LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2863/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 15.11.2018, 12:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-122073/2017-20
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
Verkehrsdienstevertrag ÖBB Personenverkehr AG für den Zeitraum 2019 bis 2028; Kosten des Landes: € 253,69 Mio.

Der Verkehrsdienstvertrag des Landes Steiermark mit der ÖBB PV AG zur Bestellung des Schienenpersonen-Nahverkehrs (SPNV) läuft am 8. Dezember 2018 aus. Die laufenden Verträge der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) sowie die bestehenden Verträge des Landes (Zuzahlung zum Grundangebot VDV 1998, Nebenvertrag, VDV Steiermark) werden in einem neu zu errichtenden Vertrag gebündelt, der seitens der SCHIG mbH abgeschlossen und abgewickelt wird. Der Finanzierungsbeitrag des Landes erfolgt über die den Verkehrsverbund Steiermark an die SCHIG mbH.

Die EU VO 1370/2007 erlaubt derzeit eine Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene für die Dauer von 10 Jahren. Die Republik Österreich und das Land Steiermark wollen die schon jetzt von der ÖBB-Personenverkehr AG erbrachten Schienenpersonen-Nahverkehrsleistungen in der Steiermark direkt an diese vergeben.

Auftraggeberin der beabsichtigten Direktvergabe im Sinne des § 2 Z 8 BVergG 2006 wird ausschließlich die SCHIG mbH. Diese wird den Dienstleistungsvertrag mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließen.

Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Schienenpersonen-Nahverkehrs- (SPNV-) Leistungen durch die ÖBB PV AG ab 09. Dezember 2018 (Beginn Fahrplanjahr 2019) mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

Die Bestellung von Verkehrsdienstleistungen bei den übrigen Schienenverkehrsunternehmen (GKB, Steiermarkbahn und Bus GmbH, NÖVOG) soll zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2020, erfolgen.

Auf Basis der Vorgespräche mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und der SCHIG entstand eine Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung, die die Basis für den Abschluss des Verkehrsdienstevertrages bildet. Diese Finanzierungs- und Kooperations-vereinbarung umfasst den Umfang der zu erbringenden Leistung sowie die vorgesehene Finanzierung von Bund und Land bzw. Verkehrsverbund.

Umfang der Schienenpersonen-Nahverkehrs- (SPNV-) Leistungen:

Gemäß der in den §§ 7 und 13 ÖPNRV-G 1999 festgelegten Zuständigkeiten werden Bund und Land auf den in der Steiermark befindlichen Strecken der ÖBB PV AG im Nahverkehr ein Gesamtangebot in der Höhe von rd. 7,3 Mio. Fahrplan-km zur Verfügung stellen.

Der Leistungsumfang bis zur Eröffnung der Koralmbahn bleibt in etwa gleich jenem Leistungsumfang, der im Fahrplanjahr 2018 erbracht wird. Lediglich jene Leistungen, die derzeit von der Steiermarkbahn und Bus GmbH auf Strecken der ÖBB Infrastruktur AG im Auftrag der ÖBB Personenverkehr AG betrieben werden, werden hinkünftig direkt an die Steiermarkbahn und Bus GmbH vergeben, um eine durchgehende Bedienung dieser Leistungen sicherstellen zu können.

Der Zuzahlungsbetrag des Landes Steiermark bleibt in etwa gleich dem derzeitigen Abgeltungsbetrag und wurde auf Basis einer Marktpreiserhebung geprüft, wobei eine Wertsicherung vorgesehen ist.

Die bisherigen Tarifbestellungen, die seitens des Verkehrsverbundes Steiermark bisher an die ÖBB-PV AG geleistet wurden (Tarifbestellung, Top-Ticket Abgeltung, Studienkarte, SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt) in der Höhe von € 11,2 Mio. für Nah- und Fernverkehr werden

i) für den Nahverkehr als Leistungsbestellung abgerechnet,

ii) für den Fernverkehr bis zum Fahrplanjahr 2019/20 wie bisher über die bestehenden Verbundverträge abgewickelt und ab dem Fahrplanjahr 2019/20 in Form eines Zuschusses an die SCHIG mbH geleistet und von dieser ebenfalls als Leistungsbestellung abgerechnet.

Ab Inbetriebnahme der Koralmbahn (voraussichtlich im Dezember 2025) muss sich in der gesamten Steiermark, ausgenommen steirische Ostbahn und Thermenbahn, der Fahrplan grundlegend ändern. Dazu wurde seitens der Abteilung 16, Referat Öffentlicher Verkehr, und der SCHIG mbH ein Zielfahrplan entwickelt, der den integrierten Taktfahrplan 2024+ (ITF 2024+) beschreibt. Dieser beinhaltet sowohl ein komplett verändertes Fernverkehrsangebot, welches jedoch Gegenstand eines eigenen Verkehrsdienstevertrages ist, als auch ein damit abgestimmtes Nahverkehrsangebot. Das bmvit bekennt sich im Finanzierungs- und Kooperationsvertrag zur Bereitstellung des Fernverkehrsangebotes im ITF 2024+.

