LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 6

EZ/OZ 1195/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 4. Oktober 2016 in der Steiermark

 

zu:
EZ 1195/1, Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 4. Oktober 2016 in der Steiermark (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.11.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 4. Oktober 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

    1. Besprechung der Landeshauptleutekonferenz mit Herrn Bundeskanzler und Herrn Vizekanzler

Föderalismusreform; Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Beschluss:

Die Länder haben in der Vergangenheit mehrfach ihr Interesse an einer Weiterentwicklung der österreichischen Bundesstaatlichkeit zu einem modernen Föderalismus zum Ausdruck gebracht. Die aktuellen Herausforderungen an Politik und Verwaltung verlangen mehr denn je eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Themen Aufgabenentflechtung und Dezentralisierung.

Die Landeshauptleutekonferenz schlägt daher vor und lädt den Bund ein, nach Abschluss der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen, jedoch spätestens im Dezember 2016, gemeinsam eine politische Arbeitsgruppe einzurichten, die Lösungen zu den vielschichtigen Problemlagen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern erarbeitet, mit dem Ziel, die Verhandlungen zum FAG 2021 auf Basis und unter Einbeziehung der Vorschläge zu führen.

Die Arbeitsgruppe könnte sich wie folgt zusammensetzen:

2 Vorsitzende (1 Länder-, 1 Bundesvertreter) und

6 weitere Mitglieder (3 von der Landeshauptleutekonferenz nominierte Ländervertreter, 3 Bundesvertreter).

Die Diskussion soll insbesondere auf Grundlage der bereits vorhandenen Unterlagen, wie zum Beispiel der Ergebnisse des Österreich-Konvents und der Deregulierungskommission, geführt werden.

Die Koordinierung auf Länderseite erfolgt unter Einbeziehung der Verbindungsstelle der Bundesländer.

Nach Konstituierung erfolgt eine ständige Berichterstattung der Vorschläge an die Landeshauptleutekonferenz und an die Bundesregierung.

Umfassender Sicherheitsdialog zwischen Bund und Ländern

Beschluss:

Aktuelle tragische Geschehnisse und die in der Bevölkerung vorhandenen Ängste und Befürchtungen veranlassen Bund und Länder, künftig einen umfassenden Sicherheitsdialog durchzuführen. Dieser soll nach Bedarf anhand des vom Bundesministerium für Inneres veröffentlichten Sicherheitsberichtes im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz stattfinden. Im Hinblick darauf wird der Bundesminister für Inneres ersucht, die weiteren Veranlassungen zu treffen.

 

2. Länderprogramm Schutz kritischer Infrastrukturen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt das Länderprogramm Schutz kritischer Infrastrukturen (APCIP Länder) zur Kenntnis.

 

3. Deregulierung und Entbürokratisierung im Gewerberecht

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, die Deregulierung des Gewerberechtes, insbesondere des Betriebsanlagenrechtes, im Sinne einer Steigerung der Verfahrenseffizienz voranzutreiben. Die Bundesländer bringen sich gern in den Reformprozess ein.

 

4. Einrichtung eines Inklusionsfonds

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz stellt sich hinter den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz nach Aufstockung der Ländermittel aus dem Finanzausgleich um 500 Mio. Euro und begründet dies vor allem mit dem Mehrbedarf im Flüchtlingsbereich, Integration, Gesundheitsbereich (Arbeitszeitgesetz Ärzte), Pflege und alle Themen der Inklusion.

 

5. Grundversorgung; zusätzliche Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Fremde

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt den Beschluss der LandessozialreferentInnenkonferenz vom 17. Juni 2016 und ersucht den Herrn Bundesminister für Inneres Vorsorge zu treffen, dass in den Fällen, in welchen Asylwerbenden aufgrund einer Behinderung oder aus sonstigen Erfordernissen spezielle Unterstützungsleistungen zu gewähren sind (insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – umF), dieser zusätzliche Bedarf rasch und unbürokratisch anerkannt wird und die dem Land entstehenden Kosten im Rahmen der Grundversorgung vom Bund ersetzt werden.

In diesem Zusammenhang bekräftigt die Landeshauptleutekonferenz zudem den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 20.Oktober 2015 und fordert die Bundesregierung auf, ihre Verpflichtung zur Besorgung der nach der Kompetenzverteilung in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden Aufgabe der „Betreuung durchreisender Flüchtlinge“ auch im Hinblick auf umF umfassend wahrzunehmen.

