EZ/OZ: 2954/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 18.12.2018, 12:54:14
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Johann Seitinger, Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Klimaneutrale Landesverwaltung
Es ist höchste Zeit, um verbindliche Zusagen für den Klimaschutz zu machen. D.h. wir brauchen einen ambitionierten und rechtlich verbindlichen Aktionsplan zur Umsetzung der Klimaziele, wir brauchen vor allem eine Klimaschutzoffensive im Verkehr, unter anderem ein 365 Euro Öffi-Jahresticket auch in der Steiermark nach dem Vorbild der Bundesländer Wien und Vorarlberg und einer Nahverkehrsoffensive durch Ausbau und Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs vor allem im Ballungszentrum Graz. Als wesentliche Grundlage für alle Klimaschutzmaßnahmen und Erreichung der Klimaschutzziele braucht es einen aufkommensneutralen ökologisch-sozialen Umbau des Steuersystems, der ressourcenschonendes Verhalten belohnt – eine öko-soziale Steuerreform. Wir brauchen strukturelle Änderungen aber auch im Budget, ansonsten werden die Ziele nicht erreicht werden können. Wesentlich ist aber auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand.
Im Dezember 2017 wurde die Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 in der Landesregierung beschlossen, im Jänner 2018 im Landtag. Es ist die Zusammenführung des im Jahr 2010 beschlossenen Klimaschutzplans und der Energiestrategie, wobei das Pariser Klimaschutzabkommen den Rahmen vorgibt.
Die vier Ziele der Klima- und Energiestrategie sind:
- die Senkung der Treibhausgasemissionen um 36 %
- die Steigerung der Energieeffizienz um 30 %
- die Anhebung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 40 %
- leistbare Energie und Versorgungssicherheit
Die Landesregierung sollte sich nun das ambitionierte Ziel setzen, die Landesverwaltung klimaneutral zu gestalten und den Energiebedarf im eigenen Wirkungsbereich der Landesgebäude und des Fahrzeugpools höchstmöglich zu reduzieren und spätestens zum Jahr 2040 ausschließlich durch erneuerbare Energieträger zu decken. Gerade beim Klimaschutz kommt der öffentlichen Hand eine besondere Rolle zu. In einem ersten Schritt soll die Klimaneutralität der Landesverwaltung umgesetzt werden. Jene Emissionen, die sich derzeit nicht vermeiden lassen, sollen bewertet und in Geld umgerechnet werden. Mit diesen Mitteln sollen Energieautonomie-Projekte umgesetzt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die Landesverwaltung ab 2019 klimaneutral zu organisieren. Die trotz Reduktionsbemühungen nicht vermeidbaren CO2-Emissionen sollen bewertet und in Geld umgerechnet werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen Energieautonomie-Projekte umgesetzt werden. Die Bewertung der CO2-Emissionen soll zu Preisen erfolgen, die international als für eine hinreichende Lenkungswirkung notwendig erachtet werden. Diese Zielsetzung muss alle Gebäude des Landes, den Fahrzeugpool des Landes sowie sämtliche Dienstreisen erfassen;
2. den Energiebedarf im eigenen Wirkungsbereich, das sind die Landesgebäude und der Fahrzeugpool, bis 2040 höchstmöglich zu reduzieren und durch erneuerbare Energieträger zu decken. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein Umsetzungskonzept für die Jahre 2020 bis 2030 zu beschließen, das folgende Maßnahmen enthält:
a) Ersatz aller bestehenden Ölkessel durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger bis Ende 2020,
b) Stufenplan zur energetischen Sanierung der Landesgebäude bis 2030. Die Sanierungen sind als Best Practice Sanierungen umzusetzen. Der verbleibende Energieverbrach ist durch erneuerbare Energieträger zu decken,
c) Ausführung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude. Der sehr niedrige Energiebedarf ist mit erneuerbaren Energieträgern zu decken,
d) geeignete Dachflächen von Landesgebäuden sind bestmöglich mit Solar- und/ oder Photovoltaikanlagen auszustatten, sofern dem nicht begründbare Umstände (z. B. Denkmalschutz, Orts- und Landschaftsbild, Sanierungszeitpunkt usw.) entgegenstehen,
e) Deckung des gesamten landeseigenen Strombedarfs zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Quellen,
f) Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am gesamten Endenergiebedarf der Landesgebäude für Heizung, Kühlung und Strom auf 90 % im Jahr 2030,
g) bei der Anschaffung neuer Dienst-PKWs, die zusätzlich oder als Ersatz für auszumusternde Fahrzeuge in Betrieb gehen, muss der Fokus verstärkt auf Elektrofahrzeuge gelegt werden, sofern für deren Einsatzbereich keine Ausschließungsgründe (Allradtauglichkeit, Geländegängigkeit, Transportfunktion, Langstreckentauglichkeit, etc.) bestehen;
3. nach einer Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen für die Jahre 2030 bis 2040 einen weiteren Maßnahmenplan zur Erreichung des Gesamtziels zu erstellen und diesen dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen; und
4. dem Landtag alle drei Jahre über den Umsetzungsstand zu berichten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)