LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 18

EZ/OZ 484/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Klimaschutzplan Steiermark; Klimaschutzbericht 2014

 

zu:
EZ 484/1, Klimaschutzplan Steiermark; Klimaschutzbericht 2014 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.01.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Klimaschutzplan Steiermark wurde mit Regierungssitzungsbeschluss vom 14. Juni 2010 sowie mit Landtagsbeschluss vom 6. Juli 2010 einstimmig beschlossen und ist somit Masterplan für die Klimaschutzpolitik in der Steiermark. Angestrebte Ziele sind dabei das, entsprechend mit den EU 20-20-20 Zielen, akkordierte Basisszenario bzw. das analog der EU-Klimaposition (betreffend Kyoto Nachfolgeabkommen) abgestimmte Innovationsszenario. Für die Steiermark ist eine Reduktion von 16% der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 im Nicht-Emissionshandelsbereich vorgesehen.

Für die Erreichung der angestrebten Ziele sind neben dem Bund auch die Bundesländer mitverantwortlich. Diesbezüglich gibt das, seit November 2011 in Kraft getretene, Bundesklimaschutzgesetz (106. Bundesgesetz: Klimaschutzgesetz – KSG) den rechtlichen Rahmen.

Entsprechend dem Regierungssitzungsbeschluss vom 14. Juli 2011 ist über den Umsetzungsstand und die Effekte der Maßnahmen des Klimaschutzplan Steiermarks an Hand eines Monitorings den Mitgliedern der Landesregierung jährlich bis spätestens 30. September des Folgejahres zu berichten. Basis für den Klimaschutzbericht bilden die Daten des Umweltbundesamtes. Diese Daten konnten jedoch, aufgrund der zeitlichen Verzögerung die Veröffentlichung der Daten der Bundesländer-Luftschadstoffinventur (BLI) erst im Oktober abschließend eingearbeitet werden, so dass sich die Berichtslegung in den November 2015 verschoben hat. Dies ist notwendig, da erst durch die Berücksichtigung der aktuellsten Daten in Folge konkrete Aussagen getätigt und aktuelle Entwicklungen der Treibhausgasemissionen dargestellt werden können.

Mit 4. Juli 2013 wurde die Umsetzungsphase II des Klimaschutzplans Steiermark per einstimmigen Regierungssitzungsbeschluss eingeleitet und folgt damit der Umsetzungsphase I. Die Umsetzungsphase II des Klimaschutzplans Steiermark umfasst aktuell 109 Maßnahmen wobei davon 45 Maßnahmen aus der Umsetzungsphase I weitergeführt werden.

Dem Beschluss der Landesregierung vom 4. Juli 2013 wurde Rechnung getragen. Der Klimaschutzbericht 2014 liegt nun als eigenständiges Dokument auf. Dieser Bericht gibt Auskunft über den Stand der Maßnahmenumsetzung, bewertet anhand von sektoralen Indikatoren die Entwicklung der steirischen Klimaschutzmaßnahmen und gibt eine Übersicht hinsichtlich der Zusammenführung des Klimaschutzplan Steiermark und der Energiestrategie 2025 zu einer gemeinsamen landesweiten Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 (KESS 2030).

Die erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzplans Steiermark entsprechend der Umsetzungsphase II, wird im Jahr 2016 weiter vorangetrieben. Parallel dazu wird gemeinsam mit ExpertInnen der Landesverwaltung und externen AkteurInnen unter Einbindung der steirischen Jugend und Bevölkerung die Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 vorbereitet. Diese soll spätestens mit Juli 2016 abgeschlossen sein und der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Projektleitung obliegt dabei der Klimaschutzkoordinatorin des Landes Steiermark.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Klimaschutzplan Steiermark einschließlich Klimaschutzbericht 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Gabriele Kolar