LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1151/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.09.2016, 11:50:00


Geschäftszahl(en): ABT07-794/2016-14
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Österreichisches Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020, Maßnahme "Ländliche Verkehrsinfrastruktur"; Mittelumschichtung zwischen Globalbudgets i.d. Höhe von € 450.000,00 im Rahmen des Gesamtbudgets

Mit Beschluss Nr. 73 der XVII Gesetzgebungsperiode vom 24.11.2015 wurde vom Landtag Steiermark die Umsetzung des Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 zur Kenntnis genommen und die Sicherstellung der notwendigen Landeskofinanzierungsmittel beschlossen.

In der Steiermark wird die Förderungsmaßnahme „Ländliche Verkehrsinfrastruktur“ von der Landwirtschaftskammer abgewickelt.

Zur Bedeckung der dafür erforderlichen Landeskofinanzierungsmittel werden der Landwirtschaftskammer Steiermark jährlich € 450.000,00, wie im Arbeitsübereinkommen „Ländlicher Wegebau und Wegerhaltung“ zwischen der Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung und der Landwirtschaftskammer am 14.7.2014 festgelegt, zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 44 StLHG soll eine Umschichtung von € 450.000,00 aus dem Globalbudget „Bedarfszuweisungen und Schulbaufonds aller nicht SPÖ Gemeinden, Pensionen, Finanzzuweisungen und Wahlen“ (Konto 1/940114-7305) in das Globalbudget „Ländlicher Wegebau“ (Konto 1/710014-7692) im Bereich LH Hermann Schützenhöfer vorgenommen werden.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Umschichtung der Budgetmittel in der Höhe von € 450.000,00 aus dem Globalbudget „Bedarfszuweisungen und Schulbaufonds aller nicht SPÖ Gemeinden, Pensionen, Finanzzuweisungen und Wahlen“ (Konto 1/940114-7305) in das Globalbudget „Ländlicher Wegebau“ (Konto 1/710014-7692).