LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 22

EZ/OZ 1814/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Anpassung der Struktur des Landesbudgets 2017, den damit verbundenen Wirkungszielen und des Landesfinanzrahmens

 

zu:
EZ 1814/1, Anpassung der Struktur des Landesbudgets 2017, den damit verbundenen Wirkungszielen und des Landesfinanzrahmens (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.09.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Durch die Änderung der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, welche am 6. Juli 2017 beschlossen wurde, ist eine Anpassung der bisher geltenden Struktur des Landesbudgets erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Budgetvollzug nahtlos fortgesetzt werden kann.

Es wären daher, im Rahmen des vom Landtag Steiermark beschlossenen Budgets 2017 die beiliegende, der neuen Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung angepasste Budgetstruktur (Beilage 1) und die geänderten Budgets auf Bereichsebene (Beilage 2) zu genehmigen.

Die damit verbundene Änderung der betreffenden Obergrenzen der Auszahlungen und Untergrenzen der Einzahlungen (Beilage 3) ist für das Jahr 2017 zu genehmigen. Die daraus resultierende Anpassung des Landesfinanzrahmens für die Jahre 2018 ff wird gemeinsam mit dem Entwurf zum Landesbudget 2018 vorgelegt werden.

Gemäß Artikel 19a Absatz 6 L-VG sind, soweit eine Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung während des Finanzjahres eine Anpassung der Bereichs- und/oder Globalbudgets erfordert, die zuständigen Organe ermächtigt, termingebundene Auszahlungen aus den dafür bisher gewidmeten Mitteln vorzunehmen, bis der Landtag die Anpassung beschlossen hat.

Mit der Änderung der Geschäftsverteilung entfällt im Bereich Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Michael Schickhofer das „Globalbudget Finanzen“ und ist dieses inklusive Wirkungsziele in das Bereichsbudget LR Anton Lang einzugliedern.

Die angepasste Budgetstruktur gemäß Änderung der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, die veränderten Finanzrahmen 2017 sowie die veränderten Budgets sollen dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die aufgrund der neuen Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung angepasste/n

Budgetstruktur (Beilage 1) einschließlich Wirkungsziele

Bereichsbudgets (Beilage 2)

Finanzrahmen (Beilage 3)

werden genehmigt.

 

2. LHStv. Mag. Schickhofer und LR Lang werden ermächtigt, den Budgetvollzug auf Basis der angepassten Budgetstruktur und unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres getätigten Mittelverwendungen fortzuführen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz