LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3220/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.03.2019, 08:42:15


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Förderung der familieninternen Kindererziehung am Vorbild des „Gössendorfer Modells“

Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2018/19 bis 2021/22 Zweckzuschüsse in der Höhe von jährlich 142,5 Millionen Euro. Diese Aufwendungen stellen einen wichtigen Beitrag zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes dar, welchen die Freiheitlichen selbstverständlich unterstützen. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen im Sinne des sogenannten „Barcelona-Ziels“ der Europäischen Union mehr Betreuungsplätze für Kinder, vor allem für unter Dreijährige, geschaffen werden. Eltern, deren Sprösslinge eine institutionelle Einrichtung besuchen, werden bei der Finanzierung der Kosten für einen Betreuungsplatz vom Land Steiermark unterstützt. Durch den Ausbau ebendieser haben Mütter die Möglichkeit, sofern sie dies möchten, frühzeitig wieder in das Berufsleben einzusteigen.

Während allerdings zunehmend Maßnahmen gesetzt werden, um das externe Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren auszubauen, werden Eltern, die sich selbst der Kindererziehung widmen, massiv benachteiligt. Seit dem 1. März 2017 steht Familien in Österreich das Kinderbetreuungsgeld in Form eines sogenannten „Kindergeldkontos“ zur Verfügung. Je nachdem, wie lange die Geldleistung von Eltern in Anspruch genommen wird, variiert auch die monatliche Unterstützungsleistung. Je kürzer der Zeitraum, desto höher fällt auch der ausbezahlte Betrag pro Monat aus. Das von der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung beschlossene „Kindergeld neu“ ist damit klar auf die Erreichung des „Barcelona-Ziels“ ausgerichtet. Beabsichtigt wird mit diesem Modell, vorrangig Mütter dazu zu motivieren, ehestmöglich – nach kurzer Betreuung der Kinder zuhause – dem Arbeitsmarkt erneut vollständig zur Verfügung zu stehen. Es wird der Anreiz geschaffen, die Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes bereits frühzeitig an Kinderbetreuungseinrichtungen abzugeben.

Eine aktuelle GfK-Studie im Auftrag des Österreichischen Familienbundes belegt allerdings, dass für 73 Prozent der Befragten „Wahlfreiheit für Familien, ob Kinder bis zum 36. Lebensmonat in der Familie oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut werden können“, wichtig bzw. sehr wichtig ist. Bei Eltern von Kindern im Alter bis fünf Jahren ist die Zustimmung noch höher, nämlich 83 Prozent. Die Österreicher wollen demnach „selbst entscheiden, ob sie alleine ihre Kleinkinder betreuen, oder auch externe Betreuung in Anspruch nehmen“. 80 Prozent der Befragten sind darüber hinaus der Meinung, dass „die Familie […] die erste Bildungseinrichtung“ ist. Tenor: „Die Eltern wollen ihre Kinder selbst erziehen.“ (Quelle: http://www.familienbund.at/fileadmin/PK_28082018/PK_Unterlage_2808.pdf)

Aus dieser Studie kann der Wunsch der Eltern, ihren Nachwuchs möglichst lange selbst zu betreuen, eindeutig abgeleitet werden. Im Gegensatz zur familieninternen Kindererziehung erhalten Mütter und Väter, deren Sprösslinge regelmäßig eine Betreuungseinrichtung besuchen, monatlich eine sogenannte Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe. Den Erziehungsberechtigten wird zusätzlich zum Kindergeld eine entsprechende Unterstützungsleistung gewährt, damit sie sich diese Betreuungsform leisten können. Auch Gemeinden schießen einen Beitrag zu Kindergarten- bzw. Krippenplätzen und Tagesmüttern zu. Hingegen bekommen Eltern, die ihren Nachwuchs in den ersten Lebensjahren selbst zuhause betreuen, keine zusätzlichen Fördermittel seitens der öffentlichen Hand. Dabei sollte insbesondere die familieninterne Betreuung entsprechend gefördert und subventioniert werden. Dadurch würden Mütter und Väter, die sich Vollzeit der Kindererziehung widmen und damit eine wertvolle Leistung für die Gesellschaft erbringen, auch angemessene Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Zweifelsohne ist die außerhäusliche Obhut wichtig und bildet eine entscheidende Wahlmöglichkeit für Eltern, die diese Form von Kinderbetreuung brauchen bzw. wollen. Allerdings stößt es auf Unverständnis, dass nur jene Leistung, welche am Markt erbracht wird, einen Wert hat. Vielmehr sollte die familiäre Erziehung entsprechend gewürdigt und finanziell gefördert werden.

