LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3670/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 12.10.2019, 11:30:37


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Wider das parlamentarische Interpellationsrecht: SPÖ-Regierer und insbesondere Vertuschungslandesrätin Doris Kampus als Wiederholungstäter!

Gemäß Art. 21 der Steiermärkischen Landesverfassung (L-VG) sind die Abgeordneten des Landtages berechtigt, die „Geschäftsführung der Landesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen“. § 65 der Geschäftsordnung des Landtages (GeoLT) führt dazu näher aus, dass dieses Fragerecht sowohl Regierungsakte als auch „Angelegenheiten der selbstständigen behördlichen Verwaltung der Länder oder der Verwaltung des Landes als Träger von Privatrechten“ umfasst. Es handelt sich dabei um ein klassisches Kontrollrecht der freigewählten Mandatare und stellt deren ureigenen parlamentarischen Aufgabenbereich dar.

Die „Befragung eines Mitglieds der Landesregierung“ sieht gemäß § 69 GeoLT wie folgt aus: „Abgeordnete können in Sitzungen des Landtages, ausgenommen Sondersitzungen gemäß Art. 15 Abs. 2 und 5 L-VG, Anfragen an die Mitglieder der Landesregierung einbringen. Je Landtagsklub ist nur eine Anfrage je Sitzung zulässig. Erlaubt sind kurze Fragen im Sinn des § 65. Das befragte Mitglied der Landesregierung oder seine Vertretung gemäß der Geschäftsordnung für die Steiermärkische Landesregierung ist verpflichtet, die Anfrage mündlich in derselben Sitzung zu beantworten. Die Beantwortung hat so kurz und konkret zu erfolgen, wie es die Anfrage zulässt. Ist dem befragten Mitglied der Landesregierung die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, ist dies in der Beantwortung zu begründen. Über die Beantwortung der Anfragen findet keine Wechselrede statt.“

Erstaunlicherweise zeigten sich insbesondere die Regierungsmitglieder der SPÖ und allen voran Soziallandesrätin Doris Kampus äußerst belehrungsresistent, wenn es um die Einhaltung der parlamentarischen Rechte des Landtages ging.

Im Rahmen der Landtagssitzung vom 18. Oktober 2016 wurde die zuständige SPÖ-Bildungslandesrätin Ursula Lackner explizit danach befragt, welche Schulstandorte nicht die erforderlichen Mindestschüleranzahlen aufweisen und deshalb vor einer Schließung stehen. Das Regierungsmitglied gab zwar an, dass 21 Schulen von einer möglichen Auflassung betroffen sind, verweigerte jedoch – mit Verweis auf die laufenden Verhandlungen mit den Bürgermeistern und einer möglichen negativen Berichterstattung – eine Beantwortung im Hinblick auf die Nennung der konkreten Standorte. Diesbezüglich bot sie jedoch an, „in einem Vier-Augen-Gespräch Auskunft zu geben.“ Dass die Landesrätin in Einzelgesprächen schließungsgefährdete Schulen nennen wollte, jedoch dem Landtag – immerhin das Kontrollorgan der Landesregierung – die Auskunft diesbezüglich verweigerte, wurde von allen Oppositionsparteien vehement kritisiert und war Gegenstand einer längeren Diskussion im Rahmen der Präsidialkonferenz vom 9. November 2016.

Ein ähnlicher Fall von Auskunftsverweigerung ereignete sich in der Sitzung des Landtages vom 25. April 2017, als Landtagsabgeordneter Marco Triller Landesrätin Doris Kampus zur 15a-Vereinbarung über den „Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe“ befragte. Konkret ersuchte er um Auskunft über Zahlungen des Landes Steiermark an andere Bundesländer. Die Landessozialreferentin blieb jedoch Antworten schuldig und verwies vielmehr auf eine ähnliche Schriftliche Anfrage, deren Beantwortung ohnehin bald erfolgen werde. Es kann nicht im Sinne des Verfassungsgesetzgebers gewesen sein, dass mündliche Befragungen eines Mitgliedes der Landesregierung deswegen nicht beantwortet werden müssen, weil bereits Anfragen mit ähnlicher oder gleicher Thematik in der Vergangenheit gestellt wurden. Sollte dieses Vorgehen tatsächlich rechtliche Deckung finden, würde dies eine massive Einschränkung der Kontrollinstrumente des Landtages darstellen.

