LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1917/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.09.2017, 09:36:17


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
„Privatverzug“ für Asylwerber verbieten, Österreicher am Wohnungsmarkt bevorzugen

Die Wohnkostenbelastung hat für viele Steirer mittlerweile ein sozial nicht mehr verträgliches Maß angenommen. Die anhaltende Asylkrise, die große Masse an Asylwerbern, die privat untergebracht ist, und der Zustrom von Asylberechtigten auf den Wohnungsmarkt werden die Situation weiter verschärfen. Laut schriftlicher Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 1439/2) durch Landesrätin Doris Kampus befanden sich im Frühjahr 2017 1.788 Asylwerber in privaten Wohnquartieren und somit auch im sozialen Wohnbau und in Gemeindewohnungen.

Alleine in Graz herrscht ein riesiger Wohnungsmangel, eindrucksvoll belegt durch die Warteliste für Gemeindewohnungen, die Ende 2015 über 2.000 Personen auswies. Betrug der Anteil von Mietern mit Migrationshintergrund Anfang des Jahres 2015 in Graz noch 26 Prozent, so lag er am Ende desselben Jahres, wie die „Kronen Zeitung“ am 19. Dezember 2015 zu berichten wusste, bereits bei 30 Prozent. Der Anteil von Flüchtlingen in Grazer Gemeindewohnungen im Dezember 2015 betrug ebenfalls schon sechs Prozent. „Aber der Wohnraum ist jetzt schon knapp. 2000 Menschen stehen auf der Warteliste! 11.500 Mieter leben insgesamt in Grazer Gemeindewohnungen. Auch jetzt sind dort längst Kriegsflüchtlinge untergebracht; mehr als sechs Prozent beträgt der Anteil. Dazu kommt ein Anteil von 14 Prozent an Mietern mit einer Daueraufenthaltsberechtigung (Türken, Serben usw.). Sie dürfen nie in Österreich Sozialhilfe kassiert haben, müssen einer geregelten Arbeit nachgehen usw. […] Zusammengezählt beträgt der Anteil jener, die nicht aus Österreich gebürtig sind, 30 Prozent. Viel Konfliktpotenzial.“ (Quelle: http://www.krone.at/Steiermark/Kein_Platz_fuer_Fluechtlinge_im_Gemeindebau-Graz-Inoffziell_-Story-487631)

Der freiheitliche Grazer Vizebürgermeister Mario Eustacchio bestätigte diesen erschreckenden Trend. Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 20. Juni 2017 wie folgt: „Der Stadtrat rechnet vor, ‚dass 39,2 Prozent der zugewiesenen Wohnungen im Vorjahr an Österreicher und etwa 19 Prozent an Österreicher mit Migrationshintergrund gingen‘. Zusammengefasst wurden also knapp über 58 Prozent der Wohnungen an Staatsbürger vergeben, die restlichen an Personen aus sogenannten Drittstaaten und an EU-Bürger. Insgesamt, so Eustacchio, sei ‚die Zahl von Nicht-Österreichern bei den Hauptwohnsitzen in Graz seit 2007 von 13 auf etwa 22 Prozent gestiegen‘.“ (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5237923/Wer-kuenftig-Anspruch-hat_Die-Grazer-FPOe-aendert-die-Regeln-fuer)

Eine Lösung, wenngleich auch nur ein erster Schritt, kann ein Verbot eines „Privatverzuges“ für Asylwerber sein, so wie er seit Anfang Juli 2017 in Kärnten gilt. Der „Kurier“ berichtete am 19. Juli 2017 folgendermaßen: „Seit 5. Juli ist in Kärnten der ‚Privatverzug‘ nur noch für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte erlaubt. Wo wohnen Asylwerber in Österreich? Prinzipiell erhält, wer in Österreich einen Antrag auf Schutz laufen hat, Grundversorgung in einem Bundesland. Dort leben sie dann entweder in einem organisierten Quartier oder ziehen privat in eine Wohnung - wenn sie eine entsprechende Wohnung finden, die durch den im Grundversorgungsgesetz gewährten Mietzuschuss gedeckt ist. In Wien wohnen beispielsweise 60 Prozent der Asylwerber in einer privaten Unterkunft. Außerhalb der Hauptstadt gelten andere Regelungen und Auflagen, die es Asylwerbern erschweren, privat unterzukommen. Dezidiert verboten war das nicht. Bisher. Nach einem Bericht des Standard ist es seit 5. Juli für Asylwerber in Kärnten verboten, in eine private Unterkunft zu ziehen. ‚Privatverzug‘ gebe es ab sofort nur mehr für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, informierte die Landesabteilung Flüchtlingswesen und Integration. Während beispielsweise Anny Knapp vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination das mit dem Argument, dass das private Wohnen ‚nach einer anfänglichen Orientierungsphase‘ die Selbstständigkeit der Asylwerber fördere, argumentiert der provisorische Leiter der Kärntner Flüchtlingsabteilung Udo Puschnig gegenüber dem Standard mit Existenzängsten. Denn in Kärnten stünden bereits 600 Plätze in organisierten Quartieren leer, die Betreiber hätten Angst um ihre Existenz. Da man aber nicht wüsste, wie die Flüchtlingsentwicklung weitergeht, wolle man Quartierschließungen vorbeugen.“ (Quelle: https://kurier.at/politik/inland/kaernten-asylwerber-duerfen-nicht-mehr-privat-wohnen/275.959.192)

Wie dem Artikel zu entnehmen ist, offenbaren sich hier die Profitgier und Gewinnsucht der Asylindustrie, denn schließlich kam der Druck, den Privatverzug für Asylwerber zu verbieten, von den Betreibern organisierter Quartiere. Trotzdem ist dieser Schritt als erster von vielen zu unterstützen, denn letzten Endes kann das Ziel nur eine Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung durch Schaffung einer ausgelagerten Gesellschaft des Landes Steiermark, die ausschließlich für die Unterbringung und Versorgung von Asylwerbern verantwortlich zeichnet, sein.

Der soziale Wohnraum beziehungsweise der Gemeindebau müssen in erster Linie heimischen Bürgern zur Verfügung gestellt und dürfen nicht von Personen besetzt werden, die zum großen Teil niemals einen positiven Asylbescheid erhalten werden. Zudem ist es nicht hinzunehmen, dass das Land Steiermark mit Steuergeldern private Quartiergeber fördert, die kaum aus reiner Nächstenliebe ihre Wohnungen an Asylwerber vergeben.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. den Privatverzug von Asylwerbern zu untersagen und
  2. in einem weiteren Schritt die Errichtung einer ausgelagerten Gesellschaft des Landes Steiermark, die ausschließlich für die Unterbringung und Versorgung von Asylwerbern verantwortlich zeichnet, zu prüfen, damit auch Betreiber organisierter Quartiere obsolet werden sowie
  3. den Zugang zu gefördertem Wohnraum für Asylberechtigte auszusetzen, bis sich die Situation am Wohnungsmarkt entspannt hat.

Unterschrift(en):
LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)