LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1859/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.08.2017, 07:57:27


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl

Betreff:
Verhinderung weiterer EU-Schikanen für die heimische Gastronomie

Am 19. Juli dieses Jahres übermittelte die Europäische Kommission den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten ihren neuesten Regulierungsvorstoß (Ref. Ares(2017)2895100) zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit. Konkret soll durch die Vorgaben in besagtem Verordnungsentwurf der Acrylamidgehalt in Lebensmitteln gesenkt werden, indem Lebensmittelunternehmer fortan verpflichtet werden, verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Wie die Kommission auf ihrer Homepage ausführt, handelt es sich bei Acrylamid um einen krebserzeugenden Stoff, der bei der Zubereitung unter hohen Temperaturen – beispielsweise beim Braten, Frittieren, Rösten und Backen – vor allem in Produkten auf Kartoffel- oder Getreidebasis entsteht.

Auf den ersten Blick erscheinen die Pläne der EU-Kommission durchaus sinnvoll. Bei genauerer Betrachtung werden allerdings massive Probleme ersichtlich, die aus einer Umsetzung der Verordnung resultieren würden. So berichtete etwa „Die Presse“ am 20. Juli 2017, dass laut Kommissions-Vorschlag Betreiber von „Frittierbuden“ künftig unter anderem auf folgende Aspekte achten müssten: Frittieröl darf nicht die Temperatur von 175 Grad Celsius übersteigen, Erdäpfel nicht unter sechs Grad Celsius aufbewahrt und es sollen Kartoffelsorten mit einem möglichst niedrigen Zuckergehalt verwendet werden. Auch sollen rohe Erdäpfelstücke vor dem Frittieren blanchiert bzw. 30 Minuten eingeweicht werden, um die Stärke aus den „Pommes“ zu spülen. Problematisch sind darüber hinaus die Vorgaben für jene Unternehmer, die den Verkauf von Schinken-Käse-Toast anbieten. So haben laut Gesetzesentwurf Gastronomiebetreiber dafür zu sorgen, dass alle Toasts eine optimale Farbgebung aufweisen, was anhand von Farbtabellen ermittelt werden soll.

Der Kommissions-Vorschlag kann als Lehrbeispiel für die Praxisferne der Brüsseler Eurokraten in jedes Europarechtlehrbuch aufgenommen werden. Allein die Vorstellung, dass unsere Wirte bei jedem zubereiteten Toast den Bräunungsgrad bestimmen müssen und dies von den Behörden auch noch überprüft wird, ist völlig absurd. Zu Recht lehnt die heimische Gastronomie folglich das gegenständliche Regulierungsvorhaben der EU-Kommission ab. Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind von erheblicher Wichtigkeit. Allerdings dürfen diese keinesfalls, wie im Falle der von den Medien als „EU-Pommes-Verordnung“ bezeichneten Regelung, Schikanen für unsere Gastwirtschaftsbetriebe bedeuten. Es ist gänzlich ausreichend, die heimischen Wirte durch gezielte Informationskampagnen über die neuesten gesundheitstechnischen Erkenntnisse zu informieren, damit sie diese bei der Lagerung und Zubereitung der eigenen Produkte berücksichtigen können.

Die FPÖ und Teile der ÖVP, unter anderem auch der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, haben sich bereits gegen die Pläne der EU-Kommission ausgesprochen. Aufgrund der potentiellen Auswirkungen der Verordnung auf zahlreiche steirische Betriebe ist es darüber hinaus jedenfalls notwendig, dass auch der Landtag Steiermark geschlossen gegen das Vorhaben Stellung bezieht und von der Bundesregierung ein entsprechendes Vorgehen auf europäischer Ebene einfordert.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark spricht sich gegen den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission „Ref. Ares(2017)2895100“ aus und fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, sich auf allen politischen Ebenen gegen das Vorhaben der Europäischen Kommission einzusetzen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)