LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1079/3

Landtagsbeschluss Nr. 318

17. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 20.09.2016

 

Der vorliegende Landesrechnungsabschluss 2015 (Band I bis Band III) wird samt

  • den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen Um- und Nachbuchungen, sowie
  • den aufgrund der Änderungen der Geschäftsverteilung, den nicht veranschlagten Mittelverwendungen (siehe Band 1 Punkt A.4.3.) und den gemäß VRV 2015 erforderlichen Mittelverwendungen, die die vom Landtag genehmigten Mittelverwendungen überschreiten, sowie
  • den dazugehörigen Nachweisen

genehmigt.

 

Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP) angenommen.

 

 

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.

Landtagsbeschluss Nr. 318

Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:

  • Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
  • Landesamtsdirektion

Graz, am 20.09.2016