LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1126/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.09.2016, 09:30:23


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Steinbruch Großstübing

Seit dem Jahr 2006 kämpfen BürgerInnen aus dem Stübingtal gegen einen geplanten Steinbruch in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohngebiet. Das Projekt liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 28 Plesch-Walzkogel-Pfaffenkogel, weist also besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten auf und/oder hat durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung. Ein Großprojekt, wie der geplante Steinbruch, gefährdet die Qualitätsmerkmale dieser schönen Naturlandschaft. Neben dem Erhalt der Lebensqualität für die BewohnerInnen ist die Erhaltung von Naturräumen auch im ökonomischen Sinne als Tourismusgebiet für die Region von wesentlicher Bedeutung. Somit bedeutet ein Steinbruch für diese Region und ihre BewohnerInnen eine massive Verschlechterung der Lebensqualität und aufgrund anzunehmender erhöhter Feinstaubwerte auch ihrer Gesundheit.
Im Juli 2015 hat die Umweltanwältin bei der Behörde den Antrag auf Feststellung einer UVP-Pflicht gestellt, da die beantragte Abbaufläche im Ausmaß von 4,89 ha sehr knapp unter dem Schwellenwert einer UVP liegt (dieser beträgt 5 ha) und es kein Kontrollsystem gibt, das sicherstellt, dass die beantragte Fläche auch tatsächlich eingehalten wird. Der Antrag wurde abgewiesen, es ist demnach keine UVP notwendig. Umso wichtiger ist es daher, dass für die noch zu führenden Verfahren der Landschaftsschutz des betroffenen Gebietes gestärkt wird, indem ein inhaltliches Konzept und ein konkreter Schutzzweck erarbeitet werden. Denn – wie im ursprünglichen Antrag bereits ausgeführt - hat die Landesregierung selbst darauf hingewiesen, dass die Schutzform „Landschaftsschutzgebiet“ in vielen Fällen nicht geeignet ist, um die Naturschutzziele zu verwirklichen. In Folge wurden auch für einige Landschaftsschutzgebiete die Verordnungsinhalte durch qualitative Bestandsaufnahmen verbessert und der Schutzzweck definiert, zwei weitere Gebiete werden derzeit überarbeitet.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, für das Landschaftsschutzgebiet Nr. 28 Plesch-Walzkogel-Pfaffenkogel einen konktreten Schutzzweck und ein entsprechendes inhaltliches Konzept zu erarbeiten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)