TOP 54
EZ/OZ 1634/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Verfassung
Betreff:
Besitzer illegaler Doppelstaatsbürgerschaften ausfindig machen
zu:
EZ 1634/1, Besitzer illegaler Doppelstaatsbürgerschaften ausfindig machen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Verfassung vom 09.05.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1634/1, betreffend „Besitzer illegaler Doppelstaatsbürgerschaften ausfindig machen“, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
„Eine erste Liste von elf Personen wurde am 10. Mai 2017 der Abteilung 3 vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) per E-Mail übermittelt. Die Erhebungen ergaben drei rechtmäßige Doppelstaatsbürger, einen Verstorbenen, sieben Personen mit ausschließlich türkischer Staatsangehörigkeit.
Eine zweite Liste mit 171 Personen türkischer Abstammung wurde vom Klubobmann der FPÖ, Mario Kunasek, Herrn Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer per E-Mail am 12.5.2017 übermittelt und noch am selben Tag der Abteilung 3 zur Bearbeitung weitergeleitet. Zu dieser Liste wird festgehalten, dass 6 Personen ihren Hauptwohnsitz nicht in der Steiermark haben (damit örtlich nicht zuständig, Weiterleitung an örtlich zuständige Behörden), 3 Personen sind ausschließlich türkische Staatsbürger, 114 Personen sind legale Doppelstaatsbürger und 38 Personen haben nach der Aktenlage ausschließlich die österreichische Staatsbürgerschaft. Hier sind aufgrund des mit der Übermittlung der Liste implizit geäußerten Verdachts der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft weitere Recherchen durchzuführen bzw. Ermittlungsverfahren einzuleiten. 10 Personen, denen die Staatsbürgerschaft in einem anderen Bundesland verliehen wurde, sind den oben angeführten Gruppen noch zuzuordnen.
Mit Schreiben vom 15. Mai 2017 wurde seitens des Herrn Klubobmannes der FPÖ Heinz Christian Strache eine weitere Liste per Datenstick sowohl an den Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka als auch an Herrn Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (eingelangt am 26. Mai 2017) übermittelt. Da in dieser Liste keine Wohnorte angeführt sind, ist die Zuordnung der rund 100.000 Namen nach örtlicher Zuständigkeit nicht ohne erheblichen Aufwand möglich, weshalb das Bundesministerium für Inneres von den Bundesländern um diesbezügliche Unterstützung ersucht wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt kann weder eine Bewertung dieser Liste vorgenommen, noch die Größenordnung in welcher die Steiermark betroffen ist, abgeschätzt werden. Aufgrund eines vorgenommenen Namensabgleiches kann seitens der Abteilung 3 – Verfassung und Inneres aber bereits gesagt werden, dass sowohl die 171 Namen der Liste von Herrn Klubobmann Kunasek als auch die elf Personen der Liste des LVT auf dieser „großen“ Liste angeführt sind.
Die ursprüngliche Herkunft der übermittelten Dateien kann seitens der Abteilung 3 nicht eruiert werden, auch die beiden direkten Übermittler, Herr KO Strache und Herr KO Kunasek haben dazu keine näheren Angaben gemacht. Das BM.I wurde hinsichtlich der „großen Liste“ um datenforensische Untersuchungen ersucht.“
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Verfassung zum Antrag, EZ 1634/1, „Besitzer illegaler Doppelstaatsbürgerschaften ausfindig machen“, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener