LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2826/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.11.2018, 09:24:50


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Inländerfreundliches Wohnunterstützungsmodell

Das Vorhandensein von leistbarem Wohnraum gehört neben der Sicherstellung einer umfassenden Gesundheitsversorgung und der Aufrechterhaltung der Sicherheit zweifelsohne zu den Kernaufgaben unseres Sozialstaates. Doch obwohl Wohnen ein Grundbedürfnis darstellt, wird es für viele Steirer zunehmend zum Luxusgut. Die öffentliche Hand hat die Aufgabe, dieser Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen entgegen zu wirken.

Wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang einem sozial gerechten Wohnunterstützungsmodell für bedürftige Staatsbürger zu. In der Steiermark stellte dabei die Wohnbeihilfe bis zu ihrer Abschaffung das absolute Minimum an finanzieller Unterstützung für sozial schwächer gestellte Österreicher dar. Bedauerlicherweise haben SPÖ und ÖVP mit der Inkraftsetzung des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes (StWUG) im September 2016 stattdessen einen sozialpolitischen Irrweg eingeschlagen. Insbesondere der Umstand, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die gleichen Landesförderungen wie Österreicher erhalten, obwohl diese durch teils jahrzehntelanges Einzahlen in den Sozialtopf die Wohnunterstützung überhaupt erst ermöglicht haben, kann nur als massive Ungerechtigkeit empfunden werden.

Das Ausmaß der Fehlentwicklung offenbart die Beantwortung einer FPÖ-Anfrage durch Soziallandesrätin Doris Kampus (EZ/OZ: 2512/2). Demnach sind bereits 20 Prozent der Bezieher Zuwanderer, womit sich diese Form der Sozialleistung in eine ähnliche Richtung wie die Mindestsicherung entwickelt. Es braucht im Bereich der freiwilligen Unterstützungsleistungen somit zweifelsohne eine politische Trendumkehr.

Die Landesregierung sollte dem Vorbild der türkis-blauen Bundesregierung folgen und das steirische Sozialsystem endlich inländerfreundlicher gestalten. Im Bereich der Wohnunterstützung wäre eine Begrenzung für Drittstaatsangehörige jedenfalls zielführend. Diese Personengruppe sollte die gegenständliche Förderung erst beim Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen, eines mindestens fünfjährigen Hauptwohnsitzes in Österreich sowie dem Nachweis über entsprechende Einkünfte in der Vergangenheit erhalten. Bei Asylberechtigten wäre hingegen überhaupt der Zugang zu Leistungen aus dem StWUG auszusetzen.

Nachdem jährlich fast 50 Millionen Euro für die Wohnunterstützung budgetiert sind, ist es wichtig, dass von der Sozialleistung primär bedürftige Österreicher profitieren. Durch die beantragten Adaptierungen würden die dringend notwendigen Änderungen im Bereich der Anspruchsvoraussetzungen auf leistbaren Wohnraum gesetzt werden und das System nachhaltig gesichert und finanzierbar bleiben.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Novelle des StWUG zur Beschlussfassung vorzulegen, die

  1. für Asylberechtigte die Aussetzung des Zuganges zu Leistungen aus dem StWUG,
  2. für Drittstaatsangehörige verpflichtend den Nachweis von Deutschkenntnissen, eines mindestens fünfjährigen Hauptwohnsitzes in Österreich, eines Bezugs von Einkünften, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder eines Leistungsbezuges aus der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie den Nachweis der entsprechenden Einkünfte oder eines Leistungsbezuges aus der gesetzlichen Sozialversicherung über einen Zeitraum von 54 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre

beinhaltet.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)