LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2865/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 15.11.2018, 12:00:02


Geschäftszahl(en): ABT16-65270/2018-8
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
ÖBB Postbus GmbH; Vertrag über Verkehrsdienste in der Steiermark für die Jahre 2018 bis längstens 2023; Kosten des Landes: maximal rund € 18.268.000,00

Ausgangslage

Mit Fahrplanwechsel im Dezember 2018 laufen für den Regionalverkehr essentielle Verkehrsdiensteverträge mit der ÖBB Postbus GmbH aus. Zur Aufrechterhaltung des Grundangebotes im Regionalbusverkehr ist eine Neuregelung erforderlich.

Maßnahmen

Rahmenbedingung bei der Erstellung dieses Vertrages ist die Tatsache, dass die gegenständlichen Leistungen sukzessive neu vergeben werden und somit aus diesem Vertrag abgeschichtet werden. Aufgrund dieses Umstandes müssen in diesem Vertrag folgende Punkte geregelt werden:

  • Zuzahlung zum aktuellen Verkehrsangebot sowie deren Abschichtungen
  • Integration der Schienen-Nachfolge-Verkehre in diesen Vertrag
  • Übernahme der Haltestelleninfrastruktur im Zuge der Vergabe

Zuzahlung zum aktuellen Verkehrsangebot sowie deren Abschichtungen:

Vertragsgegenstand sind rund 11 Mio. Jahreskilometer, die die ÖBB-Postbus GmbH derzeit in der Steiermark erbringt. Ohne Zuzahlungen durch das Land Steiermark wäre das derzeitige Angebot nicht mehr kostendeckend und die ÖBB-Postbus GmbH müsste das Angebot massiv reduzieren.

Gemäß der EU VO 1370/2007 werden zwischen 2017 und 2023 sämtliche Regionalbusleistungen der ÖBB-Postbus GmbH neu vergeben. Diese bündelweisen Vergaben führen zu einer laufenden Reduktion der Leistungen und somit der Abgeltungen aus diesem Vertrag, bis dieser schließlich voraussichtlich im Sommer 2023 ausgelaufen sein wird. Mit diesem Vertrag soll somit sichergestellt werden, dass das Grundangebot bis zur jeweiligen Vergabe erhalten bleibt.

Integration der Schienen-Nachfolge-Verkehre in diesen Vertrag

Auch die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH erbrachten Leistungen im Schienennachfolgeverkehr sollen wegen der Verflechtungen mit dem Bestandsverkehr weiterhin bei der ÖBB-Postbus GmbH bestellt werden. Diese Leistungen werden - zur Vereinfachung der Abwicklung und Abrechnung - in diesen Vertrag integriert. Die für die Sicherstellung der Schienennachfolgeverkehre notwendigen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt (Landtagsbeschluss Nr. 291 vom 13. Dezember 2011). Die Verrechnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Bundesbeitrages zum Verkehrsverbund Steiermark (VST) zu Gunsten des Landes, welches die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der Zusatzzahlungen trägt. Diese Gelder sind somit nicht im gegenständlichem Antrag berücksichtigt.

Übernahme der Haltestelleninfrastruktur im Zuge der Vergabe

Im Zuge der Vergabe soll die derzeit von der ÖBB-Postbus GmbH betriebene Haltestelleninfrastruktur ins Eigentum des Landes übergehen. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem möglichen Betreiberwechsel auf die derzeit vorhandene Haltestelleninfrastruktur zurückgegriffen werden kann.

Es wurden einvernehmlich die Jahreskilometer, die Anzahl der Haltestellensteige, die Einnahmen sowie die teilweise geänderte Zuteilung zu den Linienbündeln festgelegt.

Kosten und Finanzierung

Im Zuge der Verhandlungen wurde eine Überkompensationsprüfung sowie eine Preisangemessenheitsprüfung durchgeführt. Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass eine Überkompensation aus dem „Vertrag über die Verkehrsdienste im Land Steiermark 2012 – 2018“ nicht gegeben ist. Diese Prüfung ermittelte zudem eine Linienerfolgsrechnung. Hiermit wurde - bezogen auf die einzelnen Linien bzw. Bündel - ermittelt, welcher Zuzahlungsbedarf in den einzelnen Bündeln tatsächlich gegeben ist. Zur Risikominimierung wird der ÖBB-Postbus GmbH eingeräumt, dass dem Unternehmen nicht zurechenbare Risiken (Treibstoffkosten und Einnahmenrückgang bei der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) vom Land Steiermark abgegolten werden.

Daraus ergibt sich folgender Finanzierungsbedarf:

Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes):       

Jahr

Jährlicher Beitrag

gesamt

2019 (inkl 2018)

€ 6 896 000

€ 17 853 000

2020

€ 4 896 000

2021

€ 3 965 000

2022

€ 2 096 000

2023

€ € 415 000

€ 415 000

Insgesamt

€ 18 268 000

 

Die Gesamtkosten für den gesamten Vertragszeitraum betragen rund € 18.268.000,00;

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 17.853.000,00 erfolgen in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens (Landtagsbeschluss Nr. 837 vom 3.7.2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum im Jahr 2023 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt € 415.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 2018.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 17.853.000,00 erfolgen in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens (Landtagsbeschluss Nr. 837 vom 3.7.2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.
  3. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum im Jahr 2023 sind die erforderlichen Mittel von insgesamt € 415.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.