LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1486/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.02.2017, 09:59:09


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Geplantes Wasserkraftwerk an der Schwarzen Lafnitz

Im Mai 2015 wurde das  Regionalprogramm zum Schutz von Gewässerstrecken verordnet. In den Erläuterungen zur Verordnung ist festgehalten: „Die Steiermark verfügt nur mehr über eine geringe Anzahl an intakten Gewässerstrecken. Der Zweck der Verordnung ist der Schutz dieser Gewässerstrecken mit besonderer Bedeutung. "Die Schwarze Lafnitz wurde im Regionalprogramm als ökologische Vorrangstrecke festgelegt, was de facto heißt, dass hier keine Querbauwerke errichtet werden dürfen. Allerdings wurde der ursprüngliche Entwurf der Gewässerschutzverordnung noch abgeändert und laufende Verfahren, wie das an der Schwarzen Lafnitz, wurden ausgenommen.

Die Wasserwirtschaftsabteilung des Landes sprach sich deutlich gegen die Genehmigung des geplanten Wasserkraftwerks aus und hat eine negative Stellungnahme abgegeben. Es wurde ein Gewässerbewirtschaftungsplan zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung Obere Lafnitz erarbeitet, der im Untersuchungsgebiet, das auch die Schwarze Lafnitz als Zubringer beinhaltet, eine Nutzung und eine damit verbundene Beeinträchtigung der ökologisch wertvollen Gewässerabschnitte ausklammern soll. Auch der Verwalter des öffentlichen Wassergutes, der als Vertreter des Bundes als Grundeigentümer fungiert, verweigerte die Zustimmung zum Projekt. Dennoch hat die Abteilung 13 des Landes Steiermark das Kraftwerk bewilligt und Zwangsrechte gegen den Bund als Grundeigentümer eingeräumt. Dieses Verfahren läuft noch.

Eine der Ursachen dieses Konfliktes ist, dass die Wasserwirtschaftsabteilung nicht frühzeitig über das Projekt informiert wurde. Es kann nicht angehen, dass die Abteilung, die hauptsächlich für die rechtskonforme Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere für die Beurteilung von Vorhaben auf Vereinbarkeit mit wasserwirtschaftlichen Planungen und Zielen verantwortlich ist, übergangen wird. Auch die Bevölkerung in der Region und Bürgermeister wünschen sich, dass die ökologisch wertvolle Gewässerstrecke der Schwarzen Lafnitz als Naherholungsgebiet erhalten bleibt und die bestehenden KWs revitalisiert werden.

Wie jetzt bekannt wurde, waren die vorgelegenen Unterlagen nicht ausreichend, um das Vorhaben zur Bewilligung eines Wasserkraftwerks an der Schwarzen Lafnitz aus naturschutzfachlicher Sicht bewerten zu können. Denn es wurde das EU-Schutzgut „Steinkrebs“, das in den Seitenzubringern der Schwarzen Lafnitz vorkommt, nicht beachtet. Der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) ist als prioritäre Art im Anhang II und V der FFH-Richtlinie gelistet. Er zählt zu den Schutzgütern von gemeinschaftlichem Interesse. In Österreich ist er zusätzlich auf der Roten Liste als stark gefährdet angeführt. Daher ist es notwendig, eine Prüfung durchzuführen, inwieweit die Population des Steinkrebses durch die nötigen Baumaßnahmen im Zuge der Realisierung des Wasserkraftwerkes gefährdet ist. Es besteht der begründete Verdacht, dass die gefährdete und geschützte Art des Steinkrebses durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden könnte.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Population der gefährdeten und geschützten Art des Steinkrebes in der Schwarzen Lafnitz und ihren Zubringern erhalten bleibt, und

2. zu prüfen, ob es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der gefährdeten und geschützten Art des Steinkrebses im Zuge der Realisierung des geplanten Wasserkraftwerks an der Schwarzen Lafnitz kommen würde.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne)