LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 12

EZ/OZ 2839/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, Grundstück Nr. 94/2; EZ 7, KG 63128 Wetzelsdorf, in der Höhe von € 17.949.000,00

 

zu:
EZ 2839/1, Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, Grundstück Nr. 94/2; EZ 7, KG 63128 Wetzelsdorf, in der Höhe von € 17.949.000,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 04.12.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Im Zuge einer Standortkonsolidierung im Bereich der Landwirtschaftsschulen in der Steiermark wurden die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen Alt-Grottenhof und Grottenhof Hardt zusammengelegt und bilden seit dem Schuljahr 2017/2018 am Standort Graz als „LFS Grottenhof“ eine organisatorische Einheit. Um den Schülerinnen und Schülern die Ausbildung auch zukünftig auf höchstem Niveau anbieten zu können, ist eine Modernisierung unumgänglich. Ziel ist es außerdem, den Standort in Graz noch stärker als Bio-Bildungs- und Kompetenz-Zentrum zu positionieren.

Zur Realisierung werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, die durch den Verkauf einer nicht betriebsnotwendigen Liegenschaft aufgebracht werden können. Deshalb wurde beschlossen, jenen Teil der landwirtschaftlichen Liegenschaft, der direkt an die bestehende Bebauung anschließt, zu veräußern. Es handelt sich dabei um das Grundstück Nr. 94/2, EZ 7, KG 63128 Wetzelsdorf im Ausmaß von 52.975 m².

Die Fläche wird gemäß dem derzeitigen Widmungsplan 4.0 der Stadt Graz als Freiland ausgewiesen, ist aber gemäß § 25 des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) als Fläche mit Entwicklungspotential (Bauerwartungsland) eingestuft.

Ein Teil der Fläche mit einer Größe von 7.814 m² ist als Verkehrsfläche ausgewiesen, da in diesem Bereich die Umkehrschleife einer zukünftigen Straßenbahnlinie errichtet werden soll.

Es wurde ein Gutachten unter der Annahme, dass es sich bei der gesamten Fläche bereits um vollwertiges Bauland handelt, von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt.

Das Ergebnis dieses Gutachtens und zwar ein Verkehrswert in der Höhe von € 18.541.250,00 wurde als Mindestangebot bei der öffentlich durchgeführten Ausschreibung angesetzt.

Dabei wurde die Liegenschaft ab 9. März 2018 am Server des Landes Steiermark und in zwei regionalen und drei österreichweiten Print- und Digitalmedien zum Verkauf angeboten.

Es wurden zwei Angebote abgegeben, wovon ein Angebot über dem Mindestangebotspreis lag. Dieses Angebot beläuft sich auf eine Summe von € 18.600.000,00.

Somit geht die Österreichische Wohnbaugenossenschaft gemeinnütziger reg. Gen. m.b.H. sowie die ÖWGES Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft als Bestbieter hervor.

Zur Vereinfachung der Abwicklung des Kaufvorganges wird die, beim Verkauf für das Land Steiermark anfallende Immobilienertragsteuer direkt vom Kaufpreis abgezogen. Somit ergibt sich ein Gesamterlös in der Höhe von € 17.949.000,00.

Die weitere kostenfreie Nutzung des Grundstückes Nr. 94/2 von der Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft bis zur endgültigen Umwidmung der Fläche wird vertragsmäßig garantiert.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, Grundstück Nr. 94/2, EZ 7, KG 63128 Wetzelsdorf in der Höhe von € 17.949.000,00 wird genehmigt.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer