LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2630/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.08.2018, 11:25:25


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer

Betreff:
Aufsichtsräte bei Beteiligungen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmann-Stellvertreters werden fast nur mit Männern besetzt

Mit dem Landtagsbeschluss Nr. 405 vom 24.04.2012 wurde beschlossen, dass sich das Land Steiermark dazu verpflichtet, dass bis 31. Dezember 2014 jedes Geschlecht einen mindestens 25-prozentigen Anteil und bis 31. Dezember 2018 jedes Geschlecht einen mindestens 35-prozentigen Anteil an den vom Land zu besetzenden Positionen in Aufsichtsräten beziehungsweise Beiräten einnimmt.

Im Band III zum Rechnungsabschluss 2017, dem Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings, wird das Wirkungsziel „Eine ausgeglichene Geschlechterbalance in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen dieses Globalbudgets ist gegeben“ als 100 % Anteil erfüllter Indikatoren angegeben. Dieses Wirkungsziel wird mittels eines Indikators bewertet, der sich „Frauenanteil in den Aufsichtsräten der ESTAG, HYPO und LIG“ nennt.

Diese Einschätzung überrascht und ist nicht nachvollziehbar. Betrachtet man den Anteil an Frauen im gesamten Beteiligungsbereich von LH-Stv. Michael Schickhofer, so sind das nicht einmal zehn Prozent. Betrachtet man die Unternehmen einzeln, so besetzt das Land sechs Aufsichtsratsmitglieder in der Energie Steiermark, davon sechs Männer. In die Hypo wurden 2017 zwei Aufsichtsratsmitglieder vom Land entsendet, wiederum zwei Männer. Weitere drei Aufsichtsratsmitglieder wurden in die LIG entsendet, darunter zumindest eine Frau und weitere zwei Männer.

Dem Coporate Governance Bericht der Energie Steiermark für das Geschäftsjahr 2016 zufolge endet die laufende Funktionsperiode für die vom Land entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates mit der „Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt“. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum im Rechnungsabschluss 2017 das Wirkungsziel als 100 % erfüllt angesehen wird. In den Erläuterungen zur Indikatorenentwicklung wird angeführt, dass der Aufsichtsrat der ESTAG mittelfristig neu besetzt wird. In den Sollwerten für 2018 ist jedoch weiterhin ein Frauenanteil von 0 % angegeben.

Eine Erfüllung des Indikators und damit des Wirkungsziels ist also zur Zeit nicht im mindesten gegeben, wenn zwei Drittel der den Indikator bestimmenden Ist-Werte nicht erfüllt sind. Insbesondere bei der ESTAG besteht dringender Handlungsbedarf.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine ausgeglichene Geschlechterbalance in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen noch in dieser Gesetzgebungsperiode sicherzustellen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)