Offensichtlich hätte die Anfragebeantwortung das horrende Ausmaß der Zahlungen an andere Bundesländer ans Licht gebracht. Zudem warf diese äußerst fragwürdige Nichtbeantwortung ein besonderes Schlaglicht auf den Umgang von Landesrätin Kampus mit der Geschäftsordnung des Landtages. Es ist geradezu skurril, mündliche Befragungen eines Mitgliedes der Landesregierung oder Dringliche Anfragen nicht zu beantworten, weil eine Schriftliche Anfrage der fragestellenden Fraktion oder gar einer anderen mit ähnlicher oder gleicher Thematik der Beantwortung harrt. Hierdurch werden diese überaus wichtigen Kontrollinstrumente der Opposition ad absurdum geführt. Der Höhepunkt dieses fragwürdigen Umganges mit verfassungsrechtlich garantierten Minderheitsrechten war jedoch der vollmundige Verweis auf die anstehende Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (EZ/OZ: 1520/2), nur um für diese dann die Antwortfrist zu überschreiten.

Dass dies nicht der letzte Fall eines bedenklichen Umgangs mit der Landesverfassung sein sollte, bewies Kampus eindrucksvoll in der Landtagssitzung vom 17. September 2019.

Aktuelle Zahlen aus Tirol zeigten eindeutig auf, wovor die Freiheitliche Partei immer schon gewarnt hat – importierte Kriminalität unter dem Deckmantel des Asylrechts. Hier handelt es sich um einen Vertuschungsskandal der Sonderklasse unter schwarz-grüner Verantwortung. In dem westlichen Bundesland ist für das Asylwesen bekanntlich eine grüne Landesrätin zuständig. Nun wurde bekannt, dass sich alleine im Zeitraum von Jänner bis Juli 2019 in 80 Einrichtungen des Landes Tirol mehr als 600 gravierende Vorfälle mit 110 Hausverboten zugetragen haben. Ähnliche Zustände sind auch in der Grünen Mark zu befürchten. Die für das Asylwesen zuständige Landesrätin Doris Kampus verweigerte nämlich bisher bei Schriftlichen Anfragen jegliche Auskünfte zu Vorfällen in Asylheimen, obwohl dem Land sämtliche Daten aufgrund der Ausgestaltung der Verträge mit den Betreibern vorliegen.

In mindestens drei Schriftlichen Anfragebeantwortungen (EZ/OZ: 2794/2: Fragen 10 bis 12; EZ/OZ: 2890/2: Frage 27; EZ/OZ: 3098/2: Frage 31) blieb das Regierungsmitglied Antworten schuldig. Gemäß den Verträgen mit den Betreibern der Asylheime sind „besondere Vorkommnisse“ wie etwa Nachbarschaftskonflikte oder Körperverletzungen unverzüglich dem Land – und keiner anderen Stelle – zu melden. Diese Daten liegen also vor, werden jedoch offenbar bewusst unter Verschluss gehalten. So wurde zweimal auf Nachfrage nach „besonderen Vorkommnissen“ auf das Innenministerium verwiesen, wobei nicht davon auszugehen ist, dass die Daten sämtlicher Vorfälle dort zusammenlaufen, insbesondere bei Verzicht auf Anzeigen. Besonders absurd mutete allerdings die jüngste Antwort an. Dort wurde auf eine erneute freiheitliche Nachfrage nach den Zahlen zu „besonderen Vorkommnissen“ tatsächlich geantwortet, dass „im Referat für Flüchtlingsangelegenheiten […] Daten personenbezogen verarbeitet und gespeichert [werden], so auch die Meldung von Vorkommnissen.“ Somit wurde bestätigt, dass die Daten vorhanden sind, aber die eigentliche Frage nach der Anzahl der Vorfälle unelegant unbeantwortet gelassen.

