LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1346/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.12.2016, 17:10:01


Geschäftszahl(en): ABT16-126229/2016-181; ABT16 VV-LV.04-226/2016-2
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Kauf des Grundstückteiles auf dem Betriebswohneinheiten der Straßenmeisterei Leoben situiert sind EZ 684, KG 60338 Mühltal, Grst. .319 Gesamtausgaben € 137.300,00

Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 im Zuge eines Tausches von mehreren Betriebsgrundstücken zwischen dem Land Steiermark und der ASFINAG, Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft auch der Übertragung der Betriebsflächen der Straßenmeisterei Leoben an das Land Steiermark zugestimmt.

Auf dieser Liegenschaft sind auch Betriebswohnungen in Form von drei Reihenhäusern vorhanden. Die Reihenhäuser sind seitens des Landes an Mitarbeiter der Straßenmeisterei Leoben vermietet. Nach intensiven Verhandlungen mit der ASFINAG konnte nunmehr auch eine Einigung darüber erzielt werden, dass auch diese Betriebswohneinheiten an das Land Steiermark übertragen werden können.

Auch in diesem Fall wurde vereinbart, dass als Grundlage für den Kauf von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, der Wert des Grundstückes mit einer Größe von ca. 2.400 m² ohne die darauf befindlichen Baulichkeiten ermittelt wird. Dies deshalb, weil eine weitere unentgeltliche Nutzung der Gebäude durch das Land vertraglich möglich gewesen wäre. Der Kauf macht sowohl aus wirtschaftlicher Sicht, als auch im Sinne der Bereinigung von Grundeigentumsverhältnissen zwischen der ASFINAG und dem Land Steiermark Sinn.

Gemäß dem vorliegenden Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen beträgt der Wert des Grundstücksteiles auf dem die Reihenhäuser der Straßenmeisterei in Leoben errichtet sind € 126.000,00.

Es konnte eine Einigung über die Bezahlung des Kaufpreises in der Höhe von € 126.000,00 mit der ASFINAG erzielt werden.

Für die Abwicklung des Kaufvorganges sind Nebenkosten in Form der Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr in der Höhe von € 6.300,00 sowie Vertragserrichtungskosten in der Höhe von ca. € 5.000,00 erforderlich.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Ankauf der Teilliegenschaft EZ 684, KG 60038 Mühltal, Grst.: .319, sowie aller erforderlichen Nebenkosten, wird genehmigt.