LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 490/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.12.2015, 12:59:24


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Strengere Reglementierung von Sport- und Livewetten

Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten gelten Sportwetten in Österreich nicht als Glücksspiel, sondern werden als Geschicklichkeitsspiel eingestuft. Sportwetten sind aus diesem Grund nicht dem Glücksspielgesetz unterworfen, weshalb es im Zusammenhang mit diesen keine besonderen Maßnahmen und Regelungen zur Prävention von Spielsucht gibt.

Der KonsumentInnenschutz stuft Sportwetten als Einstieg ins Glücksspiel ein. Laut einer Studie der ARGE Suchtvorbeugung aus dem Jahr 2011 weist zudem jeder/jede siebente Teilnehmer/in an Sportwetten ein problematisches oder pathologisches Verhalten auf. Nach Glückspielautomaten besitzen Sportwetten das größte Gefährdungspotential der in Österreich angebotenen Glücksspiele. Hinzu kommt, dass die Jugendschutzbestimmungen von Wettbüros in vielen Fällen nicht eigenhalten werden, wie etwa eine von der AK Steiermark 2012 in Auftrag gegebene Erhebung zeigt.

Seit Jahren schon lässt sich ein beunruhigendes Wachstum der Zahl der Spielsüchtigen in der Steiermark beobachten. Viele der Betroffenen vernichten im Verlauf ihres pathologischen Spielverhaltens ihre eigene Existenz und die ihrer Angehörigen. Die Folgekosten für die öffentliche Hand sind enorm. Betroffene müssen durch das bereits stark strapazierte und weitmaschige Sozialnetz aufgefangen werden, die Bedarf an Therapie- und Beratungsangeboten steigt, die Medienberichte über Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Spielsucht sind Legion. In diesem Zusammenhang erscheint die Reglementierung der Sport- und Livewetten als dringend notwendig.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und darin in Bezug auf Sportwetten folgende gesetzliche Maßnahmen festzulegen, die der Spielsuchtprävention dienen und der damit einhergehenden Existenzgefährdung vorbeugen, und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen:

  • Das Verbot von Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten).

  • Die Kombination von mehr als zehn Einzelwetten.

  • Das Verbot von Wetten auf Hunderennen und Wetten im Zusammenhang mit sportähnlichen Veranstaltungen, die offenkundig vornehmlich zum Abschluss von Wetten ausgetragen werden.

  • Die strenge Reglementierung der Wetten an Wettterminals.

  • Eine strengere Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in den Wettbüros und Wettcafés.

  • Ein Verbot der Bewerbung von Sport- und Livewetten.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)