LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3455/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 08.07.2019, 10:57:23


Geschäftszahl(en): ABT16-135389/2017-15
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten, Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3, Beilage 4, Beilage 5, Beilage 6, Beilage 7, Beilage 8

Betreff:
Umsetzung Radverkehrskonzept Region Hartberg (Stadtgemeinde Hartberg, Gemeinden Hartberg-Umgebung, Greinbach, St. Johann i.d. Haide) Vertragsgestaltung, Mitfinanzierung und Förderung von Radverkehrsmaßnahmen in der Höhe von rund € 5.099.000,--

In den letzten Jahren hat die Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau einen Prozess zur Neuausrichtung der Radverkehrsentwicklung und Radverkehrsförderung eingeleitet. Im Zuge dessen wurden 2016 die Radverkehrsstrategie Steiermark 2025 und im Jänner 2018 ein neues Fördermodell ausgearbeitet (www.radland.steiermark.at/foerderung) und jeweils per Regierungsbeschluss (ABT16 – 126229/2016-50, ABT16-17964/2017-73) beschlossen.

Mit der aktuellen Strategie soll eine Verlagerung im Modal Split besonders in den steirischen Siedlungsschwerpunkten erzielt werden, da hier das größte Radverkehrspotential in der Steiermark liegt. Entsprechend internationaler und nationaler Beispiele und unter Berücksichtigung des Schwerpunktes 3 „ganzheitliche Planung – Radverkehrskonzepte als Basis“ wurde im Planungsraum „Region Hartberg“ (umfasst die Stadtgemeinde Hartberg, Gemeinden Hartberg-Umgebung, Greinbach, St. Johann i. d. Haide) - in kooperativer Weise - ein Radverkehrskonzept ausgearbeitet. Der Ergebnisbericht ist unter www.verkehr.steiermark.at/rk veröffentlicht.

Mit dem Ergebnis dieses Planungsprozesses liegt ein langfristiges, verbindliches und strukturiertes Entwicklungsprogramm für den Radverkehr im Planungsraum „Region Hartberg“ vor.

Mit Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmenbündel soll eine Erweiterung und Verdichtung des aktuellen Radwegenetzes, basierend auf dem bestehenden Straßennetz erfolgen (Säule A – planen & bauen) und begleitend die entsprechenden Rahmenbedingungen und Strukturen zur positiven, dauerhaften Entwicklung des Radverkehrs geschaffen werden (Säule B – motivieren & kommunizieren; Säule C – kooperieren & organisieren).

Für das Gesamtprojekt „Radverkehrskonzept Region Hartberg“ (siehe Beilagen) sollen vom Land Steiermark (Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau) jeweils mit den Gemeinden Kooperationsverträge (Rahmenvertrag) abgeschlossen werden. Zentraler Bestandteil dieser Verträge sind die geschätzten Gesamtkosten, die anteiligen Kosten der Vertragspartner, die Umsetzungsdauer, der Radverkehrsbeauftragte der Gemeinden und das Radverkehrskonzept mit den ausgearbeiteten Maßnahmenlisten (siehe Beilagen).

Basierend auf den Rahmenverträgen sind in der Folge die Detailprojekte zu den einzelnen Maßnahmen auszuarbeiten. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmenbündel sollen weitere Verträge, bei Maßnahmen an Landesstraßen Kooperationsverträge mit einem Kostenteilungsschlüssel und bei Maßnahmen an Gemeindestraßen Förderverträge, abgeschlossen werden. Die Vertragsgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verfassungsdienst.

Die Gemeinden haben jeweils Anträge (siehe Beilagen, ABT16-135389/2017-9) zur Förderung bzw. Kostenbeteiligung des Landes bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bei der zuständigen Abteilung 16 eingereicht. Hartberg hat einen Antrag in der Höhe von rund € 2.908.000,-- (entspricht einer maximalen Förderquote/Kostenbeteiligung von rund 68%), Hartberg-Umgebung in der Höhe von rund          € 404.000,-- (entspricht einer maximalen Förderquote/Kostenbeteiligung von rund 69%), Greinbach in der Höhe von rund € 31.000,-- (entspricht einer maximalen Förderquote/Kostenbeteiligung von rund 65%), St. Johann i. d. Haide in der Höhe von rund € 148.000,-- (entspricht einer maximalen Förderquote/Kostenbeteiligung von rund 67%). Die Gesamtkosten für die Periode 2019 - 2025 belaufen sich auf rund € 5.099.000,--.

