EZ/OZ: 1201/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.10.2016, 15:52:30
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Annahme der Volljährigkeit bei Verweigerung einer medizinischen Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)
Der starke Anstieg an vermeintlichen Flüchtlingen in Europa, die Nichteinhaltung der europäischen Verträge und die damit verbundenen Probleme führen mittlerweile europaweit zu einem verschärften Umgang mit Asylbetrügern. Im Jahr 2015 suchten beispielsweise 35.000 UMF in Schweden um Asyl an. Die Skandinavier änderten daraufhin ihre Regelung hinsichtlich der Altersfeststellung, welche mit Anfang 2017 in Kraft treten soll. Der medizinische Test kann weiterhin nicht erzwungen werden, jedoch riskieren vermeintlich Minderjährige mit dessen Verweigerung eine Einstufung als Volljährige. „Dort werden ab Januar Gerichtsmediziner im Zweifelsfall mit einer Röntgen-Untersuchung der Weisheitszähne und des Kniegelenks feststellen, ob Asylwerber beim Alter schummeln. Wird die Altersfeststellung durch den Asylwerber verweigert, droht eine Einstufung als Erwachsener.“ (Quelle: https://www.wochenblick.at/wirbel-um-falsches-alter-bei-asylwerbern)
In Österreich können Antragsteller die Untersuchung verweigern, ohne als volljährig eingestuft zu werden. Dieses medizinische Sachverständigengutachten ist bei Zweifel an der Minderjährigkeit und Fehlen unbedenklicher Dokumente die ultima ratio. Im Jahr 2015 hatte Österreich 9.331 Anträge vermeintlicher UMF. Wegen des Verdachts falscher Altersangaben wurden 2.200 untersucht und davon 951 auch stichhaltig überführt. Diese Überführungsmöglichkeit sollte in Zukunft nicht mehr umgangen werden können.
Informationen darüber, wie viele jugendliche Asylbegehrer bis dato die angeordneten Untersuchungen verweigert haben, wurden bislang nicht veröffentlicht. Die rechtlichen Folgen einer Verweigerung der Mitwirkung sind jedenfalls strittig und geben den Asylbehörden keine ausreichende Rechtssicherheit für eine strenge – einen Missbrauch verhindernde – Vorgehensweise.
Mittlerweile denkt selbst das ÖVP-geführte Justizministerium über eine Änderung des Strafrechts nach, um die Täuschung von Behörden wirkungsvoller ahnden zu können. So berichtete der „Standard“ am 19. Oktober 2016 wie folgt: „Im Justizministerium räumt man ein, dass nach einer entsprechenden Gesetzesanpassung damit zukünftig auch gegen bewusst falsche Angaben in Asylverfahren – etwa über das Herkunftsland – vorgegangen werden soll. Wer eine falsche Nationalität angibt, um sich einen Aufenthaltsstatus zu erschleichen, könnte dann eben so vor dem Strafrichter landen wie Asylwerber, die bei der Altersangabe schwindeln, weil sie sich als vermeintlich Minderjährige jedenfalls bessere Chancen auf subsidiären Schutz ausrechnen.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000046156656/Strafgerichte-sollen-absichtliche-Taeuschung-von-Behoerden-ahnden?ref=rec)
Ein UMF-Status hat nicht nur Einfluss auf die Dauer und auf eine positive Aussicht im Asylverfahren, sondern bringt auch die Zuständigkeit nach Dublin III. Darüber hinaus bringt er Verfahrensgarantien, gesetzliche Vertretung, kostenintensive Betreuung, Obsorgebestellung und erleichterte Familienzusammenführung. Daher ist sicherzustellen, dass Gewissheit über das Vorliegen eines altersbedingten Asylstatus vorliegt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die rechtliche Grundlage zur Altersfeststellung in § 13 Abs. 3 BFA-Verfahrensgesetz dahingehend zu ändern, dass Asylwerber, die angeben minderjährig zu sein und eine medizinische Altersfeststellung verweigern, als volljährig anzusehen sind.
Unterschrift(en):
LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)