Um die steirischen Familien zu unterstützen und im unbestrittenen Wissen darüber, wie wichtig gerade die ersten Lebensjahre für die Entwicklung des Nachwuchses sind, gilt es, ein Familienförderungsmodell zu etablieren, wodurch Eltern österreichischer Staatsbürgerschaft bei der eigenständigen Betreuung ihrer Kinder finanziell unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll das monatliche Kindergeld für Mütter und Väter, die ihren Nachwuchs zumindest zwei Jahre familienintern betreuen, auf die Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von rund 885 Euro (2019) aufgestockt werden. Im Idealfall wird der Differenzbetrag von Bund, Land und Gemeinde zu gleichen Teilen getragen. In vielen steirischen Kommunen wird ein solches Modell bereits in den Gemeinderäten diskutiert. Einige ziehen sogar in Erwägung, den gesamten Differenzbetrag selbst zu tragen, da dies nicht nur eine familienfreundliche Maßnahme, sondern auch eine kostengünstige Alternative zur Schaffung von institutionellen Betreuungsplätzen darstellt. Paradebeispiel ist etwa die Marktgemeinde Gössendorf, in der es bereits ein entsprechendes Familienförderungsmodell – das sogenannte "Gössendorfer Modell" – gibt. (Quelle: https://www.goessendorf.com/fileadmin/downloads/PDF_Bilder/3_Umwelt_Gesundheit_ Soziales/Foerderung_Zuschuesse/goessendorf_schule_A6.pdf)

Aufgrund der Erweiterung von Kinderbetreuungsplätzen und damit einhergehend des Aus- oder gar Neubaus von entsprechenden Einrichtungen entstehen den steirischen Gemeinden enorme Kosten. Durch diese finanzielle Herausforderung stoßen viele Kommunen – trotz der Zuschüsse seitens des Bundes – langsam an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Da sich die Aufstockung des Kindergeldes auf die Mindestsicherung für das Land und die Gemeinden – im Gegensatz zur weit höheren Förderung von institutionellen Betreuungsplätzen – lediglich im Bereich zwischen 200 und 400 Euro befindet, kann dieses Modell auch als eine den Steuerzahler entlastende Methode der Kinderbetreuung definiert werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Gemeinden neben den Sozialhilfeausgaben ihre größten Abgänge bei der Kinderbetreuung verzeichnen, wäre ein kostengünstigeres Familienförderungsmodell, welches der Gebietskörperschaft zudem auch noch den Status einer „familienfreundlichen Gemeinde“ beschert, durchaus begrüßenswert.

Aufgabe verantwortungsvoller Politik muss es sein, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um Familien unabhängig von wirtschaftlichen und sozialen Zwängen ein Leben nach ihren eigenen Wünschen zu ermöglichen. Mit der Umsetzung dieses Förderungsmodells soll ein Stück mehr Gerechtigkeit zwischen der Unterstützung von familiärer und externer Kinderbetreuung erreicht und „echte Wahlfreiheit“ für Familien sichergestellt werden. Es geht dabei vor allem um die Wertschätzung der Arbeit jener Eltern, welche die Erziehung eigenverantwortlich und familienintern wahrnehmen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. ein Familienförderungsmodell am Vorbild des „Gössendorfer Modells“ umzusetzen, welches sicherstellt, dass Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen und ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen, zumindest einen Zuschuss seitens des Landes erhalten, sofern sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und

  2. mit dem Gemeindebund Steiermark und der Bundesregierung über eine gemeinsame Finanzierung dieses Modells in Verhandlung zu treten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)