Der ITF 2024+ beinhaltet einen Fernverkehrs-Stundentakt Wien–Graz–Villach, zusätzlich einen beschleunigten Fernverkehrs-Zweistundentakt Wien – Graz, Fernverkehrs-Zweistundentakt Graz–Villach–Klagenfurt–Deutschland, stündliche Interregio-Leistungen Graz–Leoben–Judenburg–Neumarkter Sattel–Klagenfurt, Zweistundentakt Interregio nach Linz, Zweistundentakt Interregio nach Wörgl und Stundentakt von Graz nach Maribor.

Im Nahverkehr ist ein Stundengrundtakt auf allen S-Bahn-Linien, sowie Halbstundentakte zur Hauptverkehrszeit vorgesehen. Den ITF 2024+ zeichnet eine optimierte Umsteigemöglichkeit zwischen Fern- und Nahverkehr aus.

Bis zur Eröffnung der Koralmbahn beträgt das Leistungsvolumen im SPNV der ÖBB PV AG in der Steiermark ca. 7,3 Mio. Zugkilometer, ab Eröffnung der Koralmbahn ca. 7,1 Mio. Zugkilometer. Diese Reduktion ergibt sich daraus, dass teilweise Fernverkehrszüge des Marktsegmentes Interregio die Nahverkehrsbedienung übernehmen und diese durch den Bund finanziert werden. Die dabei eingesparten Zugkilometer sollen ab Eröffnung der Koralmbahn dafür verwendet werden, einen Teil der zusätzlich notwendigen Leistungen auf den Strecken der GKB zu finanzieren.

Innerhalb der Vertragslaufzeit sind vergaberechtlich Leistungsanpassungen von 15% des Leistungsumfangsfangs möglich.

Kosten und Finanzierung des Verkehrsangebotes auf der Schiene:

Für das diesem Vertrag zugrundeliegende Verkehrsangebot im SPNV verpflichtet sich das Land zum Leistungsbeginn (Fahrplanwechsel 2018/19) einen Beitrag in der Höhe von € 21,17 Mio. (inklusive Unvorhergesehenem € 22,23 Mio.) zu leisten. Dies entspricht den auch derzeit geleisteten Zahlungen des Landes und wurde durch eine seitens des Landes beauftragten Studie als marktkonform eingestuft. Die darüberhinausgehende Finanzierung erfolgt über die Tarifeinnahmen. Hinzu kommen noch die oben beschriebenen Mittel aus den gegenwärtigen Tarifbestellungen des Verkehrsverbundes Steiermark. Das Land hat der SCHIG mbH gegenüber für alle aus einem Zahlungsverzug der Steirischen Verkehrsverbund GmbH resultierenden Schäden einzustehen.

Der Kostenplan setzt sich folglich aus den Mitteln des Verkehrsverbundes und den Landesmitteln zusammen. Es ergeben sich die im Finanzierungs- und Kooperationsvertrag vereinbarten Summen (plus 5% für Unvorhergesehenes):

Jahr

Mittel durch Verkehrsverbund in €

Landesmittel incl. 5% Unvorhergesehenes in €

Summe in €

 

2018*

0,36 Mio.

1,28 Mio.

1,64 Mio.

Summe Landesanteil
2019-2022:

 

€ 96,48 Mio.

 

 

2019

6,24 Mio.

22,23 Mio.

28,47 Mio.

2020

11,46 Mio.

23,54 Mio.

35,00 Mio.

2021

11,69 Mio.

24,32 Mio.

36,01 Mio.

2022

11,93 Mio.

25,11 Mio.

37,04 Mio.

2023

12,16 Mio.

25,94 Mio.

38,10 Mio.

Summe Landesanteil
2023-2028:

 

€ 157,21 Mio.

 

2024

12,41 Mio.

26,79 Mio.

39,19 Mio.

2025

12,66 Mio.

27,66 Mio.

40,32 Mio.

2026

12,91 Mio.

24,78 Mio.

37,69 Mio.

2027

13,17 Mio.

25,60 Mio.

38,77 Mio.

2028

13,43 Mio.

26,45 Mio.

39,88 Mio.

Summe

118,41 Mio.

253,69 Mio.

372,10 Mio.

*) zahlungswirksam 2019

Die Auszahlung der Landesbeiträge in der Höhe von insgesamt bis zu € 96,48 Mio. erfolgen in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens (Landtagsbeschluss Nr. 837 vom 3.7.2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“.

Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum von 2023 bis 2028 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von bis zu insgesamt € 157,21 Mio. in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.

Der Abschluss des Verkehrsdienstevertrages ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Entsprechend § 48 Landeshaushaltsgesetz wurde für dieses Vorhaben, insbesondere für den über den aktuell beschlossenen Landesfinanzrahmen hinausgehenden Mittelbedarf im Globalbudget Verkehr für den Zeitraum von 2023 bis 2028 in der Höhe von maximal € 157,21 Mio. das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten hergestellt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Auszahlung der Landesbeiträge in der Höhe von insgesamt bis zu € 96,48 Mio. erfolgen in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens (Landtagsbeschluss Nr. 837 vom 3.7.2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“.
  3. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum von 2023 bis 2028 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von bis zu insgesamt € 157,21 Mio. in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.