EZ/OZ: 634/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.02.2016, 08:58:29
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
Betreff:
Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes
Am 31. Jänner 2016 fanden die Landwirtschaftskammerwahlen in der Steiermark statt. 135.803 Personen waren hierbei stimmberechtigt. Die steiermarkweite Wahlbeteiligung von 38,94 Prozent stellte eine neue Negativmarke dar. Besonders dramatisch verlief der Urnengang in Graz, wo mit 16,93 Prozent nur jeder Sechste seine Stimme abgab. Als „Spitzenreiter“ in dieser Beteiligungsstatistik kann das Murtal mit 56,42 Prozent angeführt werden. Dieser Bezirk ist allerdings der einzige in der gesamten Steiermark, der eine Wahlbeteiligung von über 50 Prozent aufweist. Diese Zahlen sorgen nicht nur für eine schwindende Legitimationsbefugnis der Landwirtschaftskammer als Interessensvertretung, sondern machen auch den Reformationsbedarf des Wahlrechts deutlich.
Im Rahmen der Wahlauseinandersetzung wurde seitens mehrerer Fraktionen die dringend notwendige Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes gefordert. Neben den Freiheitlichen wurde dies vor allem von der SPÖ, insbesondere Klubobmann Johannes Schwarz, thematisiert:
„Auf eine mögliche Reform des nicht sehr minderheitenfreundlichen Landwirtschaftskammer-Wahlrechts angesprochen, sagte Landtagsklubobmann Hannes Schwarz, er habe bei den Gesprächen zur Gemeindestrukturreform den Eindruck gehabt, auch andere dächten, eine Reform wäre gescheit. Vor einer Wahl wäre das jedoch nicht angebracht gewesen, sagte Schwarz.“ (Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2752580/)
Durch die enorm hohen Hürden, die in den einzelnen Wahlkreisen für den Einzug in die Landwirtschaftskammer notwendig sind, werden die SPÖ-Bauern trotz eines landesweiten Ergebnisses von 6,75 Prozent in den nächsten fünf Jahren nicht vertreten sein. Wenn man dieses Ergebnis auf Nationalratswahlen ummünzt, hätte man die Einzugshürde deutlich übersprungen. Zudem würden einer wahlwerbenden Partei mit einem vergleichbaren Prozentsatz zirka 13 Mandate zukommen. Dies ist Beweis genug, dass die derzeitige Regelung der Landwirtschaftskammerwahl einerseits die Mehrheit stark bevorzugt, andererseits kleinen Fraktionen die Vertretung beinahe unmöglich macht und daher als demokratiepolitisch bedenklich einzustufen ist.
Die Tatsache, dass eine gewisse Wählergruppe nur aufgrund der Tätigkeit in juristischen Personen oder öffentlichen Ämtern einfach oder sogar mehrfach stimmberechtigt ist, stellt eine weitere negative Besonderheit dieses Gesetzes dar und ist aus dem Blickwinkel der Standesvertretung kaum zu rechtfertigen.
In Anbetracht dieser Faktenlage ist eine umfassende Novellierung des derzeitig geltenden Landwirtschaftskammergesetzes dringend notwendig.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Es wird ein Unterausschuss zur Novellierung des Wahlrechts des Landwirtschaftskammergesetzes eingerichtet.
Unterschrift(en):
LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)