EZ/OZ: 3566/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 02.09.2019, 16:19:29
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Wolfgang Moitzi (SPÖ), LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch (SPÖ), LTAbg. Maria Fischer (SPÖ), LTAbg. Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ), LTAbg. Mag.(FH) Dr. Oliver Wieser (SPÖ), LTAbg. Klaus Zenz (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: ParteienföG.docx
Betreff:
Novellierung des Parteienförderungs-Verfassungsgesetz
Mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes E 729/2016-18 vom 13. Dezember 2016 erfolgte die Klarstellung, dass sich der § 4 Parteiengesetz 2012 (Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben) - entgegen der Annahme des Landesverfassungsgesetzgebers bei Beschlussfassung des Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetzes - als einfaches Bundesgesetz nicht auf Landtags- und Gemeinderatswahlen auswirkt.
Wie die letzten Nationalratswahlen gezeigt haben, wurden die diesbezüglich vorgegebenen Wahlwerbungsausgaben zum Teil erheblich überschritten. Solche Auswüchse soll es in der Steiermark zukünftig keinesfalls geben.
Mit dieser Novellierung wird auch für die Wahlen auf Landesebene im § 15 in Analogie zu den Regelungen des § 4 Parteiengesetzes eine Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben i. H. v. höchstens € 1 Mio. (wertgesichert gem. § 11) je politischer Partei eingeführt.
Erstmals finden sich auch Strafbestimmungen auf landesgesetzlicher Ebene, mit denen die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenzen unter Sanktion gestellt werden.
Schließlich legt der neue § 9 Abs. 2 fest, dass Antragstellern keine Förderung nach diesem Gesetz gewährt werden darf, wenn kein Prüfungsvermerk gemäß Parteiengesetz für das vorhergehende oder vorvorhergehende Jahr vorgelegt wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Verfassungsgesetz vom […], mit dem das Landesverfassungsgesetz vom 11. Dezember 2012 über die Förderung der politischen Parteien im Land Steiermark (Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
(siehe beiliegender Gesetzestext)
Unterschrift(en):
LTAbg. Wolfgang Moitzi (SPÖ), LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch (SPÖ), LTAbg. Maria Fischer (SPÖ), LTAbg. Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ), LTAbg. Mag.(FH) Dr. Oliver Wieser (SPÖ), LTAbg. Klaus Zenz (SPÖ)