LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3368/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 04.06.2019, 12:56:05


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Beschränkung der Wahlwerbungskosten bei Landtagswahlen und Verschärfung der Regeln für die Parteienfinanzierung

Vor mehr als zwei Jahren, im März 2017, haben die Grünen eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten beantragt. Der Antrag wurde dem Unterausschuss Parteienförderung zugewiesen. Es fand keine einzige Sitzung statt.

Die Beschränkung von Wahlwerbungsausgaben hinsichtlich von Landtags- und Gemeinderatswahlen obliegt dem Landesgesetzgeber. Im Gegensatz zu Bundeswahlen besteht in der Steiermark keine Begrenzung der Wahlwerbungskosten. Eine der Bevölkerungszahl der Steiermark entsprechende Regelung wie auf Bundesebene für Nationalratswahlen (7 Mio. €) spricht für eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten auf ca. eine Million Euro bei Landtagswahlen. Das haben die Grünen 2017 beantragt.

Anfang Mai 2019 (siehe Kleine Zeitung, 5.5.2019) hat die SPÖ eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten bei Landtagswahlen auf 2 Mio. € vorgeschlagen. Wer das Limit bricht, soll laut SPÖ-Entwurf die Parteienförderung eines Jahres verlieren. SPÖ-Geschäftsführer Günter Pirker zur Kleinen Zeitung: „Ich war inspiriert vom Kärntner Gesetz und denke, dass zwei Millionen für die Steiermark reichen würden.“ Kärnten sieht im Übrigen bloß 500.000 € und strenge Sanktionen bei einer Überschreitung mit dem Verlust einer jährlichen Höhe der Parteienförderung vor.

Die Umsetzung des SPÖ-Vorschlages würde eine deutlichere Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage bringen, die keinerlei Beschränkungen vorsieht. Die ExpertInnen in der Landesregierung sollen daher rasch mit der Umsetzung des SPÖ-Vorschlages befasst werden, damit es bei den nächsten Landtagswahlen ein Wahlwerbungskostenlimit gibt.

Seit dem Ibiza-Skandal sind die Diskussionen rund um Spendenwäschen über vorgelagerte Vereine wieder aufgeflammt. Es fällt auch auf, dass immer wieder Politiker der ÖVP über Vereine unterstützt werden (z.B. Verein zur Förderung bürgerlicher Politik, Verein Vorzugsstimmen für Mandl). Es ist aus Transparenzgründen notwendig, eine klare Grenze zu möglichen Umgehungskonstruktionen der Kontrollmechanismen für die Parteienförderung zu ziehen. Die Förderung durch Vereine oder Verbände muss zumindest völlig transparent geregelt werden, indem alle Sachleistungen von Vereinen oder Verbänden (von Plakatständern, Werbegeschenken, Inseraten bis zu Videos im Netz) offengelegt werden müssen. Noch besser wäre es, solche Konstruktionen überhaupt zu verbieten.

In der Steiermark gibt es keine rechtlichen Bestimmungen, die eine effektive Kontrolle von Wahlwerbungskosten und Parteispenden ermöglichen. Es wird nur auf die Bestimmungen des 3. und 4. Abschnittes des Parteiengesetzes 2012 verwiesen. Stattdessen braucht es eine strenge Kontrolle durch den Landesrechnungshof mit einem jederzeitigen Einsichtsrecht in alle Parteiunterlagen. Der Rechnungshof hat am Parteiengesetz 2012 kritisiert, dass die Rechenschaftsberichte der Parteien zwar bei ihm eingereicht und von ihm veröffentlicht werden, er aber keine Kompetenzen habe nachzuprüfen, ob auch alle Informationen vollständig und richtig sind. Lediglich für eine formale Kontrolle sei er zuständig, der Rechnungshof verlange daher "originäre Einschau- und Prüfungsrechte“.

Der nachfolgende Antrag wurde in der Landtagssitzung vom 28. Mai 2019 als Entschließungsantrag eingebracht und von SPÖ und ÖVP mit der Begründung abgelehnt, man solle solche Anträge "im Rahmen der üblichen parlamentarischen Vorgangsweise" behandeln. Damit wird wohl die Behandlung in einem Unterausschuss gemeint sein. In diesem Sinne wird das Anliegen nun als selbstständiger Antrag eingebracht, in der Hoffnung, dass

  • der bisher noch nie einberufene Unterausschuss Parteienförderung auch einberufen wird und
  • die SPÖ nicht - wie im Landtag am 28. Mai 2019 - die Umsetzung ihrer eigenen Forderung ablehnen wird, um der ÖVP einen finanziell unbegrenzt hohen Landtagswahlkampf zu ermöglichen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zum Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz im Landtag einzubringen, wodurch

1. die Wahlwerbungskosten bei Landtagswahlen auf 2 Mio. € beschränkt werden,

2. für den Fall einer Überschreitung ein Anspruchsverlust im Folgejahr auf eine Förderung für die landespolitische Arbeit verankert wird,

3. alle Sachleistungen von Vereinen oder Verbänden (wie Plakatständer, Werbegeschenke, Inserate, Videos im Netz etc.) offengelegt werden müssen oder solche Umgehungskonstruktionen überhaupt verboten werden, und

4. eine materielle Kontrolle der Rechenschaftsberichte der Parteien und aller Spenden an Parteien und nahestehende Organisationen, sowie Vereine und Verbände durch den Landesrechnungshof mit jederzeitigen Einschau- und Prüfungsrechten ohne formale Beschränkungen ermöglicht wird.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)