TOP 8
EZ/OZ 1700/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung
Betreff:
Öffnung der Studienbeihilfe für außerordentliche Studierende
zu:
EZ 1700/1, Öffnung der Studienbeihilfe für außerordentliche Studierende (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.09.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 30.05.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1700/1, betreffend „Öffnung der Studienbeihilfe für außerordentliche Studierende“, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
„Im gegenständlichen selbständigen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese zu ersuchen, eine Novelle zum Studienförderungsgesetz einzubringen, um für außerordentliche Studierende einen Zugang zur Studienbeihilfe zu ermöglichen. Damit soll erreicht werden, dass anerkannte Flüchtlinge die einen Vorstudienlehrgang besuchen und dadurch aus der Mindestsicherung herausfallen (weil sie aufgrund des Studiums dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen), ein Stipendium erhalten.
Die aktuelle Rechtslage (Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 - StudFG)) sieht vor, dass „ordentliche Studierende“ ein Stipendium erhalten, sofern sie Österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sind. Ein Stipendium für außerordentliche Studierende ist nicht vorgesehen. Eine generelle Öffnung für außerordentliche Studierende würde eine größere Gruppe (nicht nur jene der anerkannten Flüchtlinge, sondern auch Studierende, die zu einem Universitätslehrgang, zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern, zur Absolvierung von Ergänzungsprüfungen, zur Ablegung der Studienberechtigungsprüfung oder zur Nostrifikation ihres im Ausland absolvierten Studiums zugelassen sind) zusätzlich als Anspruchsberechtigte qualifizieren. Hingegen könnte eine Abänderung des Studienförderungsgesetzes, die Stipendien gezielt nur für die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge öffnet, rechtlich problematisch sein.
Stipendien werden aber nicht nur über die Stipendienförderung des Bundes sondern auch von zahlreichen anderen Einrichtungen mit verschiedenen Zielrichtungen vergeben. Um anerkannten Flüchtlingen, die einen Vorstudienlehrgang besuchen, eine finanzielle Absicherung zu ermöglichen, wäre daher die Schaffung einer adäquaten anderen Studienunterstützungsmöglichkeit (zB durch Einrichtung eines Fonds oä für die Zielgruppe der anerkannten Flüchtlinge) denkbar.“
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag, EZ 1700/1, „Öffnung der Studienbeihilfe für außerordentliche Studierende“, der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch