LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 9

EZ/OZ 166/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Aufwind – Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung“ (Einl.Zahl 2915/5, Beschluss Nr. 1079) Regierungsvorlage

zu:

EZ 166/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Aufwind – Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung“ (Einl.Zahl 2915/5, Beschluss Nr. 1079) Regierungsvorlage (Maßnahmenbericht (Art 52 Abs 4 L-VG))

 

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 15.09.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 1079 vom 16.12.2014 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Aufwind – Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung“ zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.

Ad „Beschwerde und Krisenmanagement“

Wie bereits von Seiten der Abteilung 11 im vorliegenden Rechnungshofbericht berichtet, war geplant, ein Folgeprojekt durchzuführen, um die Ergebnisse der durchgeführten Studie zur „Persönlichen Sicherheit und Gefährdungslagen“ (PSG) weiterführend detailliert zu nutzen, dabei sollten mit den Expertinnen und Experten des Gewaltschutzzentrums auch die vorhandenen Strukturen im „Aufwind“ überprüft werden.

Dieses Folgeprojekt  – Sicherheitsmanagement in sozialpädagogischen Einrichtungen  (SiMSE) –  wurde daher am 18.12.2014 der Steiermärkischen  Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt, umfasst grundsätzlich alle fünf landeseigenen Sozialen Betriebe und wird wieder in Kooperation mit dem Gewaltschutzzentrum und der FH Joanneum umgesetzt. In den ersten sechs Monaten wird von einer Arbeitsgruppe in einem gemeinsamen Prozess derzeit eine Richtlinie für Sicherheitsmanagement mit dem Augenmerk auf Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. In den dann folgenden rund 18 Monaten soll diese Richtlinie in den Einrichtungen implementiert, evaluiert, weiterentwickelt und somit in einem kontinuierlichen Verbesse­rungsprozess überarbeitet werden.

In der Arbeitsgruppe ist jede Einrichtung durch die Leitung sowie maximal vier weitere MitarbeiterInnen vertreten, die Einrichtung „Aufwind“ nimmt mit fünf Personen teil. Von der Beschlussfassung weg wurde das Projekt in der Steuergruppe bestehend aus FH Joanneum, dem Gewaltschutzzentrum und der Abteilung 11 vorbereitet. Am 5.3.2015 hat das erste Arbeitsgruppen­treffen stattgefunden. Dem folgten seither vier weitere Treffen. Das Projekt soll der Zeitplanung nach bis Dezember 2016 gänzlich umgesetzt sein. Bis dorthin wird ein besonderer Focus auf die Bewusstseins- und Werthaltungsarbeit, die Weiterentwicklung, die Konkretisierung und die Ausdifferenzierung zu Gefährdungslagen und das Sicherheitsmanagement zur Verbesserung der schutz- und sicherheitsrelevanten Situationen auch in der Einrichtung „Aufwind“ gelegt.

Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes, niederschwellige externe Ansprechstellen für fremd untergebrachte Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einzurichten und z.B. die bereits bestehende Kinder- und Jugendanwaltschaft zusätzlich mit Aufgaben zu betrauen, werden in der oben angeführten Arbeitsgruppe zum Projekt SiMSE diskutiert, sinnvolle und mögliche Umsetzungspotentiale zu dieser Anregung des Landesrechnungshofes werden im dazugehörigen Endbericht dargestellt.

Um die Transparenz innerhalb von Aufwind größtmöglich zu gestalten, wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft als Ansprechstelle mit den Jugendlichen thematisiert. Ein Informationsblatt mit Aufgaben und Erreichbarkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde aufgelegt.

Ad „Generalsanierung“

Der LRH hat der Abteilung 11 empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe des fremd ver­mieteten Gebäudes (Pavillon) seitens eines Vereins vereinbarungsgemäß bis spätestens 1. September 2014 erfolgen soll.

Hierzu wird berichtet, dass die neuen Räumlichkeiten für den Verein aufgrund von Verzögerungen bei den erforderlichen baulichen Adaptierungsmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz bezugsfertig waren, sodass im Hinblick auf den noch laufenden Ausbildungsbetrieb des Vereines erst mit Ende Dezember 2014 in den Weihnachtsferien die Räumung des Pavillons stattfinden konnte, die Schlüsselrückgabe wurde am 7. Jänner 2015 durchgeführt.

