LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3298/3

Landtagsbeschluss Nr. 1079

52. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 28.05.2019

 

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 305.000,00 erfolgen im Jahr 2020 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.
  3. Für die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.275.000,00 in den Jahren 2021 und 2022 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 837 vom 3. Juli 2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.
  4. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2023 bis 06.07.2030 (Sommerferienbeginn) sind die erforderlichen Mittel von insgesamt bis zu € 5.655.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im obig angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

 

 

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

 

 

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.

Landtagsbeschluss Nr. 1079

Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:

  • Landesrat Anton Lang

Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:

  • Landesamtsdirektion

Graz, am 28.05.2019