Darin enthalten sind Infrastrukturmaßnahmen an 7 Hauptradrouten von ca. 33 km Länge, an einem untergeordneten Erschließungsnetz von ca. 58 km Länge und weitere Maßnahmen in den Bereichen Leitsystem und Radabstellanlagen. Ergänzend dazu werden im Sinne der Säule B und C der Radverkehrsstrategie auch „weiche Maßnahmen“ gesetzt, die zum Radfahren motivieren und auch die Rahmenbedingungen für das Radfahren verbessern sollen. Der Umsetzungszeitraum wurde in Abstimmung mit den Gemeinden von 2019 bis 2025, der geplante Abrechnungszeitraum bis zum Jahr 2026 gewählt.

Die für den Antrag und für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse wurden seitens der Stadtgemeinde Hartberg, der Gemeinden Hartberg Umgebung, Greinbach und St. Johann i.d. Haide übermittelt (siehe Beilagen).

Kostenübersicht/Gemeinden:

Stadtgemeinde Hartberg
Landesanteil geschätzte Kofinanzierung                                                              rd.   € 2.908.000,--

Gemeindeanteil                                                                                                    rd.   € 1.342.000,--

Summe (Gesamtkosten Schätzung 2019 – 2025; inkl. Mwst.)                             rd.   € 4.250.000,--

 

Gemeinde Hartberg-Umgebung
Landesanteil geschätzte Kofinanzierung                                                              rd.   €   404.000,--

Gemeindeanteil                                                                                                     rd.   €   176.000,--

Summe (Gesamtkosten Schätzung 2019 – 2025; inkl. Mwst.)                             rd.   €   580.000,--

Gemeinde Greinbach
Landesanteil geschätzte Kofinanzierung                                                              rd.   €      31.000,--

Gemeindeanteil                                                                                                    rd.   €      17.000,--

Summe (Gesamtkosten Schätzung 2019 – 2025; inkl. Mwst.)                             rd.   €      48.000,--

Gemeinde St. Johann i.d. Haide
Landesanteil geschätzte Kofinanzierung                                                              rd.   €    148.000,--

Gemeindeanteil                                                                                                    rd.   €      73.000,--

Summe (Gesamtkosten Schätzung 2019 – 2025; inkl. Mwst.)                             rd.   €    221.000,--

Gesamtkosten Übersicht/Region Hartberg

Landesanteil geschätzte Kofinanzierung                                                               rd.   € 3.491.000,--

Gemeindeanteil                                                                                                      rd.   € 1.608.000,--

Summe (Gesamtkosten Schätzung 2019 – 2025; inkl. Mwst.)                              rd.   € 5.099.000,--

 

Der Abschluss der erforderlichen Kooperationsverträge und Förderverträge für die Maßnahmenbündel der Jahre 2023 - 2025 dieses Projektes ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten.

Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

Die Auszahlungen der Landesbeiträge für das Jahr 2019 und 2020 in Höhe von voraussichtlich rd. € 1.635.000,-- (Landesanteil Kofinanzierung/Region Hartberg) sind im DB Verkehr budgetär bedeckt.

Für die geplanten Auszahlungen (Landesanteil Kofinanzierung/Region Hartberg) der Jahre 2021 bis 2022 in der Höhe von insgesamt rund € 814.000,-- (siehe Förderanträge/Finanzierungsangaben, voraussichtliche Beträge für 2021 von € 151.000,-- und für 2022 von € 663.000,--) ist im geltenden Finanzrahmen Vorsorge getroffen worden.

Für den darüber hinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 (geplanter Abrechnungszeitraum bis 2026) sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 1.042.000,-- in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr von 2023 bis 2026, entsprechend den Finanzierungsangaben in den Förderanträgen der Gemeinden über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, vorzusehen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Das Radverkehrskonzept Region Hartberg (Stadtgemeinde Hartberg, Gemeinden Hartberg-Umgebung, Greinbach, St. Johann i. d. Haide), der Maßnahmenplan und dessen Umsetzung mit einem Landesanteil von rund € 3.491.000,-- bei geschätzten Gesamtkosten von insgesamt rund € 5.099.000,-- für den Zeitraum 2019 - 2025, wird genehmigt.