, der Durchführung in nichtdiskriminierender Art und Weise.
Auf Basis der jährlich vorgelegten Länderberichte werden die Ergebnisse der Kontrollen im Rahmen einer Koordinationssitzung mit Vertretern der Bundesländer evaluiert und der Kontrollplan für das Folgejahr beraten.
Im Bundesland Steiermark wurden die Kontrollvorgaben des Bundes durch die zur Mitwirkung verpflichteten Amtstierärzte, amtlichen Tierärzte und Organe des Sicherheitsdienstes, der Straßenaufsicht und des Zolls bislang stets übererfüllt.
Nach Informationen des BMASGK ist geplant, den Kontrollplan für das Jahr 2020 grundlegend neu aufzusetzen und mit dem Bundesministerium für Inneres abzustimmen, da Kontrollen auf der Straße aufgrund der dafür notwendigen Anhaltung der Transportfahrzeuge in der Regel mit Hilfe der Polizei erfolgen. Bei den Beratungen zur Adaptierung des Tiertransportkontrollplans 2020 wird sich die Veterinärdirektion, wie schon in den Jahren zuvor, gerne einbringen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, EZ 3216/1, "Tiertransporte", der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Sandra Krautwaschl