LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1915/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.09.2017, 09:07:25


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Erhebung und Auswertung der Religionsbekenntnisse von Kindern in steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Von Jahr zu Jahr erhöht sich die Anzahl der Kinder nichtdeutscher Muttersprache in Österreichs Kindergärten und Schulen. In diesem Zusammenhang berichtete die „Kleine Zeitung“ am 13. September 2017 über den wachsenden Anteil von muslimischen Kindern in steirischen Pflichtschulen. Die Zahl der Muslime ist nicht nur in Wien im Steigen begriffen – bereits mehr als die Hälfte aller Wiener Pflichtschüler sind muslimischen Glaubens – sondern auch in der Landeshauptstadt Graz ist schon jeder vierte Volksschüler Muslim. (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5284625/Graz_Jeder-4-Volksschueler-Muslim_Mehr-Muslime-als-Katholiken-in) Für jeden fünften Schüler in der Steiermark war im Schuljahr 2016/2017 Deutsch eine Fremd- bzw. Zweitsprache, in Graz sind bereits mehr als die Hälfte der Kinder nichtdeutscher Muttersprache. (Quelle: Anfragebeantwortung durch Landesrätin Lackner vom 09.12.2016, EZ 1163/2)

Während die Religionsbekenntnisse von Schülern erhoben werden und auch auf jeder Semester- bzw. Jahresinformation respektive dem Zeugnis gemäß § 3 Abs. 2 der Zeugnisformularverordnung zu vermerken sind, wird die Religion von Kindergartenkindern – laut Bildungslandesrätin Ursula Lackner – nicht zentral erhoben bzw. statistisch ausgewertet. Für die Schuleinschreibung wird grundsätzlich ein Nachweis der Religionszugehörigkeit sowie ein Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes benötigt. Allerdings müssen Eltern auch bei der Anmeldung für einen Kindergartenplatz das Religionsbekenntnis ihres Nachwuchses üblicherweise angeben. Als Beispiel hierfür kann der „Antrag auf Vormerkung in den Kindergarten“ der Stadt Graz (abrufbar unter: http://www.graz.at/cms/dokumente/10024931/a99c44e3/Vormerkung_KIGA_graz.pdf) ins Treffen geführt werden.

Das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG), das für steirische Kinderbetreuungseinrichtungen gilt, hält fest, dass diese Integrationsaufgaben in Hinblick auf interkulturelle Aspekte zu übernehmen und zu einer grundlegenden religiösen und ethischen Bildung beizutragen haben (§ 4 Abs. 1 Z. 5 und 6 StKBBG). § 6 StKBBG lautet wie folgt: „In den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Erziehung der Kinder nach ethischen und religiösen Werten im Einvernehmen mit den Eltern (Erziehungsberechtigten), insbesondere bei der Gestaltung der Feste im Jahresablauf und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den jeweiligen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in einer dem Alter angemessenen Weise zu pflegen. In öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die Mehrzahl der Kinder einem bestimmten Religionsbekenntnis angehört, soll in jedem Gruppenraum (Lernraum) ein religiöses Zeichen angebracht werden.“ Demnach und aufgrund der Tatsache, dass die Muttersprachen der Kinder statistisch erfasst werden (siehe Anfragebeantwortung durch Landesrätin Lackner, EZ 1203/2), könne man annehmen, dass auch die Religionszugehörigkeiten der Kinder in eine entsprechende Statistik aufgenommen werden. Landesrätin Ursula Lackner hält in ihrer Anfragebeantwortung vom 27.06.2017 (EZ 1653/2) allerdings fest, dass eine Erhebung der Bekenntnisse in Kindergärten im eigenen Ermessen der Betreuungseinrichtungen bzw. deren Erhaltern liegt und diese nicht zentral bzw. steiermarkweit aufgezeichnet werden. „Eine zentrale Erhebung der Religionsbekenntnisse der in den steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen betreuten Kinder durch das Land wäre […] überschießend“, so die Meinung der Landesrätin.

Nachdem zahlreiche Kindergärten Angaben über die religiöse Orientierung bei der Anmeldung einfordern, um sich auf die Ausgestaltung der religiösen und ethischen Bildung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 6 iVm § 6 StKBBG vorbereiten zu können und die Daten der Kinder von den Leitern der Kindergärten ohnehin in regelmäßigen Abständen in eine eigene Datenbank eingespielt werden, erscheint es naheliegend, diese Daten auch steiermarkweit zu sammeln und statistisch aufzubereiten.  Dies würde einerseits dem einfachen Überblick über die vertretenen Religionen in den steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen dienen sowie andererseits die pädagogische Arbeit insofern vereinfachen, als die Vorbereitung auf religiöse und ethische Bildung und die Gestaltung der Erziehung adäquat vorgenommen und gegebenenfalls Integrationsmaßnahmen gesetzt werden können. Hierfür ist eine genaue Kenntnis der Sachlage, also der konkreten Daten und Fakten, essentiell.

In diesem Zusammenhang soll zukünftig eine zentrale Erhebung der Religionsbekenntnisse der Kinder in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark gegliedert nach dem Standort der jeweiligen Einrichtung vorgenommen werden. Zudem soll auch der Anteil der Kinder nichtdeutscher Muttersprache standortbezogen erfasst werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. Religionsbekenntnisse von Kindern in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark zentral zu erheben bzw. die ohnehin in den meisten Einrichtungen entsprechend erhobenen Daten (gesondert nach Standorten) statistisch aufzubereiten sowie

  2. den Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark nicht nur gesamt sondern auch standortbezogen zur Verfügung zu stellen und dem Landtag Steiermark Bericht darüber zu erstatten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)