LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 265/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.10.2015, 09:10:26


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Evaluierungsbericht Bestbieterprinzip

In der Landtagssitzung vom 7. Juli 2015 beschlossen die im Landtag vertretenen Fraktionen einstimmig, das Bestbieterprinzip als Vergabekriterium bei Landesaufträgen zu verankern. Der Wortlaut des Beschlusses mit der Einlagezahl 95/7 lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei Auftragsvergaben durch das Land bzw. landesnahe Gesellschaften und Betriebe ausschließlich das Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien anzuwenden.“

Die stetig steigende Arbeitslosigkeit in der Steiermark sowie der enorme Verdrängungswettbewerb, der letztlich auf den uneingeschränkten Zugang für Arbeitskräfte aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten zurückzuführen ist, machten diese Maßnahme notwendig. Die Steiermark ist aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Unternehmen betroffen. Die Einführung des Best- anstatt des Billigstbieterprinzips ist der erste Schritt, den steirischen Arbeitsmarkt zu beleben und den heimischen Unternehmern eine echte Chance zu geben, bei einem Vergabeverfahren mit fairen Preisen den Zuschlag zu erhalten.

Nach der einstimmigen Beschlussfassung des Landtages in der gegenständlichen Thematik bedarf es nun auch einer entsprechenden Umsetzung. Daher erscheint eine genaue Darstellung dahingehend, ob das Bestbieterprinzip auch tatsächlich im Sinne des Landtagsbeschlusses vollzogen wird, dringend notwendig. Ein Evaluierungsbericht, der erstmals 2016 und anher alle zwei Jahre erscheinen soll, könnte Gewähr für faire Vergaben im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 7. Juli 2015 leisten und transparent über die Auftragsvergaben des Landes Steiermark informieren. Ein solcher Bericht könnte auch Aufschluss darüber geben, ob weiterer Handlungs- oder Nachschärfungsbedarf gegeben ist.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag im Jahr 2016 erstmalig, anher jedes zweite Jahr, einen „Evaluierungsbericht Bestbieterprinzip“ zur Kenntnis zu bringen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)