LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1260/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.11.2016, 12:20:01


Geschäftszahl(en): ABT11-178757/2016-3
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Mag. Christopher Drexler, LTAbg. Mag. Christian Buchmann (ÖVP), Landesrat Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger
Beilagen: Arbeitsprogramm Integration

Betreff:
Beschluss Nr. 197 vom 19.04.2016 betreffend Maßnahmenpaket für eine gezielte Integration von geflüchteten Menschen basierend auf den Grundsätzen und Haltungen der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark“

GZ: ABT11-V02-16/2016-362; ABT01-53398/2014; ABT02-263223/2015-116; ABT05-2196/2012-109; ABT06-178786/2016; ABT07-259774/2015-34; ABT08-113714/2016-12; ABT09-14995/2013-80; ABT10-45849/2014-195; ABT12-132611/2016-3; ABT12-47347/2014-1; ABT13.OP-FG.10-29/2012-20; ABT14-HR-BU.10-1-2016/76; ABT15-OP-FG.10-7/2012-1446; ABT17-83535/2016-711

 

Der Landtag Steiermark hat am 19.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die Landesregierung wird aufgefordert, basierend auf den Rahmenbedingungen der „Charta des

Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark“ ein ressortübergreifend abgestimmtes Maßnahmenpaket

für eine gezielte Integration von geflüchteten Menschen in der Steiermark zu erarbeiten und dem Landtag

Steiermark zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Das beiliegende Maßnahmenpaket „Arbeitsprogramm Integration“ wurde gemeinsam mit VertreterInnen öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Einrichtungen und Organisationen sowie den VertreterInnen der zuständigen Ressorts und Abteilungen erarbeitet. Es stellt die Basis für die Arbeit der Steiermärkischen Landesregierung für die aktuelle Legislaturperiode dar und enthält im Rahmen der laufenden Ressorttätigkeiten Schwerpunkte und Maßnahmen zur Erreichung des Zieles einer Integration von Anfang an in den Handlungsfeldern

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt
  • Zugang zu Wohnversorgung
  • Zugang zu Gesundheitsversorgung
  • Teilhabe über Ehrenamt, Vereinswesen und Sport
  • Sicherheit, sozialer Frieden und Zusammenleben vor Ort

Im Sinne des „Steirischen Wegs“ der Integrationspolitik trägt das „Arbeitsprogramm Integration“ dazu bei, die Integration von geflüchteten Menschen regional, nachhaltig und von Anfang an durch geeignete Maßnahmen strukturiert zu unterstützen. Das Zusammenleben vor Ort soll dadurch erleichtert sowie die gesellschaftliche Teilhabe- und Selbsterhaltungsfähigkeit der geflüchteten Menschen frühzeitig gefördert und gefordert werden.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. November 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 197 des Landtages Steiermark vom 19.04.2016 betreffend Maßnahmenpaket für eine gezielte Integration von geflüchteten Menschen basierend auf den Grundsätzen und Haltungen der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark" wird zur Kenntnis genommen.