Offenbar hat Doris Kampus einiges zu verbergen, denn anders sind die teilweise absonderlichen Antworten nicht zu erklären. Was seit dem Erscheinen des Landesrechnungshofberichts vom 6. Juni 2019 (EZ/OZ: 3360/2) jedenfalls nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden kann, sind die enorm hohen Ausgaben und die Missstände im steirischen Asylwesen. In den Jahren 2014 bis 2018 wandte man unglaubliche 295 Millionen Euro an Steuergeld auf. Explodiert sind die Kosten im steirischen Asylwesen dank der rot-schwarzen Willkommensklatscher und deren toleranzromantischer Politik, die die Versorgung jedes vermeintlichen Flüchtlings über das Wohl der heimischen Bevölkerung stellte. Der Bericht des Landesrechnungshofs verwundert insofern nicht, war doch Doris Kampus an vorderster Front der Gutmenschen, die mittels einer Menschenkette rund um das Landhaus sogar das Asylchaos des Jahres 2015 zelebrierten. Es braucht einerseits strengste Regelungen für in der Steiermark aufhältige Asylwerber wie etwa eine Anwesenheitspflicht während der Nachtstunden, andererseits muss der Geschäftemacherei – Quartiergeber erhalten Millionen aus Steuermitteln – endlich ein Ende gesetzt werden. Gerade angesichts der aktuellen Migrationsbewegungen muss sichergestellt sein, dass die Steiermark nicht erneut ein Anziehungspunkt für Massen von Asylanten aus aller Herren Länder wird.

Grundsätzlich gilt aus freiheitlicher Sicht festzuhalten, dass gewaltbereiten Asylwerbern jedwede Unterstützung zu entziehen ist, sie sind ohne Wenn und Aber abzuschieben. Abgesehen davon hat aufgrund der prekären Sicherheitslage in und rund um Unterkünfte die Bevölkerung ein Recht auf Informationen. Erst am 5. September 2019 berichtete die „Kronen Zeitung“ über eine Gewalttat eines 17-jährigen Asylanten in einer Asylunterkunft. Dieser schlug einem 13-jährigen Mädchen mit einer Glasflasche auf den Kopf. (Quelle: https://www.krone.at/1991094)

Doch auch im Rahmen der am 17. September 2019 stattgefundenen Landtagssitzung verwies die sozialistische Landesrätin zum wiederholten Male unzulässigerweise auf das Innenministerium. Vielmehr hielt Kampus eine Wahlrede und attackierte den nicht anwesenden Nationalratsabgeordneten Hannes Amesbauer in höchst unseriöser Art und Weise. So erdreistete sich die hartgesottene Sozialistin ihn mit zu verurteilenden Kommentaren irgendwelcher unbekannter Facebook-Nutzer in Zusammenhang zu bringen. In Bezug auf die Fragestellung gab Doris Kampus hingegen zu, dass die Quartiergeber ihren Verpflichtungen nachzukommen haben. Das schließe die Verpflichtung ein, Vorfälle dem Sozialressort zu melden. Trotz dieses Eingeständnisses, dass sämtliche von der FPÖ abgefragten Daten der Landesregierung vorliegen, weigerte sich die Soziallandesrätin trotz entsprechender Nachfrage, der Öffentlichkeit die ihr bekannten Informationen preiszugeben. Damit beging sie einen Verfassungsbruch, der seinesgleichen sucht.

Ein Kommentar in der „Kleinen Zeitung“ vom 18. September 2019 brachte die Thematik auf den Punkt: „Richtiges zur falschen Zeit. Im Landtag wird – wie zu erwarten – schon ziemlich viel Wahlkampf ausgetragen. Gestern gingen die Wogen hoch, als die FPÖ von SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus konkrete Zahlen über ‚Vorkommnisse in Flüchtlingsunterkünften‘ verlangte. Kampus nannte keine Zahlen, sondern verwies stattdessen auf widerwärtige Postings auf Facebookseiten von FPÖ-Mandataren. Sie sprach FPÖ-Chef Mario Kunasek direkt an und forderte ihn auf, für einen besseren Stil zu sorgen. Dass Kampus das Problem der hässlichen sexistischen Postings zum Thema macht, ist persönlich mutig und mit Blick auf die Internetforen leider auch notwendig. Denn was sich dort an verächtlichen Schmähungen gegen öffentlich auftretende Frauen ansammelt, ist eine Schande, die keinesfalls achselzuckend hingenommen werden kann. Nur: Für ihre richtige und wichtige Intervention hat sich die Landesrätin den falschen Moment ausgesucht. Im Landtag ist sie verpflichtet, den Abgeordneten Antworten zu geben – und zwar auch auf Fragen, die unnötig, polemisch oder interessengeleitet erscheinen. Auch hier geht es um das, was Kampus umgekehrt einmahnt: um Respekt.“ Ergänzend darf festgehalten werden, dass alle der FPÖ untergejubelten Kommentare von völlig unbekannten Personen stammen, teilweise sind dieser offenbar dem Umfeld der SPÖ zuzurechnen, weshalb von einer „False-Flag“-Aktion à la Tal Silberstein auszugehen ist.

