LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 2

EZ/OZ 780/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Europa

Betreff:
Gegen die Laufzeitverlängerung des AKW Krško eintreten!

 

zu:
EZ 780/1, Gegen die Laufzeitverlängerung des AKW Krško eintreten! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Europa" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 26.04.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Am 09.04.2016 berichtete die „Kleine Zeitung“ unter dem Titel „NAHE AKW KRSKO - Leichtes Erdbeben in Slowenien war auch bei uns zu spüren“ wie folgt: „Erdstöße wurden Samstagnachmittag auch in der Steiermark bemerkt. Laut Zentralanstalt für Meteorologie hatte das Beben eine Stärke von 4,1. Schäden sind eher nicht zu erwarten. […] Die Erdstöße der Stärke 4,1 wurden vereinzelt auch in der Steiermark verspürt, wie der Österreichische Erdbebendienst der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mitteilte. Das Epizentrum befand sich demnach nahe der Stadt Krsko, die etwa 120 Kilometer von der slowenisch-österreichischen Grenze entfernt liegt."

Krško (deutsch Gurkfeld) beheimatet zirka 27.500 Menschen, liegt an der Save und gehörte bis zum Jahr 1918 der historischen Region Untersteiermark an. Weit über die Grenzen Sloweniens hinaus erlangte der Ort mit dem Bau eines Atomkraftwerks Bekanntheit, welches im Jahr 1981 in Betrieb genommen wurde. Zwischen 1981 und 1989 wurde der Reaktorbetrieb mehr als 70 Mal unterbrochen. Selbst im Jahr 1989 berichtete das Magazin „Der Spiegel“, dass 27 Auflagen noch nicht erfüllt seien (Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13496494.html). Ursprünglich wurde der Kernreaktor für eine 40-jährige Betriebsdauer ausgelegt. Inzwischen besteht eine Betriebserlaubnis seitens der slowenischen Behörden bis zum Jahr 2043, dies würde einem durchgehenden Betrieb von 62 Jahren entsprechen. Heute deckt das Kraftwerk ca. 40 % des slowenischen und ca. 15 % des kroatischen Strombedarfs ab.

Bereits durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und spätestens seit den Vorfällen in Fukushima wird in vielen Teilen der Welt die Energiegewinnung aus Atomkraft mit großer Skepsis gesehen. Daher stimmt es sehr bedenklich, dass die Republik Slowenien nicht nur am bestehenden Kraftwerk Krško festhält, sondern den Ausbau der Nuklearenergie südlich der steirischen Landesgrenzen nicht deutlich untersagt und sogar den Bau eines Atommülllagers in Erwägung zieht. So hat der Eigentümer des Kernkraftwerks im Jahr 2009 den Bau eines zweiten Reaktors am Standort Krško angekündigt.

Krško liegt weniger als 70 Kilometer von der steirischen Grenze entfernt und befindet sich unmittelbar auf einer Erdbebenlinie. Wie es um die Sicherheitsvorkehrungen und Auswirkungen auf Österreich bei einem eintretenden Erdbeben bestellt ist, ist völlig unklar. Die einzige zuverlässige Antwort auf diese Gefahr kann nur ein vollständiger Verzicht auf die Nutzung von Atomenergie zur Energieerzeugung sein. Die Gesundheit der Bevölkerung muss wichtiger sein, als Billigstrom aus einem auf einer Erdbebenlinie liegenden Atomkraftwerk.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, sich auf EU-Ebene gegen die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Krško auszusprechen.

 

 

Der Obfraustellvertreter:

LTAbg. Maximilian Lercher