LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2844/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.11.2018, 10:06:51


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Ausbau der Angebote für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen

Auf die Anfrage der Grünen vom 09.11.2017, Einl.Zahl 2000/1 wurde in der Anfragebeantwortung, Einl.Zahl 2000/2 u.a. darauf hingewiesen, dass die Prävalenz und die Inzidenz ab einem Lebensalter von 60 Jahren deutlich zunehmen und auf Basis der Arbeiten von Wancata et. al davon auszugehen ist, dass in Österreich im Jahr 2000 ca. 90.500 Personen an Demenz erkrankt waren und im Jahr 2020 ca. 139.200 Personen erkrankt sein werden. Die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen wird mit ca. 23.600 für das Jahr 2000 angegeben und mit ca. 35.700 für das Jahr 2020. Die Auswertung von Routinedaten der Krankenversicherungsträger führt für die Steiermark zu einer Demenzprävalenz von 10.509 Personen. 

Es gibt spezifische Demenzangebote in den Bezirken in der Steiermark, siehe „Demenzstrategie Steiermark – IST-Erhebung“: 

http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/135718174/DE/.

Von den Demenzangeboten in den Pflegeheimen der Steiermark wenden sich 24 Prozent an An- und Zugehörige von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen. Von den Demenzangeboten im extramuralen Versorgungsbereich wenden sich 35 Prozent an die An- und Zugehörigen. Laut Anfragebeantwortung, Einl. Zahl 2000/2, wird festgehalten, dass An- und Zugehörige Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauskrankenpflege erhalten, sowie dass das in den Bezirken Deutschlandsberg, Weiz und Hartberg-Fürstenfeld ein Pilotprojekt Case- und Care-Management für An- und Zugehörige zur Verfügung steht.

Im Rahmen der Aktion 20.000 wurde der Aufbau eines stundenweisen Entlastungsdienstes in den Pilotregionen Deutschlandsberg und Voitsberg in Zusammenarbeit zwischen AMS, Volkshilfe, Hilfswerk und der Fachabteilung für Gesundheit und Pflegemanagement begonnen. Die steiermarkweite Erweiterung war für 2018 geplant und schließlich die Übernahme der mit diesem Entlastungsdienst verbundenen Kosten durch das Land Steiermark. Aufgrund der Entscheidungen der neuen Bundesregierung mit der Streichung der Aktion 20.000 konnte dieser Plan nicht umgesetzt werden, sodass der Auf- und Ausbau eines stundenweisen Entlastungsdienstes stockt.

Schließlich hält die Anfragebeantwortung fest: "Nach derzeitigem Wissensstand ist die Betreuung der an dementiellen Beeinträchtigungen erkrankten Menschen bzw. derer An- und Zugehörigen zu unterstützen und gilt es dieses Leistungsangebot auszubauen. Wie in den Antworten zu den vorgehenden Fragen ausgeführt, gibt es diesbezüglich mehrere Ansätze des Landes Steiermark, die in einer Demenzstrategie für die Steiermark zusammengeführt und weiterentwickelt werden sollen."  

Zur Hauskrankenpflege wird ausgeführt: "Die Hauskrankenpflege in der Steiermark arbeitet schon seit Jahren mit dem sogenannten Residental Assessment Instrument (RAI), um die Bedürfnisse und den Bedarf der Klienten und Klientinnen zu klären. Dieses Instrument wird auch im Zuge der Alltagsbegleitung angewendet, so dass auf den besonderen Bedarf der an demenziellen Beeinträchtigungen erkrankten Personen Rücksicht genommen wird. Die enge Verzahnung zwischen Hauskrankenpflege und stundenweisen Entlastungsdienst stellt sicher, dass Personen bei sich ändernden Bedarfslagen bedarfsadäquat betreut bzw. gepflegt werden können. ... Insbesondere der Kompetenzkatalog der mobilen Hauskrankenpflege soll im heurigen Jahr [2017] einer Revision unterzogen werden."

Um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, muss in Hinkunft eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes für alle Pflegestufen vorgenommen werden (und nicht nur wie es die Bundesregierung plant ab Pflegestufe 4), um die Inanspruchnahme mobiler Dienste für Menschen mit Demenz zu fördern, und auch das Pflegegeldeinstufungsverfahren muss bedarfsgerecht auf die zunehmende Zahl an Demenz erkrankter Personen angepasst werden. Besonders wichtig ist der Auf- und Ausbau der Betreuung für demenzkranke Personen zur Alltagsentlastung von pflegenden Angehörigen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. an die Bundesregierung heranzutreten und diese zu ersuchen,

a) eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes für alle Pflegestufen vorzunehmen, um die Inanspruchnahme mobiler Dienste für Menschen mit Demenz zu fördern, und

b) durch eine Neukonzipierung des Pflegegeldeinstufungsverfahrens auf die zunehmende Zahl an Demenz erkrankter Personen und deren besondere Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen, sowie

2. die geförderte stundenweise Betreuung für demenzkranke Personen zur Alltagsentlastung von pflegenden Angehörigen auf- und auszubauen, und

3. die Entwicklung mobiler Unterstützungsdienste und therapeutischer Angebote für an Demenz erkrankte Personen voranzutreiben.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)