LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2832/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.11.2018, 09:28:03


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Kopftuchverbot in steirischen Kindergärten

Das Kopftuch und der Schleier respektive Burka oder Niqab sind seit jeher Symbole des politischen Islam und manifestieren daneben ganz generell die Unterdrückung der Frau. Viele Frauen und Mädchen werden gezwungen, diese Art von „Kleidung“ zu tragen. Das Tragen von Kopftuch oder Schleier in Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Dienst als demonstrativer Ausdruck einer politisch-religiösen Haltung sowie als deutliches Symbol der Geschlechtertrennung wurde daher bereits in einigen europäischen Ländern zurecht unter Verbot gestellt.

Bereits im April 2018 hat sich die türkis-blaue Bundesregierung auf ein Kopftuchverbot in Kindergärten verständigt. Nach Verhandlungen mit den neun Bundesländern wurde die entsprechende 15a-Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, welche unter anderem ein Kopftuchverbot in den Betreuungseinrichtungen vorsieht, am 24. Oktober 2018 im Ministerrat beschlossen. Das konkrete Vorgehen bei „Verhüllung des Hauptes“ im Kindergarten obliegt den Bundesländern. Geht es nach SPÖ-Bildungslandesrätin Ursula Lackner, „wird es kein schnelles Strafen bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot geben. Die Steiermark würde ein mehrstufiges Verfahren, das erst am Ende Strafen vorsieht, begrüßen. Tenor: Erst aufklären und reden.“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5518781/Kinderbetreuung-neu_Kopftuchverbot_Lackner-lehnt-schnelles-Strafen-ab).

Die steirischen Freiheitlichen sprechen sich klar für ein Kopftuchverbot in sämtlichen steirischen Kindergärten sowie entsprechende Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbeachtung aus. Damit wird ein wichtiger Schritt zum Schutz der Kinder gesetzt, um ihnen – abseits von gesellschaftspolitischen Zwängen – die bestmöglichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Durch die neue Regelung sollen Kinder vor Symbolen geschützt werden, die einen negativen Einfluss auf ihre Entwicklung im Kindesalter haben. Das Kopftuchverbot in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen soll Mädchen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der österreichischen Gesellschaft ermöglichen.

Durch Zuwanderung, vor allem aus nichteuropäischen Ländern, ist eine Chancengleichheit für immer mehr Mädchen und Frauen in Österreich nicht mehr gegeben. Fundamental geprägte religiös-politische Symbole, die für Unterdrückung und patriarchale Vorherrschaft stehen, sind mit unseren gesellschaftlichen Normen und Werten sowie mit dem rechtlichen Anspruch auf Gleichberechtigung nicht in Einklang zu bringen. Das Kopftuch, als Ausdruck des politischen Islam sowie Mittel zur Unterdrückung der Frauen, darf in unserer modernen Welt keinen Platz haben und hat insbesondere in Kindergärten überhaupt nichts verloren. Es kann nicht länger geduldet werden, dass junge Mädchen schon im Kindergarten sexualisiert und gezwungen werden, sich zu verschleiern. Um zu verhindern, dass sich Parallelgesellschaften bilden, muss das Kopftuchverbot nicht nur für Mädchen, sondern auch für sämtliche Pädagogen und Betreuungskräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen schnellstmöglich umgesetzt werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. sich für ein Kopftuchverbot in steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen sowohl für Mädchen als auch für Pädagogen und Betreuungskräfte im Dienst des Landes Steiermark oder der steirischen Gemeinden auszusprechen,

  2. sofortige Sanktionen für dessen Nichtbeachtung zu erarbeiten und

  3. dem Landtag einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)