LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2549/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.06.2018, 13:30:16


Geschäftszahl(en): ABT04-30325/2017-59; LAD-32739/2014-380
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Anton Lang
Beilagen: Band I: Gesamtbudget Bereichsbudgets, Band II: Globalbudgets Erläuterungen, Band III: Wirkungsbericht 2017, Band IV: Detailbudgets Teilhefte, Band V: Detailinformationen

Betreff:
1. Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Rechnungsabschluss 2017; 2. Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht 2017)

1.       Rechnungsabschluss 2017

Mit Landtagsbeschluss Nr. 373 vom 13. Dezember 2016 wurde der Entwurf der Landesregierung zum Landesbudget für das Jahr 2017 und der Nachtrag zum Landesbudget 2017 am 12.12.2017 mit Beschluss Nr. 671 durch den Landtag Steiermark genehmigt. Nunmehr liegt der Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Landesrechnungsabschluss zum 31.12.2017 vor.

Allgemeines

Es wird festgestellt, dass die veranschlagten Ergebnisse unterschritten wurden.

Die Ergebnisse lt. Maastricht wurden ebenfalls unterschritten.

Das im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 vorgegebene Defizit wird nicht eingehalten. Doch vertreten die Bundesländer die Ansicht, dass durch die Vorziehung des strukturellen Saldos auf EU-Ebene auch für den ÖStP 2012 das strukturelle Defizit und das System der Ausgleichskonten heranzuziehen ist. Wird dieses ab 2015 angewandt, so werden die Obergrenzen des Ausgleichskontos für das Land Steiermark im Jahr 2017 nicht überschritten.

Der Schuldenstand am Jahresende beträgt inklusive der außerbudgetären Einheiten EUR 4.626,0 Mio, davon wurden zum 31.12.2017 EUR 4.143,2 Mio. aufgenommen, wobei davon EUR 26,3 Mio. als Darlehen an die LIG weitergegeben wurden.

Vorlage an den Landtag Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Regierungssitzungsbeschluss vom 24.5.2018, GZ: ABT04-30325/2017-49 den Entwurf für den Landesrechnungsabschluss 2017 zur Stellungnahme an den Landesrechnungshof übermittelt. Diese Stellungnahme – welche die Beurteilung zum Gegenstand hat, ob der Rechnungsabschlusses im Einklang mit dem Budget sowie den dazu vom Landtag im Budgetbeschluss erteilten Ermächtigungen und sonstigen budgetwirksamen Beschlüssen des Landtages erstellt wurde – ist im Landesrechnungsabschluss zu berücksichtigen.

Jene Punkte, bei denen eine Abstimmung nicht zu Stande kommt, sind im Landesrechnungsabschluss mit einer Äußerung der Landesregierung auszuweisen. Eine Reihe von Punkten wurde bereits in den vorliegenden Entwurf zum Rechnungsabschluss eingearbeitet, Weiteres wurde an betreffender Stelle erläutert.

In der Folge hat die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen (Art. 41 (8) und Art. 57a L-VG).

Weiterleitung an den Rechnungshof

Gemäß Art. 41 (9) L-VG hat die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss vor Vorlage an den Landtag auch dem Rechnungshof (Bund) zu übermitteln (Art. 127 Abs. 2 B-VG und § 15 Rechnungshofgesetz 1948).

2.       Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht 2017)

Gemäß § 53 Abs. 4 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG) hat die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich gleichzeitig mit dem Landesrechnungsabschluss einen Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht - Band III) zu übermitteln. Der Wirkungsbericht ist gemäß § 10 der Verordnung zur Wirkungsorientierung 2017 (VOWO 2017) auf Basis der Meldungen der haushaltsleitenden Organe von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zu erstellen.

Der Aufbau des vorliegenden Wirkungsberichtes folgt der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung zum Stand 31.12.2017.

Die Basis für den vorliegenden Bericht bilden die Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudget 2017 (XVII. Gesetzgebungsperiode, Landtagsbeschluss Nr. 373 vom 13.12.2016 bzw. Landtagsbeschluss Nr. 522 vom 16.05.2017) und die von den haushaltsleitenden Organen erstellten Meldungen über die Erreichung der im Landesbudget festgelegten Wirkungsziele des Finanzjahres 2017. Da für das Jahr 2017 keine Berichte über Interne Evaluierungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle übermittelt wurden, enthält der vorliegende Wirkungsbericht keine diesbezüglichen Angaben. Das Globalbudget KAGes Personalamt (KAGPA) wurde nicht in den Bericht aufgenommen, da dieses im Landesbudget 2017 keine Angaben zur Wirkungsorientierung enthielt.

Je Wirkungsziel sind die umgesetzten Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzten Ziele beschrieben (Zielverfolgung). Für jeden Indikator sind der Ausgangswert sowie die Ist-Werte aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 angeführt und dem Soll-Wert 2017 gegenübergestellt. In den Erläuterungen zum Indikator erfolgt eine Beurteilung der Umsetzung sowie eine Prognose für die weitere Entwicklung (Vergleich Ziel- und Ist-Zustand).

Datenbasis für die Bezeichnung der Wirkungsziele und Indikatoren insbesondere der Soll-Werte für 2017 sind die Angaben im Landesbudget 2017. Falls für das Budget 2017 mittlerweile aktuellere bzw. bereinigte Daten vorlagen, wurden diese übernommen. Die gemeldeten Daten wurden zur leichteren Lesbarkeit in fetter Schrift hervorgehoben und bilden somit den eigentlichen Berichtsteil.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die vorliegenden Bände I und II des Landesrechnungsabschlusses 2017 werden samt:

den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen Um-und Nachbuchungen inklusive der in Band I Abschnitt A, Punkt 4.4. angeführten Vorgänge betreffend

  • Bedeckung von allgemeinen Erfordernissen aus Rücklagen der Abteilung 4 in Höhe von Netto EUR 43,2 Mio.
  • Dotierung einer allgemeinen Rücklage im Bereich der A4 in Höhe von EUR 4,5 Mio.
  • Repräsentation, Information und Dokumentation, Umschichtung in Höhe von EUR 40,9 TSD
  • Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Abfertigungen in Höhe von EUR 13,7 Mio. und 2,1 Mio.
  • Über- und Unterschreitungen auf Globalbudgetebene
  • Aufnahme von Darlehen und Barvorlagen sowie

                    der unter Band I, Abschnitt A, Punkt 5.3 angeführten

  • Anpassung der Einzahlungsuntergrenze im Bereich von Landesrätin Mag.a Ursula Lackner um EUR 42,9 Mio. aufgrund einer Unterschreitung in der zweckgebundenen Gebarung 

und den dazugehörigen Anlagen

genehmigt.

2. Der beiliegende Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings für das Finanzjahr 2017 (Wirkungsbericht 2017 - Band III) sowie die Bände IV und V des Landesrechnungsabschlusses 2017 werden zur Kenntnis genommen.