LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3301/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 02.05.2019, 14:03:46


Geschäftszahl(en): ABT01-9485/2012-52
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Beilagen: Förderungsbericht 2018

Betreff:
Förderungsbericht des Landes Steiermark 2018

Der Landtag Steiermark hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse gefasst, wonach jährlich ein umfassender Bericht über alle durch Beschlüsse des Landtages bzw. der Landesregierung gewährten Förderungen („Beihilfen“, „Subventionen“) zu verfassen ist, der die genauen Summen und die jeweiligen FörderungsempfängerInnen benennt.

Die Aufbereitung des Förderungsberichts basiert auf einem Regierungsbeschluss vom 21.12.2017, mit dem konkretere Vorgaben hinsichtlich Inhalt und Aufbau beschlossen wurden. 

Der Förderungsbericht gliedert sich in 2 Teile:

  • Teil A: Landesförderungen
  • Teil B: Bedarfszuweisungen

Dargestellt werden im Förderungsbericht alle im jeweiligen Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Beträge. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und die Einhaltung des Datenschutzes liegt - wie bereits in den vorangegangenen Jahren - bei den einmeldenden Abteilungen.

Teil A: Landesförderungen          

Dieser ist der Hauptteil und listet jene als Geldleistung gewährten Förderungen des Landes Steiermark auf, die dem Förderungsbegriff der Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark entsprechen: Förderung ist demnach „jede geldeswerte Zuwendung, die im öffentlichen Interesse einem Förderungsnehmer gewährt wird, ohne dass dafür im Gegenzug vom Förderungsnehmer oder anderen Personen mittelbar oder unmittelbar an den Förderungsgeber marktübliche geldeswerte Gegenleistungen erbracht werden“.        

Von den Abteilungen waren für den Förderungsbericht 2018 daher alle Förderungen bekanntzugeben, durch deren Hingabe das Vermögen des Landes Steiermark geschmälert oder belastet wurde, die obiger Definition entsprechen und von der Landesregierung beschlossen bzw. im Rahmen einer von der Landesregierung beschlossenen Richtlinie gewährt wurden oder der Landesregierung im Nachhinein gemäß ihrer Geschäftsordnung zu berichten waren; jeweils ungeachtet dessen, ob sie seitens des Landes direkt oder mittelbar über externe Stellen abgewickelt wurden.

Die vom Land Steiermark in Form von übernommenen Haftungen gewährten Förderungen sind im jährlich für das vorangegangene Rechnungsjahr zu erstellenden Rechnungsabschluss ersichtlich, die gewährten Gesellschafterzuschüsse im Beteiligungsbericht des Landes.

Teil B: Bedarfszuweisungen         

Bedarfszuweisungen sind Transferzahlungen an Gemeinden im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes und somit keine Landesmittel, sondern Gemeindeertragsanteile, die vom Land lediglich verwaltet und aufgeteilt werden. Da es sich somit um keine Förderungsmittel des Landes handelt, werden die Bedarfszuweisungen im gegenständlichen Förderungsbericht gesondert ausgewiesen.

Der Förderungsbericht wurde mit Hilfe der „Landesweiten Datenbank zur Förderungsabwicklung“ (kurz: LDF) erstellt, mit der die überwiegende Zahl der Förderungsprogramme des Landes verwaltet wird. Da die einzelnen Förderungsbeträge auf Grund der derzeitigen Vorgaben für das Förderungscontrolling zentral nicht verarbeitet werden können, haben die Abteilungen, die im Jahr 2018 Förderungen abwickelten, die entsprechenden Berichtslisten in der LDF der für das Förderungscontrolling zuständigen Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik (Stabsstelle Innerer Dienst und Förderungscontrolling) freigegeben. Diese hat die Daten der Abteilungen – ohne weitere Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit – zu einem Gesamtbericht zusammengefasst.

Der beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Förderungsbericht 2018 umfasst die von den Abteilungen gemeldeten, im Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Förderungsbeträge. Er besteht aus einer Gesamtübersicht über alle Abteilungen und für jede Abteilung aus zwei Teilen, der „Förderungsbericht-Übersicht“ (zusammenfassende Liste aller Förderungsprogramme der Abteilung mit Gesamtsummen der ausbezahlten Förderungen und Anzahl der Förderungsfälle pro Förderungsprogramm) und dem „Förderungsbericht-Einzelfallausweis“ (Auflistung der einzelnen Förderungsfälle mit FörderungsnehmerIn, Förderungsgegenstand und Förderungshöhe).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Förderungen, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notlagen der FörderungsnehmerInnen gewährt wurden oder die Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen, nicht personenbezogen veröffentlicht werden. Bei Förderungsprogrammen mit ausschließlich solchen Förderungen werden daher im Bericht keine Einzelfälle ausgewiesen (der „Förderungsbericht-Einzelfallausweis“ entfällt), bei Förderungsprogrammen mit einzelnen derartigen Förderungsfällen werden die Daten im Einzelfallausweis anonymisiert. Die diesbezügliche Entscheidung wurde von den meldenden Abteilungen getroffen.

Von einer Drucklegung des Berichtes wurde aus Kostengründen abgesehen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 02. Mai 2019.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Förderungsbericht des Landes Steiermark 2018 wird zur Kenntnis genommen.