 

6. Beihilfensteuer für Rettungsorganisationen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz fordert in Anerkennung der Bedeutung der Beihilfe gemäß § 2 Abs. 2 Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz für die Finanzierung des Rettungswesens, die bestehende Regelung auch nach dem 31. Dezember 2016 unverändert beizubehalten.

 

7. Aktuell anstehende Verfassungsänderungen auf Bundesebene: Informationsfreiheitsgesetz, Gerichtsorganisation, Reduktion der Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 3.11.2015 zum Informationsfreiheitsgesetz. Der vorliegende Gesetzesantrag des Bundesrates ua. zum Entfall der gegenseitigen Zustimmungsrechte in organisatorischen Fragen (869 d.B.) enthält langjährige Länderforderungen, deren Erfüllung im Beschluss vom 3.11.2015 als eine der Bedingungen für die Kompetenzänderung zu Gunsten des Bundes genannt sind. Die beiden Initiativen hängen damit untrennbar zusammen.

Bei einem Wegfall des Zustimmungsrechtes der Länder bei der Änderung der Gerichtssprengel fordern die Länder ein verbindliches Bekenntnis des Bundes zu einer grundsätzlichen politischen Vorabstimmung mit den Ländern bei Änderungen von Bezirksgerichtssprengel sowie die Beibehaltung eines Landesgerichts für jedes Land, dessen Sprengel die Landesgrenzen nicht überschreiten darf. Das Landesgericht ist in erster Instanz zuständig in allen Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen. Soweit die Bezirksgerichte in erster Instanz zuständig sind, ist das Landesgericht Rechtsmittelgericht.

Formal sollten die dazu im Gesetzesantrag des Bundesrates (215/A-BR/2015) enthaltenen Erläuterungen ("Bei der Festlegung der Sprengel der Bezirksgerichte sind aus Gründen deren Erreichbarkeit für die Bürgerinnen- und Bürgernähe weiterhin topografische und verkehrstechnische Gegebenheiten besonders zu berücksichtigen.") auch in den Ausschussbericht übernommen werden und könnte dies etwa in der Form einer Entschließung des Nationalrates bei Beschlussfassung der übrigen beiden Vorlagen erfolgen.

 

8. Energiewirtschaft; integrierte Bundes-Energie- und Klimastrategie

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, bei der Erstellung der Energie- und Klimastrategie nachstehende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die vier Elemente des Zielquartetts der Energie- und Klimapolitik umfassen die Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Volkswirtschaft, die Leistbarkeit von Energie sowie die Nachhaltigkeit. Da diese Ziele zumindest teilweise in einem Spannungsfeld zueinander stehen, ist ein balancierter Ausgleich zu finden. Die übergeordneten volkswirtschaftlichen Ziele (Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort und Beschäftigungspolitik) sind dabei immer mit zu betrachten.
  2. Ziele müssen im europäischen Gleichklang und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Umsetzungsgrade, der bestehenden Wirtschaftsstruktur und auch zum Nutzen heimischer Energietechnologeianbieter festgelegt werden. Dem Grundsatz von Anreizsystemen statt weiterer Verpflichtungen und Zielverschärfungen ist Rechnung zu tragen. Golden Plating gegenüber europäischen Rahmenbedingungen ist unbedingt zu vermeiden.
  3. Stromausbaupotenziale für erneuerbare Energien für das Jahr 2050 müssen hinsichtlich Ihrer Realisierbarkeit, Systemkosten und Auswirkungen auf die Systemstabilität geprüft werden.
  4. Es muss sichergestellt sein, dass die Bundesländer auf Grund der Auswirkungen der Strategie auf die Länder und die Landes-Energieversorgungsunternehmen auf Augenhöhe in die Erarbeitung des Weißbuches eingebunden sind.

 

9. Neukonstituierung des Senates der Österreichischen Akademie der Wissenschaften;
Entsendung einer/eines permanenten Vertreterin/Vertreters der Landeshauptleutekonferenz

Beschluss:

Als permanenter Vertreter der Landeshauptleutekonferenz im Senat der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wird Herr Landeshauptmann Dr. Michael HÄUPL entsandt, im Verhinderungsfall Herr Landeshauptmann Dr. Wilfried HASLAUER.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 04.10.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obfraustellvertreter:
LTAbg. Johannes Schwarz