LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2953/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 18.12.2018, 12:53:59


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Ärztliche Versorgung in den Regionen bewahren: Keine Kündigung von Kassenstellen aufgrund des Alters und Rahmenbedingungen für die Nachfolge bzw. Übernahme schaffen

Die Besetzung von Kassenstellen, vor allem in den peripheren Regionen, wird zusehends schwieriger. Die Gründe dafür sind vielfältig. Offensichtlich sind die Rahmenbedingungen für die Nachfolge bzw. Übernahme von Praxen nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte relativ hoch ist, ist es kontraproduktiv, dass die generelle Kündigung des Kassenvertrages bei Erreichen der Altersgrenze 70 durch die Ärztekammer erfolgt. Stattdessen müssen die Bemühungen verstärkt werden, durch geeignete Maßnahmen die Übernahme von Praxen zu ermöglich. Ansonsten gehen diese wahrscheinlich unwiederbringlich verloren und wird die Versorgungsqualität für die Bevölkerung am Land weiter verschärft, ohne dass Alternativen zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich endet die Übergangsfrist, mit der Kassenärztinnen und -ärzte ihren Kassenvertrag behalten dürfen, im nächsten Jahr. Allerdings gibt es eine Ausnahmebestimmung für den Fall, dass keine Bewerbung für die Kassenstelle vorliegt und zusätzlich eine ärztliche Unterversorgung in der Region droht. In diesem Fall kann über Antrag des Kassenvertragsarztes bzw. der -ärztin eine Verlängerung im Einvernehmen zwischen Ärztekammer und Gebietskrankenkasse bis zu einer erfolgten Nachbesetzung der Planstelle zugestanden werden. Voraussetzung ist ein Einvernehmen, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung vom 30.10.2018 gibt es in der Steiermark bei 16 Kassenärzten, die das 70. Lebensjahr erreicht haben bzw. im Jahr 2019 erreichen, zwei solcher Sonderregelungen (Jugendheilkunde/Leoben, Allgemeinmedizin/Graz), und eine dritte wird folgen. Das ist zu begrüßen, aber zu wenig und bezieht sich zudem auf die beiden Zentralräume in der Steiermark. Bei 20 Kassenstellen in der Steiermark blieb die Ausschreibung zuletzt ohne Bewerberin bzw. Berwerber. Rund ein Drittel der neu zu besetzenden Stellen findet keinen Kassenarzt mehr.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. an die Ärztekammer und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse heranzutreten, um Kassenverträge über das 70. Lebensjahr hinaus unter der Rahmenbedingung unbürokratisch zu ermöglichen, dass in den nächsten Jahren eine Übernahme bzw. Nachfolge erfolgt. Dadurch soll die Versorgungsqualität insbesondere im ländlichen Raum aufrechterhalten werden; und

2. gemeinsam mit der Bundesregierung, der Ärztekammer und den Kassen attraktive Anreize zu schaffen, damit diese Praxen nicht unwiederbringlich verloren gehen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)