EZ/OZ: 642/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.02.2016, 09:56:44
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ), LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Regionen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landesrat Anton Lang
Betreff:
Flächenfraß und Zersiedelung stoppen
Die Flächeninanspruchnahme in Österreich steigt gemessen am Bevölkerungswachstum stark an. Sowohl in stadtnahen als auch in ländlichen Gebieten ist hier in den letzten drei Jahren ein Plus von 4,2 Prozent zu verzeichnen. Rechnet man die Betriebsflächen ein, so ergibt sich ein täglicher Verbrauch für Siedlungs- und Verkehrstätigkeit von 15,2 Hektar. Österreich verbaut täglich doppelt so viel Fläche wie die Schweiz oder Deutschland.
Dies hat nicht nur ästhetische, sondern auch ökologische Auswirkungen. Grünflächen dienen nicht nur der Sauerstoffproduktion, sie bewirken eine Verringerung der Immissionswerte und der Bodenerwärmung bis hin zur Verringerung der Abflusswerte durch Transpiration, was sich wiederum in geringeren Ausgaben für Entwässerungsmaßnahmen bis hin zum Hochwasserschutz niederschlägt.
Zwei der wesentlichsten Probleme, die mit der steten Zunahme der verbauten Flächen einhergehen, sind die des Flächenfraßes durch Gewerbegebiete im suburbanen Raum sowie die Verhüttelung im Freiland.
Das vom Landtag am 23. März 2010 beschlossene Raumordnungsgesetz ist mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Eines der bei der Umsetzung im Unterausschuss am ausführlichsten diskutierten Themen war das Auffüllung im Freiland, die in § 33 Abs. 3 Z. 2 leg.cit. geregelt wird. Die Regelung in bestehender Form leistet der Zersiedelung Vorschub, untergräbt die mit den regulären Raumordnungsinstrumenten geplante und gewollte Siedlungsentwicklung, und verursacht für die öffentliche Hand erhebliche Folgekosten im Bereich der kommunalen Dienstleistungen, der öffentlichen Infrastruktur und andere Kosten im Bereich der Daseinsvorsorge, und das für Jahrzehnte. Darüber hinaus ist die bestehende Regelung undurchsichtig und schwierig administrierbar. Die Lösung liegt klar auf der Hand: diese Hintertür zum schrankenlosen Bauen im Freiland sollte raschest geschlossen werden, im Zweifel durch Rückkehr zur vorher bestehenden Regelung.
Wie das Problem der Zersiedelung wurde auch das der zunehmenden Versiegelung durch den Bau von Gewerbeobjekte und Einkaufszentren bereits im Mai 2014 im Rahmen der Landtagsenquete „Baukultur in der Steiermark“ festgestellt. In Bezug auf Gewerbeobjekte und Einkaufszentrum wurde in diesem Zusammenhang der „Wildwuchs“ selbiger an der Peripherie kritisiert. Diese zunehmende Versiegelung von Boden und die Zurückdrängung von Grünräumen passiert nach Meinung von LandschaftsplanerInnen ohne ausreichende Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa der Pflanzung von Bäumen oder der Begrünung von Dachflächen
ExpertInnen auf dem Gebiet der Raumordnung und der Landschaftsplanung drängen schon seit langem darauf, Regelungen zu setzen, die einerseits der Zersiedlung und dem Flächenfraß entgegenwirken sowie andererseits Bauvorhaben, die zur Umsetzung kommen, mit entsprechenden Maßnahmen begleiten, die der Zurückdrängung der Grünräume entgegenwirken.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
-
dem Landtag ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen,
a.) mit der die im Juli 2010 in Kraft getretenen Regelungen der Auffüllung im Freiland in § 33 Abs. 3 Z. 2 ROG auf die vorher bestehende Rechtslage zurückgeführt werden,
b.) die bei der Neuerrichtung von Gewerbeobjekten und Einkaufszentren eine verpflichtende Begrünung von Parkplätzen mit Bäumen analog zu den freiraumplanerischen Standards der Stadt Graz vorsieht,
c.) die die verpflichtende Festlegung des maximalen Versiegelungsgrades in den Bebauungsplänen gem. § 41 Abs. 1 Z. 2 ROG vorsieht und sich dabei an den freiraumplanerischen Standards – Bodenversiegelung der Stadt Graz orientiert,
d.) die anstatt der derzeit in § 89 Stmk.BauG festgelegten Mindestanzahl von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge eine maximale Anzahl an Abstellplätzen bei der Neuerrichtung von Einkaufszentren vorsieht, um damit gezielt der zunehmenden Versiegelung entgegenzuwirken,
e.) die eine landesgesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Gewerbeobjekten bzw. Einkaufszentren am Ende ihrer Nutzung durch die ErrichterInnen bzw. BetreiberInnen vorsieht und
- einen Freiflächenplan sowie eine Freiflächenbilanz für die gesamte Steiermark zur Ermittlung des Gesamtausmaßes der Befestigung sowie der Versiegelung zu erstellen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ), LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)