Es zeugt zweifelsohne von einem bedenklichen Demokratieverständnis, wenn ein Regierungsmitglied nach eigenem Gutdünken entscheidet, welche Fragen der Opposition zu beantworten sind und welche nicht. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Fragen in Bezug auf die Sicherheitslage in vom Steuerzahler finanzierten Einrichtungen handelt. Eine Aushöhlung der verfassungsrechtlich garantierten Kontrollrechte der Opposition kann und darf jedenfalls in keiner Weise hingenommen werden. Der Landtagspräsident hat in seiner Funktion als oberste Instanz der gewählten Mandatare des Landtages Steiermark die besondere Verantwortung, die Rechte des steirischen Gesetzgebungskörpers gegenüber der Landesregierung zu wahren. Insofern hat er sämtlichen Handlungen der Landesregierungsmitglieder, die dem verfassungsrechtlich garantierten Interpellationsrecht der Opposition zuwiderlaufen, mit Entschiedenheit zu begegnen. Leider hat sich die aktuelle Landtagspräsidentin der SPÖ Gabriele Kolar nicht dazu durchringen können, die Verfassung gegen die ständigen Angriffe ihrer Parteikollegin zu verteidigen, weshalb die Thematik der Gewalttaten in Asylheimen nun im Rahmen der gegenständlichen Dringlichen Anfrage erneut zum Thema gemacht werden muss.


Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. War auch 2019 – wie bekannter Weise bereits in den Jahren 2015 bis 2018 – der Passus, dass „besondere Vorkommnisse“ dem Sozialressort zu melden sind, Bestandteil von Verträgen mit Asylheimbetreibern?

  2. Wenn nein, warum nicht?

  3. Wie viele Vorfälle – „besondere Vorkommnisse“, Gewalttaten, verbale Konflikte, Nachbarschaftsstreitereien, Verwaltungsübertretungen, strafrechtliche Handlungen usw. – in steirischen Asylheimen wurden Ihnen bzw. dem Sozialressort jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 von den Betreibern von Asylheimen (Vertragspartnern) gemeldet?

  4. Um welche Art von Vorfällen handelte es sich in den Jahren 2015 bis 2019 dabei (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kategorien Nachbarschaftskonflikte, Auseinandersetzungen unter Asylheimbewohnern, verbale bzw. tätliche Angriffe auf Betreuer, verwaltungsrechtliche Vergehen, strafrechtliche Vergehen sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch)?

  5. Wie viele Vorfälle wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 seitens des Sozialressorts sowie seitens der Betreiber von Asylheimen bei den Behörden zur Anzeige gebracht beziehungsweise im letzteren Falle dem Sozialressort gemeldet?

  6. Wie oft wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 von den Betreibern von Asylheimen respektive Ihren Vertragspartnern Blaulichtorganisationen gerufen und dies anschließend dem Sozialressort gemeldet?

  7. Wie oft wurden dabei jeweils Polizei, Rettung oder die Feuerwehr gerufen?

  8. Wie viele Hausverbote wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 gegenüber Bewohnern von Asylheimen ausgesprochen und dem Sozialressort gemeldet?

  9. Wie viele Angriffe auf eingesetztes Sicherheitspersonal wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 dem Sozialressort gemeldet?

  10. Wie viele Personen des eingesetzten Sicherheitspersonales wurden bei diesen Angriffen verletzt?

  11. Wie viele Angriffe auf externe Personen, zum Beispiel Besucher, wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 dem Sozialressort gemeldet?

  12. Werden Sie eine Bestreifung (Bewachung) aller Grundversorgungsquartiere sowohl in der Nacht als auch am Tag durch Sicherheitspersonal umsetzen?

  13. Wenn nein, warum nicht?


Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)