Zur Umsetzung der Neu- und Umbaumaßnahmen im „Aufwind“ darf wie folgt berichtet werden:

1. Bauabschnitt

Grundsätzlich darf seitens der Abteilung 11 ausgeführt werden, dass die Bereitstellung von entspre­chen­den Räumlichkeiten für die gesetzeskonforme Ausbildung und Wohnversorgung von Jugendlichen in allen vom Land Steiermark geführten Einrichtungen ein primäres Ziel war, das sich die Abteilung gesetzt hat. Bis auf den „Aufwind“ wurden somit alle Sozialen Betriebe des Landes Steiermark in den vergangenen Jahren in einen baulich zeitgemäßen Zustand versetzt.

Vorrangig wurden zunächst im „Aufwind“ die Renovierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen in den Lehrausbildungsbereichen bzw. im Schulbereich in Angriff genommen. Bereits im November 2014 wurden mit den Bauarbeiten im Gebäude der Gärtnerei und im Jänner 2015 mit den Abbruch­arbeiten im freigewordenen Pavillon begonnen. Die Rohbauarbeiten für das neue Gärtnereigebäude waren Anfang 2015 bereits so weit fortgeschritten, dass mit den Abdichtungs- und Dachdecker­arbeiten begonnen wurde. In weiterer Folge sind die Durchführung von Ausbau- und Elektroarbeiten sowie die Installation der Haustechnik vorgesehen.

Die Fertigstellung des Gärtnereigebäudes und die Übersiedelung der Gärtnerei werden mit Juli 2015 erfolgen.

Nach Abschluss der umfangreichen Abbrucharbeiten im Schulpavillon befinden sich die Ausbau­arbeiten (Trockenbau) sowie die Haustechnik- und Elektroinstallationsarbeiten bereits in der Umsetzung.

Die Fertigstellung des Schulpavillons ist mit Anfang Juli 2015 geplant, die Montage der Einrichtung soll ab Mitte Juli beginnen, sodass die Übersiedelung des Friseur- und Kosmetiksalons mit Ende Juli 2015 erfolgen kann.

Der Betriebsbeginn des Friseur- und Kosmetiklehrbetriebes im neu adaptierten Schulpavillon ist mit 10. August 2015 festgesetzt.

 

2. Bauabschnitt

Die dringend erforderliche Neuerrichtung der Küche und des Speisesaals kann erst nach Abbruch des Friseurgebäudes erfolgen, dieser ist Anfang August 2015 vorgesehen. In weiterer Folge werden die Umbauarbeiten im Burschenwohnhaus umgesetzt.

Die Gesamtfertigstellung aller baulichen Maßnahmen im Rahmen des Neu- und Umbauprojektes „Aufwind“ ist im Juni 2016 vorgesehen.

Ad „Einnahmen“

Der LRH hat der Abteilung 11 empfohlen, dafür zu sorgen, dass ein offener Betrag für Betriebskosten in der Höhe von € 32.120,18 von Seiten des eingemieteten Vereines für den Pavillon umgehend beglichen wird.

Dazu darf berichtet werden, dass laut letztem Rückstandsausweis der Verein die Betriebskosten für 2012/2013 in Höhe von € 32.120,18 (inkl. 20% Ust.) sowie auch in Höhe von € 21.510,-- (inkl. 20% Ust.) für 2014 unter der Annahme schuldete, dass eine Betriebskostenabrechnung noch bis zum Jahresende 2014 erfolgen sollte.

In Summe waren somit noch Betriebskosten in der Gesamthöhe von € 53.630,18 (inkl. 20%Ust.) offen.

 

Im Zuge der Betriebsumsiedlung des Vereins SHFI nach Graz-Puntigam wurden bereits geleistete Investitionen, insbesondere für die Errichtung von Parkplätzen, Einbau von EDV-Leitungen und dergleichen, in Höhe von rd. € 70.000,-- angesprochen. Es konnte schließlich eine Einigung mit dem Verein dahingehend erzielt werden, dass lediglich der eigenfinanzierte Betrag in Höhe von € 53.260,-- für die Errichtung der Parkplätze abgelöst und gegengerechnet wurde. Somit war die gesonderte Errichtung von neuen Parkplätzen im Rahmen des Neu- und Umbauprojektes Aufwind nicht mehr notwendig, zumal auch die Budgetmittel im Rahmen der Redimensionierung des Projekts nicht mehr vorhanden waren.

 

Die übrigen im Bericht des Landesrechnungshofes angeführten Empfehlungen und Maßnahmen wurden seitens der Abteilung 11 bereits im Zuge des Prüfvorgangs bzw. im Rahmen der Erarbeitung des Roh- bzw. Endberichts durchgeführt und umgesetzt.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 02. Juli 2015.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Aufwind – Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung“ (Einl.Zahl 2915/5, Beschluss Nr. 1079) wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Obmann:
LTAbg. Mario Kunasek

 

Der Berichterstatter:
LTAbg. Klaus Zenz