LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1422/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.01.2017, 14:40:01


Geschäftszahl(en): ABT16-1207/2017-8; ABT16 VT-SV.03-289/2014-148
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Landesstraße Nr. B068, Feldbacher Straße, Abschnitt: „UHS Knoten Sulz“ von km 6,515 bis km 7,116 Entschädigung für Grundeinlöse Gesamtausgaben € 129.228,00

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit GZ: ABT16-1539/2015-109 vom 07.05.2015 die Umsetzung von Teilabschnitten auf der Landesstraße Nr. B068, Feldbacher Straße, gemäß § 8 des Steiermärkischen Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964 i.d.g.F. u.a. aufgrund des Detailprojektes „UHS Knoten Sulz“ mit Planzeichen GZ.: VT-SV.03-289/2014-83 genehmigt.

Als eine Maßnahme ist die dauernde Einlöse von Grundflächen erforderlich, u.a. von der Liegenschaft EZ 353 der KG 68127 St. Margarethen der Eigentümerin: TRANS AUSTRIA GASLEITUNG GMBH (FN 122567X), Wiedner Hauptstraße 120, 1050 Wien.

Aufgrund der Bewertung des Amtssachverständigen für Liegenschaftsbewertung konnte mit der Liegenschaftseigentümerin unter Berücksichtigung sämtlicher Nebenentschädigungen eine Gesamtentschädigung von € 129.228,00 vereinbart werden.

Die Gesamtentschädigung setzt sich wie folgt zusammen:

PLAN    GB         KG         NAME                       EZ       GNR     BA   WI    m²        ART*    €/m²    WERT

*   DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage   VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche     FLG = Flächengewinn

 

3          68127     68127    St. Margarethen /       353      650/4    LN   01     157      VBF      4,00    628,00

Arbeitsstreifen für die Errichtung der Stützmauer

4          68127     68127    St. Margarethen /       353      650/4    LN   01     1.812   DBS    50,00  90.600,00

 

SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

 

1.000         m²                   Asphaltierte Parkplatzfläche Zeitwert  à 30,00                                 30.000,00

inkl. Unterbau und Entwässerungen

 

1                PA                   Bewuchs  à 8.000,00                                                                         8.000,00

 

Gesamtentschädigung                                                                                                          € 129.228,00

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Jänner 2017.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Grundeinlösung von Teilen einer Liegenschaft für das Bauvorhaben der Landesstraße Nr. B068, Feldbacher Straße, Abschnitt: „UHS Knoten Sulz” betreffend die Liegenschaft EZ 353, KG 68127 St. Margarethen, zu einem Einlösepreis in der Höhe von € 129.228,00 wird genehmigt.