LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3111/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 15.02.2019, 08:13:32


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Bezahlter "Papamonat" im Land Steiermark

Im Zuge einer Neuregelung der Väterfrühkarenz soll auch die Regelung im Dienst- und Besoldungsrecht des Landes Steiermark überarbeitet werden.

Aktuell besteht für all jene Personen, für die das Landesdienst- und -besoldungsrecht Anwendung findet, ein Rechtsanspruch auf Frühkarenzurlaub für Väter. Der entsprechende Passus im Stmk. L-DBR lautet wie folgt: „Einem Bediensteten ist auf sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (…) ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren (…)“ (§ 71a Stmk. L-DBR). In den dazugehörigen Allgemeinen Erläuternden Bemerkungen wird festgehalten, dass „(D)ie Frühkarenz (…) in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht wie eine Väterkarenz nach dem St. MSchKG zu betrachten (ist)“. So ist man in diesen vier Wochen zwar pensions- und sozialversichert, bekommt jedoch ansonsten keinerlei Bezüge. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man sich diese Väterfrühkarenz leisten können muss und der Rechtsanspruch zwar am Papier schön aussieht, in der Umsetzung jedoch bald an seine Grenzen stößt. Die Geburt eines Kindes ist in der Regel begleitet von Anschaffungskosten für diverse benötigte Dinge sowie hohen Ausgaben für Güter des täglichen Bedarfs. Zudem bleibt das Familieneinkommen über längere Zeit unter dem gewohnten Niveau, zurückzuführen auf die Kinderbetreuungszeiten der Eltern.

Wir sprechen uns daher dafür aus, dass für die Väterfrühkarenz im Rahmen des Dienst- und Besoldungsrechtes des Landes Steiermark eine Regelung zur finanziellen Abgeltung, analog zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld orientiert am Nettolohn der Antragsteller, gefunden wird.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage im Landtag einzubringen, mit der im Landesdienst- und -besoldungsrecht ein Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“ mit einem Bezug analog zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geschaffen werden soll.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)