LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3606/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.09.2019, 12:00:02


Geschäftszahl(en): ABT16-45908/2018-17
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Beschluss des regionalen Mobilitätsplans RMP Oststeiermark

Seit dem Jahr 2016 werden in der Steiermark die bis zum Jahr 2011 erarbeiteten regionalen Verkehrskonzepte (RVK) überarbeitet und regionale Mobilitätspläne (RMP) erstellt. Diese dienen als strategische Grundlage für Investitionen und die Mittelverwendung aus dem Budget der Verkehrsabteilung.

Auf Basis der steirischen Großregionen, der regionalen Entwicklungsprogramme (REPRO) und der prospektiven Regionalentwicklung, in enger Abstimmung mit der Regionalplanung (A17) und den regionalen EntscheidungsträgerInnen werden die Prioritäten für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem auf regionaler Ebene festgelegt, die die Erreichbarkeiten und die Mobilität für alle Menschen der Steiermark sicherstellen. Dabei gilt es einerseits den übergeordneten europäischen, nationalen und steiermarkweiten Zielsetzungen, Strategien und Konzepten zu entsprechen und andererseits die Schnittstellen zu den regionalen und lokalen Verantwortlichkeiten zu definieren.

Aufbauend auf den Festlegungen, die in den vorhergehenden RVK getroffen wurden, sowie den neuen Rahmenbedingungen und vorhersehbaren Entwicklungen im Bereich der Mobilität und in den Regionen, konnten die RMP für die Region Südweststeiermark, die Teilregion Voitsberg, die Regionen Südoststeiermark und Liezen fertiggestellt und beschlossen werden.

Im Herbst des Jahres 2018 wurde mit der Entwicklung des regionalen Mobilitätsplans für die Region Oststeiermark begonnen. In einem partizipativen Prozess, in dem der Regionalvorstand über Workshops eingebunden war und die Gemeinden und Interessensvertretungen der Region über Fragebögen ihre Positionen bekanntgeben konnten, wurden tragfähige Ergebnisse erzielt, die als strategische Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkte im abschließenden Bericht sowie in den Regionskarten festgehalten wurden. Diese Festlegungen stellen nun die Basis für die weiterführenden, regional wirksamen sektoralen Strategien, Planungen, Programme und Maßnahmen dar, wie z.B. für die Weiterentwicklung des regionalen Bahnverkehrs, die Planung der regionalen Buslinien, die Entwicklung von Radverkehrskonzepten, das Landesstraßenbauprogramm und weitere Projekte, die zur Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeiten und der Mobilität der Menschen im Sinne der festgelegten Ziele beitragen.

Der finale regionale Mobilitätsplan für die Region Oststeiermark wurde am 1.7.2019 von der Regionalversammlung vorgestellt und per Umlaufbeschluss mehrheitlich beschlossen.

Schwerpunkte sind die Verkehrssicherheit, die Sicherstellung der Versorgung durch öffentliche Verkehrsmittel durch die Attraktivierung des Bahn- und Busverkehrs sowie die flächige Erschließung durch ein regionales Mikro‑ÖV System, die Einrichtung von multimodalen Knoten zur optimalen Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel. Ebenso stellen die Attraktivierung des Radverkehrs in den dafür ausgewiesenen Potenzialräumen für den Alltagsradverkehr und unter Berücksichtigung des „Masterplan Radtourismus Oststeiermark“, die Instandhaltung der Landesstraßen entsprechend deren jeweiliger regionalen Bedeutung insbesondere für den Gütertransport, eine Abstimmung der Siedlungsstruktur auf den Zugang von öffentlichen Verkehrsmitteln und entsprechendes Mobilitätsmanagement wichtige Handlungsfelder dar.

Die finalen Berichte, Regionskarten und Präsentationen sind am Verkehrsserver unter www.verkehr.steiermark.at > Mobilität > Mobilitätskonzepte > Regionale Mobilitätspläne > RMP Oststeiermark abrufbar.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark bekennt sich zu den Ergebnissen des regionalen Mobilitätsplans für die Region Oststeiermark als strategische Grundlage für die weiteren Planungen von Maßnahmen und Bauprogrammen.